Seite 1 von 1

Aufenthaltserlaubnis für russ. Ehefrau die schon in Dtl. ist

Verfasst: 14 Mai 2010, 16:27
von Husky
Hallo zusammen,

so langsam treiben mich die deutschen Behörden in den Wahnsinn, nach dem ich einen Monat hier in Konstanz nicht registriert war weil unsere Heiratsurkunde in Moskau beim UFMS lag, treibt die Ausländerbehörde jetzt einen Scherz mit mir.

Meine Frau ist hier in Konstanz an der Uni beschäftigt mit einem Schengenvisum für 3 Monaten. Gut, ich sehe ein das sie zur Verlängerung zurück nach Moskau muss, da es auf dem Visum so vermerkt ist. Auch wenn ich nicht ganz verstehe was wir beim beantragen falsch gemacht haben.

Also dachte ich mir, bin ja jetzt verheiratet also sollte eine Aufenthaltserlaubnis kein Problem sein.

Nach Aussage der Beamtin sollen wir uns schon einmal darauf gefasst machen das meine Frau drei Monate zurück nach Moskau muss um folgenden Prozedur abzuwarten:

1. Beantragung eines Familienzusammenführungsvisum in Moskau
2. Dt. Botschaft in Moskau nimmt Kontakt mit Ausländerbehörde in Konstanz auf
3. Ausländerbehörde nimmt Kontakt mit mir auf, lädt mich ein um nachzuweisen das Geld, Liebe und Wohnraum vorhanden ist ;)
4. Ausländerbehörde gibt Botschaft in Moskau das OK für das Visum

Mir ist klar das das die normale Prozedur ist aber wir Wohnen in einer gemeinsamen Wohnung in Konstanz und mein Einkommen würde auch ohne ihr Stipendium für uns beide reichen.

Ist es wirklich ausgeschlossen das wir die Aufenthaltserlaubnis direkt bekommen?

Wenn jemand einen Rat hat wäre ich euch sehr dankbar.

Kennt jemand eventuell einen guten Anwalt in Sachen Ausländerrecht damit ich mir Rat holen kann?

Re: Aufenthaltserlaubnis für russ. Ehefrau die schon in Dtl.

Verfasst: 14 Mai 2010, 18:08
von Romflens
Hallo Husky,

das FZF-Verfahren in Moskau ist normal, nee Aufenthaltserlaubnis nach Einreise mit nen ganz normalen Visum ist halt eine Kann-Massnahme der ABH und nicht die Regel. Was noch möglich wäre, dass dir deine ABH eine Vorabzustimmung geben könnte, wenn sie denn will. Dann kannst du schon alle Papiere hier abgeben, und das Visumverfahren in Russland geht schneller. Aber das ist nur eine Möglichkeit, die die ABH nicht machen muss und selten auch macht.

Die einzigste Möglichkeit für eine AE jetzt, wäre wohl wenn deiner Ehefrau, eine Rückreise nicht zuzumuten wäre.

Informiere dich doch bei www.info4alien.de.

Re: Aufenthaltserlaubnis für russ. Ehefrau die schon in Dtl.

Verfasst: 15 Mai 2010, 01:20
von lausi
Hallo Husky,

Deine Frau ist mit einem Schengen-Visum eingereist? Dann dürfte sie normalerweise in Deutschland nicht arbeiten :shock:
Der normale Weg wäre ein Visum zur FZF gewesen, danach hätte sie bei der ABH eine Aufenthaltserlaubnis bekommen, die zur Arbeit berechtigt.
Wie es bei Dir aussieht, ist Deine Frau mit dem falschen Visum eingereist. Ich kann mir vorstellen, dass ABH und Botschaft nicht erfreut sind und sich getäuscht fühlen. Schließlich geht man bei einem Schengen-Visum von der Rückkehr des Ausländers in sein Heimatland aus.
Rechtlich gesehen ist die Sache IMHO eindeutig, Deine Frau müsste ausreisen und in Moskau ein Kategorie-II-Visa beantragen. Die ABH kann zwar eine AE erteilen, muss aber nicht.
Andererseits dauerte die Prozedur in Moskau bei uns (im Dezember) nur 2 Wochen. Wenn die ABH alle Unterlagen von Dir vorliegen hat (Einkommensnachweis, Mietvertrag/Grundbuchauszug usw), kann sie sofort zustimmen. Ein A1-Zertifikat muss der Botschaft natürlich auch vorliegen.
Siehe hier: http://www.moskau.diplo.de/Vertretung/m ... =Daten.pdf

Re: Aufenthaltserlaubnis für russ. Ehefrau die schon in Dtl.

Verfasst: 17 Mai 2010, 08:53
von Norbert
"Kann" ist leider nicht "muss", und wenn sich ein Mensch getäuscht fühlt, wird daraus ganz fix ein "will aber nicht". Es hängt auch viel davon ab, wo und mit welchem Visum man geheiratet hat. Wenn man da die Gesetze ausgereizt hat, reizen die Beamten als Antwort auch gern die Gesetze aus - sprich: Rückreise.

Viel Erfolg jedenfalls - geht einfach noch einmal in die AB und sprecht eventuell auch mit dem Behördenleiter. Aber nicht mit der Faust auf den Tisch hauen - wie gesagt, es ist eine "kann"-Regelung.

Re: Aufenthaltserlaubnis für russ. Ehefrau die schon in Dtl.

Verfasst: 22 Mai 2010, 01:09
von Glider
Hat sich etwas geändert, dass eine (hier) Russin, die mit einem Deutschen verheiratet ist, eine Arbeitserlaubnis überhaupt benötigt?
Und hat die ABH nicht einer Ausländerin, mit einem Deutschen verheiratet und schon hier in Deutschland nicht eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen?
Da gibt es doch so etwas wie Art. 6 GG, so wegen Ehe und Familie. Ist doch nicht zumutbar, das Familienleben bloss wegen eines Verwaltungsaktes zu unterbrechen. :roll:

Re: Aufenthaltserlaubnis für russ. Ehefrau die schon in Dtl.

Verfasst: 22 Mai 2010, 09:52
von Sibirier
Doch Glider... die ABH darf sogar die Aufenthaltsgenehmigung versagen, wenn keine Deutschkenntnisse vorhanden sind.....

Re: Aufenthaltserlaubnis für russ. Ehefrau die schon in Dtl.

Verfasst: 23 Mai 2010, 12:07
von Marco
Glider hat geschrieben:Hat sich etwas geändert, dass eine (hier) Russin, die mit einem Deutschen verheiratet ist, eine Arbeitserlaubnis überhaupt benötigt?
Jeder Nicht-EU-Ausländer benötigt eine Arbeitserlaubnis. Bei Ehegatten wird sie im Zuge der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis gleich miterteilt.

Re: Aufenthaltserlaubnis für russ. Ehefrau die schon in Dtl.

Verfasst: 23 Mai 2010, 12:12
von bella_b33
Sibirier hat geschrieben:Doch Glider... die ABH darf sogar die Aufenthaltsgenehmigung versagen, wenn keine Deutschkenntnisse vorhanden sind.....
Wie gut, daß die Russen noch nicht so weit sind :lol:, sonst wäre ich noch nicht hier ;)