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Arbeitsvisum - Beantragung

Verfasst: 25 Mai 2010, 17:40
von E.P.H.
Hallo Forum,

kurze Frage: muss ich eigentlich mit meiner Einladung zur Arbeitsaufnahme selbst beim Konsulat vorstellig werden, oder kann das jemand anderes für mich machen? Und: gibt es für die Bearbeitung auch so eine tolle Ausführungsvorschrift, in der die maximale Bearbeitungsdauer erwänt wird?


Danke,
E.P.H.

Re: Arbeitsvisum - Beantragung

Verfasst: 25 Mai 2010, 22:09
von manuchka
Es kann auch jemand anders zum Konsulat gehen. Die Dauer ist abhängig von der Dringlichkeit - wenn es nicht eilt, max. 10 Arbeitstage, es geht aber auch innerhalb von 3 (reguläre Beschleunigung, kostet dann mehr) und wohl sogar ganz supereilig, wenn man den richtigen Draht hat.

Re: Arbeitsvisum - Beantragung

Verfasst: 26 Mai 2010, 07:12
von Zejtnot
Wie Manuchka schon schreibt, müssen dank des EU-Russland-Abkommens alle (!) Visa in zehn Arbeitstagen ausgestellt werden. Die Expressvariante ist im selben Abkommen festgelegt. Ein früheres Abreiseticket reicht meist, aber andererseits wäre es mir zu riskant - wegen einer Woche.

Du kannst Einladung plus Pass auch an eine Agentur übergeben, wenn Du selbst keine Lust hast (wie Touristenvisa, nur halt mit eigener Einladung).

Re: Arbeitsvisum - Beantragung

Verfasst: 26 Mai 2010, 13:50
von zimdriver
Ich habe mir das noch nie angetan mit der russischen Botschaft, die langen Schlangen sind schlimm genug anzuschauen. Eine hier häufiger erwähnte Centrale in Berlin mit Filialen in anderen Bundesländern wegen der räumlichen Zuständigkeit der Konsulate erledigt dies schnell und gut.

Re: Arbeitsvisum - Beantragung

Verfasst: 26 Mai 2010, 19:33
von E.P.H.
Danke erst einmal für eure Antworten.

@ manuchka + Zejtnot: Meint ihr die Fristen nach dem Visa-Erleichterungsabkommen? Das trifft doch hier nicht zu. Oder wurden die Bearbeitungszeiten generell vereinheitlicht?

Danke,
E.P.H.

Re: Arbeitsvisum - Beantragung

Verfasst: 26 Mai 2010, 20:54
von m1009
E.P.H. hat geschrieben:. Oder wurden die Bearbeitungszeiten generell vereinheitlicht?

Danke,
E.P.H.
Vor ueber einem Jahr.

Re: Arbeitsvisum - Beantragung

Verfasst: 27 Mai 2010, 08:46
von Zejtnot
Wieso gilt es hier nicht? Das Abkommen gilt meines Wissens für alle Arten von Visa!

Re: Arbeitsvisum - Beantragung

Verfasst: 07 Jun 2010, 15:29
von E.P.H.
So, da bin ich wieder.

@ Zejtnot: Vielleicht hab ich es mißverstanden. Ich meine, das Abkommen gilt nur für einen begünstigten Personenkreis - Familie, Geschäftspartner, Journalisten, Studenten, Abgeordnete, Sportler - und erleichtert den Erhalt von Visa für maximal 90 Tage.

@ alle: Express hoch zehn im Konsulat in Berlin. Es mußte nur eine halbe Stunde gewartet werden und dann war das Arbeitsvisum im Pass.

Grüße,
E.P.H.

Re: Arbeitsvisum - Beantragung

Verfasst: 10 Jun 2010, 12:32
von Zejtnot
E.P.H. hat geschrieben:@ Zejtnot: Vielleicht hab ich es mißverstanden. Ich meine, das Abkommen gilt nur für einen begünstigten Personenkreis - Familie, Geschäftspartner, Journalisten, Studenten, Abgeordnete, Sportler - und erleichtert den Erhalt von Visa für maximal 90 Tage.
Das waren die Visa-Erleichterungen, die es für die genannten Personengruppen gibt. Aber die Regeln, dass beispielsweise nun alle Visa nur noch 35 Euro kosten und niemals länger als zehn Tage dauern - das gilt für absolut alle Visa! (Frage mich manchmal, wie sich die Deutschen da bei den FZF-Visa herauswinden.)