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Erleichterte Migrationsgesetzgebung

Verfasst: 17 Mai 2010, 22:25
von achim
7punkt hat mich gebeten, folgende Veröffentlichung der AHK im Forum zur Verfügung zu stellen:
Mehr Investitionen durch einfachere Migrationsgesetze!
Ab 1. Januar 2011 soll die russische Migrationsgesetzgebung einfacher werden. Die Änderungen betreffen
in erster Linie hoch qualifizierte ausländische Arbeitskräfte. Russland will dadurch Investitionen erleichtern
und als Standort attraktiver werden. Der Gesetzesreform liegen Erfahrungswerte aus Deutschland
und Vorschläge der Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer zugrunde ....
2010_05_17_Erleichterte Migrationsgesetzgebung_de.pdf

Re: Erleichterte Migrationsgesetzgebung

Verfasst: 18 Mai 2010, 07:13
von Zejtnot
Klingt gut, danke Achim, danke 7punkt.

Wer hat Lust da mal nachzufragen, wie man den Absatz "Die Mitarbeiter ausländischer Repräsentanzen sind zukünftig vollständig von der Beantragung von Arbeitsgenehmigungen befreit." verstehen soll?

Re: Erleichterte Migrationsgesetzgebung

Verfasst: 18 Mai 2010, 09:20
von daveg
Wenn das so kommt, dann wäre das wirklich ein großer Schritt vorwärts. Bin nur mal gespannt, was man denn dann als Nachweis der Berufserfahrung, Fähigkeiten und Leistungen verlangen wird. Diplom zwingend? Oder reicht ein Gehalt von über 2 Mio RUR? (worauf auch nicht zwingend jeder Ausländer kommt)

Und vielleicht packen sie auch irgendwann die Registrierungsregelung an, denn die behindert ja fast mehr als die Visaprozedur (die ist 1 Mal im Jahr, Registrierung ggf. jede Woche und seut diesem Jahr auch nicht kostenlos).

Re: Erleichterte Migrationsgesetzgebung

Verfasst: 18 Mai 2010, 11:51
von manuchka
Zejtnot, das heißt, dass nun endlich klar ist, dass Repräsentanzmitarbeiter KEINE Arbeitserlaubnis brauchen, sondern die Akkreditierung bei der TTP oder GRP ausreicht. Das war früher nicht eindeutig.

Re: Erleichterte Migrationsgesetzgebung

Verfasst: 18 Mai 2010, 13:52
von 7punkt
@Achim: danke, Achim! Ich habe die Info gestern gekriegt und dachte, es wird bestimmt unseren Forumlern auch nutzen.

@ Zejtnot: Ich glaube, die naehere Info soll im Laufe des Jahres auch kommen, sonst haette AHK alles deutlicher und klarer formuliert ;)

LG,
7punkt

Re: Erleichterte Migrationsgesetzgebung

Verfasst: 19 Mai 2010, 10:09
von manuchka
Ich hab schon mal eine Gehaltserhöhung erbeten, damit ich auch unter die Regelung falle :D

Re: Erleichterte Migrationsgesetzgebung

Verfasst: 20 Mai 2010, 08:55
von Zejtnot
manuchka hat geschrieben:Zejtnot, das heißt, dass nun endlich klar ist, dass Repräsentanzmitarbeiter KEINE Arbeitserlaubnis brauchen, sondern die Akkreditierung bei der TTP oder GRP ausreicht. Das war früher nicht eindeutig.
Aber welches Visum bekäme man dann? Ein normales Arbeitsvisum ohne 90/180er Regelung? Das wäre ja Wahnsinn und die Repräsentanzen würden wie Pilze aus dem Boden schießen?! Usbekstroi, Tadschikstroi, Grusplitpoloshbystro - ich sehe sie schon alle! Wo ist der Haken, Manu?

Re: Erleichterte Migrationsgesetzgebung

Verfasst: 20 Mai 2010, 09:09
von zimdriver
Der Haken an der Repräsentanz ist, dass jegliche kommerzielle Tätigkeit ausgeschlossen ist. Selbst ein schriftliches Angebot darf nur mit Briefkopf, Stempel und Absender aus der ausländischen Mutterfirma kommen. Jegliche Leistungen ausserhalb der reinen Repräsentanz, sprich: Werbung, Kontaktpflege, Messen und Ausstellungen, sind untersagt.

Spannend wird, wann eine andere, sehr unsinnige Regelung geändert wird: die Begrenzung der Dienstreisen von Ausländern innerhalb der RF. Dieses Gesetz, gültig seit September 2009, droht mit empfindlichen Geldstrafen oder Schliessung der Gesellschaft (in schweren Fällen), wenn, gestaffelt nach Position und Dienstvertrag, Dienstreisetage ausserhalb des Registrierungssitzes anfallen. Gerade für Firmen mit Montagen und Kundendienst ist dies ein Unding. Leider konnte ich nichts Poisitives dazu in den Mitteilungen der AHK lesen.

Re: Erleichterte Migrationsgesetzgebung

Verfasst: 20 Mai 2010, 14:37
von Sibirier
Halt, gibt es nicht 2 Arten von Repräsentanzen? Eine, die als Betriebsstätte hier gilt und somit voll in der RF steuerpflichtig wird und eine Rep, die halt nicht als Betriebsstätte gilt?

Ich denke für die 2. Art von Rep. hat Zimi Recht, aber für die 1.?

Re: Erleichterte Migrationsgesetzgebung

Verfasst: 20 Mai 2010, 16:45
von manuchka
Sibirier, die von dir angesprochene Differenzierung macht das Steuerrecht. Grundsätzlich, nach dem Zivil- und Gesellschaftsrecht, darf aber eine Repräsentanz eigentlich nicht operativ tätig sein, wie Zimdriver schon richtig (der Hinweis extra für Nikolaus :-P ) dargestellt hat.