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Vereinfachungen für Geschäftsführer (Streit)

Verfasst: 10 Mai 2010, 13:28
von Nikolaus
Dies ist eine Auskopplung aus: http://forum.aktuell.ru/mcp.php?&f=19&t=11154 Zejtnot, Admin
m1009 hat geschrieben:Sicher habe ich die relevanten Stellen gelesen , beschaeftige mich seit 2 Jahren mit dem Thema.
Oh, sorry, nach so einer langen Zeit der staendigen Beschaeftigung mit dem Gesetz kennst Du natuerlich jeden Buchstaben. :) Naja, bis auf die fuer Dich weniger relevanten Regelungen zur Quote fuer zeitweilige Aufenthaltsgenehmigungen... ;)

Ein bisschen abseits vom Thema: Ich habe immer noch nicht die von Dir erwaehnte Regelung zur quotenfreien zeitweiligen Aufenthaltsgenehmigung fuer Geschaeftsfuehrer (=Generaldirektor!?) gefunden. Ich kenne mich da ja weniger gut aus, sorry, kannst Du mir nicht mal die Textstelle nennen?!

@Baikalheike
Das machst Du sicherlich richtig.
Auf jeden Fall Hals- und Beinbruch!

Re: Als Deutsche Früh-Rentnerin an den Baikalsee auswandern

Verfasst: 10 Mai 2010, 14:00
von zimdriver
Nikolaus hat geschrieben:.....
Ein bisschen abseits vom Thema: Ich habe immer noch nicht die von Dir erwaehnte Regelung zur quotenfreien zeitweiligen Aufenthaltsgenehmigung fuer Geschaeftsfuehrer (=Generaldirektor!?) gefunden. Ich kenne mich da ja weniger gut aus, sorry, kannst Du mir nicht mal die Textstelle nennen?!.....
Geschäftsführer brauchen eine Quote für die Arbeitsgenehmigung, erhalten diese jedoch sehr zügig und ohne grosses Theater. Natürlich müssen die gesundheitlichen Voraussetzungen wie Freiheit von Lepra und TBC auch nachgewiesen werden.
Geschäftsführer können auf Basis ihrer Position auch einen Antrag auf vid abgeben, ohne die sonst übliche Voraussetzung Ehepartner erfüllen zu müssen. Wo es geschrieben steht, weiss ich nicht. Wenn es so dringend ist, frage ich unsere Office- Managerin. Das örtliche Migrationsamt erteilt gerne die Auskunft und verteilt das notwendige Formularwerk gleich mit.

Re: Als Deutsche Früh-Rentnerin an den Baikalsee auswandern

Verfasst: 10 Mai 2010, 20:02
von Nikolaus
zimdriver hat geschrieben:Geschäftsführer können auf Basis ihrer Position auch einen Antrag auf vid abgeben, ohne die sonst übliche Voraussetzung Ehepartner erfüllen zu müssen.
Also diese Aussage widerspricht nun ganz eindeutig dem Auslaendergesetz.
zimdriver hat geschrieben:Wo es geschrieben steht, weiss ich nicht. Wenn es so dringend ist, frage ich unsere Office- Managerin.
Danke, nein. Besonders Du als Moderator verstehst sicherlich, dass fuer mich nicht verwendbar ist , welche Resultate eure Office-Managerin ggf. durch langjaehrig aufgebaute Bakschisch-Beziehungen real erzielen kann.
Sicherlich kann mir m1009, der ja im russischen Auslaenderrecht ganz offensichtlich belesen ist und somit seine Aussagen gewiss darauf aufgebaut hat, leicht helfen. Ich wuerde ja lediglich gern die Bestimmung anfuehren koennen, nach der ein Geschaeftsfuehrer ausserhalb der jaehrlichen Quotenregelung eine zeitweilige Aufenthaltsgenehmigung erhalten kann.

Re: Als Deutsche Früh-Rentnerin an den Baikalsee auswandern

Verfasst: 10 Mai 2010, 20:49
von zimdriver
Erstens: Stelle keine Behauptungen in den Raum, die Du nicht belegen kannst! Da gibt es weder Bakschisch noch langjährige Beziehungen, sondern ganz einfach Gesetze, an die zu halten wir gewohnt sind. So habe ich ein Zweijahres- Arbeitsvisum bekommen und auch absolut keinen Stress mit meiner Arbeitserlaubnis gehabt in den vergangenen 2 1/2 Jahren.
Zweitens: m1009 ist mein Kollege und hat die gleiche Office Managerin. Das ist das Gefährliche an Foren ...
Drittens: Was hat die jährliche Quote mit der Aufenthaltserlaubnis gemeinsam? Es gibt eine Quote für die Arbeitserlaubnis, es gibt Bedingungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. Beides ist nicht miteinander verbunden, da bei Quote und Arbeitserlaubnis ein Arbeitsvisum erstellt wird und bei vorliegender Aufenthaltserlaubnis niemand irgendeiner Arbeit nachgehen muss, wenn er/ sie nicht will.

Re: Als Deutsche Früh-Rentnerin an den Baikalsee auswandern

Verfasst: 10 Mai 2010, 21:40
von Nikolaus
zimdriver hat geschrieben:Erstens: Stelle keine Behauptungen in den Raum, die Du nicht belegen kannst! Da gibt es weder Bakschisch noch langjährige Beziehungen, sondern ganz einfach Gesetze, an die zu halten wir gewohnt sind.

Woher weisst Du denn das, eben hast Du doch noch glaubwuerdig mitgeteilt, das Du die Gesetze nicht kennst. Nicht nur das, Du liest ueberhaupt wenig sorgfaeltig, sonst haettest Du bemerkt, dass ich im Gegensatz zu Dir keine Behauptung aufgestellt habe, sondern lediglich eine Moeglichkeit in den Raum gestellt habe.
Zweitens: m1009 ist mein Kollege und hat die gleiche Office Managerin. Das ist das Gefährliche an Foren ...
Unverstaendlich! Wie m1009 mitgeteilt hat, liest er russische Gesetze im Gegensatz zu Dir, und zwar gruendlich...
Drittens: Was hat die jährliche Quote mit der Aufenthaltserlaubnis gemeinsam? Es gibt eine Quote für die Arbeitserlaubnis, es gibt Bedingungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. Beides ist nicht miteinander verbunden, da bei Quote und Arbeitserlaubnis ein Arbeitsvisum erstellt wird und bei vorliegender Aufenthaltserlaubnis niemand irgendeiner Arbeit nachgehen muss, wenn er/ sie nicht will.
Das belegt erneut, dass Du das russische Auslaenderrecht nur vom Hoerensagen kennst. Es gibt eine jaehrliche Quote fuer zeitweilige Aufenthaltsgenehmigungen und eine (natuerlich andere) jaehrliche Quote fuer die Beschaeftigung auslaendischer Arbeitskraefte. Auch ein vielbeschaeftigter Moderator haette das zumindest aus der vorangehenden Diskussion verstehen koennen, wenn er etwas sorgfaeltiger lesen wuerde. Lass Dir das mal von m1009 oder von Deiner Office-Managerin erklaeren, einer von beiden wird doch den Passus im Auslaendergesetz als relevant erkannt haben.

Re: Als Deutsche Früh-Rentnerin an den Baikalsee auswandern

Verfasst: 10 Mai 2010, 22:16
von m1009
@Nikolausi

Was ist Dir denn ueber die Leber gelaufen? Ich hatte mir leicht Sorgen gemacht, als ich heute Morgen den Beitrag einstellte, aber das so derb die Post abgeht..... :blumen2:

Komm wieder runter von der Palme.....

Re: Als Deutsche Früh-Rentnerin an den Baikalsee auswandern

Verfasst: 10 Mai 2010, 23:16
von zimdriver
Nikolaus hat geschrieben:.....
zimdriver hat geschrieben:Wo es geschrieben steht, weiss ich nicht. Wenn es so dringend ist, frage ich unsere Office- Managerin.
.....
Ich bot Dir Hilfe an, nichts weiter.
Den Rest Deines Kommentars hake ich ab. Ist irgendwie nicht Dein Tag.

Re: Vereinfachungen für Geschäftsführer (Streit)

Verfasst: 19 Mai 2010, 12:40
von Nikolaus
Da ja nun reichlich Zeit vergangen ist, in der die Experten einen Beleg finden haetten koennen, gehe ich davon aus, dass es eben keinen gibt und ein Geschaeftsfuehrer nicht aufgrund seiner Wassersuppe ausserhalb der Quote eine zeitweilige Aufenthaltsgenehmigung erhalten kann.
Schade... :shock:

Ich glaube, man sollte sich schon etwas mehr bemuehen, nur solche Behauptungen in so kategorischer Form zu posten, zu denen man eigene Erfahrungen hat oder die man wenigstens belegen kann. (Auch, wenn das so manchem "Altgedienten" hier offenbar nicht standesgemaess scheint... :)). Das Forum waere einfach glaubwuerdiger...

Re: Vereinfachungen für Geschäftsführer (Streit)

Verfasst: 19 Mai 2010, 13:34
von zimdriver
Mache ich den Eindruck, Experte zu sein für die Spitzfindigkeiten des russischen Migrationsesetzes, das sich gerade wieder geändert hat?
Mache ich den Eindruck, für Dich, Nikolaus, irgendwelche Belege finden zu müssen?
Habe ich mich so missverständlich ausgedrückt?

Es ging darum, dass Geschäftsführer auch ohne den Eheschein einen vid bekommen können. Dies ist Fakt. Da Dich die Aussagen meiner Office Managerin nicht interessieren und ich mich nicht auf den Weg mache, um Dir den russischen Text zu liefern, bleibt es eben dabei. Moskauer nördliche Admininstration, Migrationsamt- da gibts alles schwarz auf weiss.
Mich interessiert in diesem Zusammenhang keine Quote. Diese Aufenthaltsgenehmigung wird durch die Firma beantragt.

Ab Januar 2011 ist dieses Thema ohnehin erledigt, wie der Presse und der Mitteilung der Dt.- Russ. AHK zu entnehmen war. Das kann jeder selbst nachlesen.

Re: Vereinfachungen für Geschäftsführer (Streit)

Verfasst: 19 Mai 2010, 13:57
von Nikolaus
zimdriver hat geschrieben:Mache ich den Eindruck, für Dich, Nikolaus, irgendwelche Belege finden zu müssen?
Natuerlich musst Du das nicht, aber die Glaubwuerdigkeit Deiner immer wieder kategorischen Behauptungen koennte gewinnen, wenn Du sie irgendwie belegen koenntest. Sonst ist der Biertisch fuer sie der geeignete Ort, oder die Kaffee-Bar, scheint mir.

Huebsch ist, dass Du Deine falschen Behauptungen noch mal wiederholst, sie werden aber deshalb nicht richtig...
zimdriver hat geschrieben:Ab Januar 2011 ist dieses Thema ohnehin erledigt,...
Auch das ist natuerlich falsch. Nicht jeder Geschaeftsfuehrer einer kleinen OOO wird ein Einkommen von 2 Mio Rubeln haben und vor allem in Russland versteuern wollen... :)