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Babyeinreise aus Russland nach Deutschland

Verfasst: 17 Mai 2010, 19:49
von Christian2
Hallo,
Meine Frau (Russin) gebärt bald in Russland unser Baby. Ich bin DEUTSCH: die Frage ist: wie wird die Einreise von Baby von Russland nach Deutschland geregelt? Welche Papiere von dem Kind, die die Einreise von ihm erlauben, müssen wir bei der Passkontrole vorlegen?

Danke sehr im Voraus

Re: Babyeinreise aus Russland nach Deutschland

Verfasst: 18 Mai 2010, 01:57
von Saboteur

Re: Babyeinreise aus Russland nach Deutschland

Verfasst: 18 Mai 2010, 07:31
von Zejtnot
Der verlinkte Thread ist sehr alt und zumindestens die erste Antwort auch nicht korrekt.

Das Kind hat per deutschem Recht automatisch auch die deutsche Staatsangehörigkeit. Deswegen reicht ein Eintrag im Pass der russischen Ehefrau NICHT zur Einreise nach Deutschland. (Ein Deutscher kann nicht mit einem deutschen Visum einreisen.) Dafür beantragt Ihr einen Kinderpass in der deutschen Botschaft. Beide Eltern und das Kind müssen dazu dort antanzen - die nötigen Papiere findest Du auf der Seite der Botschaft. Von der Regelung abgesehen, dass alle drei vorbeikommen müssen, läuft es relativ unbürokratisch, vorausgesetzt ihr habt ein deutsches Familienbuch. Wenn nicht, ist es ein ganzer Berg Papiere und Übersetzungen.

Zur Ausreise aus Russland reicht der Eintrag in den Pass der Mutter. Besser ist jedoch auch hier ein eigener Pass für den Nachwuchs, damit auch Du ohne die Mutter mit dem Kind über die Grenze kämest. Für die notwendige Prozedur gibt es einen Thread von Manuchka - Behördengänge nach Geburt in Russland.

Re: Babyeinreise aus Russland nach Deutschland

Verfasst: 18 Mai 2010, 12:08
von manuchka
Zejtnot hat geschrieben:... vorausgesetzt ihr habt ein deutsches Familienbuch. Wenn nicht, ist es ein ganzer Berg Papiere und Übersetzungen.
Zejtnot, das stimmt nicht. Wir haben kein deutsches Familienbuch und haben bei der Botschaft in Moskau nur die (russische) Heiratsurkunde und (russische) Geburtsurkunde jeweils mit Apostille vorgelegt, dazu Passfotos vom Kind und den ausgefüllten Antrag und unsere Pässe. Keine einzige Übersetzung!!! Die braucht man nur, um die Geburts- und Namenserklärung für das dt. Standesamt abgeben zu können, damit auch eine dt. Geburtsurkunde ausgestellt wird und ggf. der Name in der gewünschten dt. Schreibweise erscheint, aber das kann man später nachholen und dann einen neuen Pass fürs Kind mit der geänderten Schreibweise beantragen.

Für Reise aus RUS nach DE und umgekehrt: Eintrag des Kindes in den russischen Reisepass des russischen Elternteils (dann muss der Elternteil immer mitreisen) ODER russischer Reisepass fürs Kind (das kontrollieren die russischen Grenzer) UND deutscher Kinderreisepass (das kontrollieren die deutschen Grenzer)

Re: Babyeinreise aus Russland nach Deutschland

Verfasst: 18 Mai 2010, 14:21
von Christian2
Ich danke euch herzlich für die Antworten!

Re: Babyeinreise aus Russland nach Deutschland

Verfasst: 20 Mai 2010, 08:50
von Zejtnot
manuchka hat geschrieben:Wir haben kein deutsches Familienbuch und haben bei der Botschaft in Moskau nur die (russische) Heiratsurkunde und (russische) Geburtsurkunde jeweils mit Apostille vorgelegt, dazu Passfotos vom Kind und den ausgefüllten Antrag und unsere Pässe. Keine einzige Übersetzung!!! Die braucht man nur, um die Geburts- und Namenserklärung für das dt. Standesamt abgeben zu können, ...
Da hast Du Recht. Ich ging davon aus, dass man den Wunsch hat, beides in einem Abwasch zu erledigen. Danke für die Klarstellung.

Re: Babyeinreise aus Russland nach Deutschland

Verfasst: 20 Mai 2010, 12:01
von manuchka
Den Wunsch mag man haben, aber nicht immer gleich alle notwendigen Papier parat... und reisen muss/möchte man ja u.U. trotzdem. Deswegen hat unser Mädchen noch Häkchen über zwei Buchstaben im Namen.

Re: Babyeinreise aus Russland nach Deutschland

Verfasst: 20 Mai 2010, 12:54
von Zejtnot
Deswegen ist ein Familienbuch auch wirklich von Vorteil - dann kann man nämlich wirklich beides in einem Abwasch machen. Und so lange man noch keine Kinder hat, hat man auch mehr Zeit um sich um solchen Kram wie ein Familienbuch zu kümmern. (Nennt sich nun anders, läuft aber immer noch auf dasselbe heraus.)

Re: Babyeinreise aus Russland nach Deutschland

Verfasst: 20 Mai 2010, 14:42
von Marco
Nachteil ist nur, dass es so ein Familienbuch für geschlossene Ehen ab 01.01.2009 nicht mehr gibt .
Es gibt nur noch ein elektronisches Personenstandsregister

Siehe auch
http://de.wikipedia.org/wiki/Familienbuch

Re: Babyeinreise aus Russland nach Deutschland

Verfasst: 20 Mai 2010, 14:51
von Zejtnot
Soweit ich mich entsinne, ändert sich dennoch nix an der Prozedur. Wer einen Eintrag im elektronischen Personenstandsregister hat, braucht für die Meldung der Geburt nicht noch einmal alle Dokumente mitbringen! (Es geht ja nur darum, dass die ganzen Dokumente der Eltern beim ersten Eintrag ja schon vorgezeigt wurden.)