Seite 1 von 1

Ausreisebedingung russische Ehefrau

Verfasst: 19 Mai 2010, 02:28
von Hoschel
Priwet,
wo kann ich erfahren oder nachlesen, welche Bedingungen meine zukünftige Frau aus Russland erfüllen muss, damit Sie aus Russland ausreisen darf zwecks Familienzusammenführung nach Deutschland. Kommt Sie ohne weiteres ausreisen, wenn Sie z.B. ein noch einen Kredit auf ein Auto oder Wohnung hat? Was sollte ich dabei beachten?

Danke für hilfreiche Hinweise im Voraus.

Hoschel

Re: Ausreisebedingung russische Ehefrau

Verfasst: 19 Mai 2010, 08:48
von bella_b33
HIER mal ein wenig gucken. Ansonsten am besten aber bei Deiner Ausländerbehörde und auf dem Standesamt nachfragen. Wie stellt Ihr euch das mit den Krediten vor? Man muss ja dann noch weiterhin die Raten bezahlen usw.. Ich glaub die russische Bank wird im Ausland schlecht vollstrecken können, somit wird sie der Wohnsitzänderung gegenüber sicher nicht gerade positiv eingestellt sein. Genau kenn ich mich mit Krediten aber nicht aus.

Gruß
Silvio

Re: Ausreisebedingung russische Ehefrau

Verfasst: 20 Mai 2010, 08:53
von Zejtnot
Zu den genauen Bedingungen - Sprachtest, geregelter Unterhalt - kann Dir Deine Ausländerbehörde mehr sagen als wir. Auch die konkreten Dokumente für das Visum findest Du auf der Botschaftsseite (http://moskau.diplo.de).

Ausreise wegen Krediten ist eigentlich kein Problem, da ja Russland beim Visum nicht mit entscheiden kann. Du reist einfach aus und fertig. An der Grenze wird man nur angehalten, wenn man die Raten für die Kredite nicht bezahlt hat oder beispielsweise auch Unterhalt für ein Kind schuldet. Wenn man aber immer brav alles pünktlich zahlt, sollte es keine Probleme geben. (Wie Ihr dann den Kredit später zurückzahlt, solltet Ihr dennoch herausfinden.)