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Frage an Expert: Russ Rente nach D Bitte Erfahrungen
Verfasst: 12 Jun 2010, 23:58
von Stampiman
Ich suche Leute Expert die sich etwas mit dem russischen Rentenrech oder System auskennen. Gerne auch zu meinem Fall Tips:
Meine Schwiegermutter arbeite in Moskau an einer staatlichen Schule aus Deutschlehrerin/Russischlehrerin in der Secundarstufe. Sie möchte gerne nach Deutschland kommen, da sie auch einen Freund und Lebenspartner hat.
Sie hat ca. noch 2 Jahre bis zur Rente oder kann man eher gehen.
Meine Fragen:
1.) Mit welchem Alter kann ein Lehrer in Russland in Rente gehen?
2) Ab welchem Zeitraum erwirbt man in Russland rentenansprüche?
3) Zählen Studium Kinderbetreuung auch dazu?
4.) Wie hoch mag die Rente sein bei ca 1000 Euro Einkommen?
5.) Wie hoch ist der Durchschnittslohn eines Lehrers dort?
Was wäre SINNVOLL:
1.) die bereits in Russland erworbenen Rentenansprüche nach Deutschland mitnehmen und da sie noch hier arbeiten will ankoppeln
2.) Könnte man die Renten zusammenlegen also die Rentenansprüche aus Russland bei der REN KASS in Deutschland anhängen?
3.) Sollte Sie sich ihre Rente in Russland auszahlen lassen und hier in Deutschland bei Arbeitsaufnahme neue deutsche Rentenansprüche erwerben?
4.) Würden die Punkt 3 oben (Kinderbetr. Studium auch hier in Deutschland geltend gemacht werden können?
Re: Frage an Expert: Russ Rente nach D Bitte Erfahrungen
Verfasst: 15 Jun 2010, 06:40
von Zejtnot
Dazu findest Du sicher mehr Antworten in einem Russenchat, wo es mehr Übersiedler aus RU nach D gibt. Bei uns sind vor allem Deutsche aktiv, die in RU sind oder Beziehungen nach RU haben.
Sicher ist, dass man sich eine russische Rente auch in Deutschland auszahlen kann. Dafür ist aber ein ganzer Berg Papier anzuschleppen und leider haben wir im Forum noch kein Beispiel, wo das mal jemand durchexerziert hat.
Re: Frage an Expert: Russ Rente nach D Bitte Erfahrungen
Verfasst: 15 Jun 2010, 14:44
von werner
Wenn ein Russe der in Deutschland lebt Rentenansprüche anmelden will, schreibt er einen Brief (Einschreiben mit
Rückschein) an sein zuständiges Konsulat. Die schicken ihm alle Formulare und natürlich sagt ihm keiner, wie hoch
seine Rente ist. Du sagst uns ja auch nicht in Deinem Profil, wo Du wohnst

Re: Frage an Expert: Russ Rente nach D Bitte Erfahrungen
Verfasst: 28 Jun 2010, 16:36
von Glider
Wenn deine Schwiegermama nicht russlanddeutsch ist oder jüdischen Glaubens, wird das mit der Anrechnung ihrer Arbeitszeiten bei der deutschen Rentenversicherung nichts.
Laut meine Schwägerin ist das russische Renteneintrittsalter 55 Jahre bei den Damen.
Deine Schwiegermutter müsste sich mal bei den Rentenbehörden in Russland schlau machen, wie schnell sie nach ihrem 55. GebTag den Antrag stellen kann.
Natürlich werden derartige Unterlagen wie Arbeitsbuch etc erforderlich werden.
Meine Schwägerin durfte ein knappes Jahr warten, bevor sie in den Genuss ihrer Rente kam. Da sie allerdings von Zeit zu Zeit in Russland ist, lässt sie sich den Betrag in Russland auf ein Konto dort auszahlen.
Interessant aber folgendes: Da Du schreibst, dass deine Schwiegermutter nach Deutschland kommen möchte: Falls sie Leistungen zur Grundsicherung etc beziehen würde, würden ihr diese Rentenzahlungen aus Russland darauf angerechnet. Die deutschen Ämter sind da recht pfiffig.
Re: Frage an Expert: Russ Rente nach D Bitte Erfahrungen
Verfasst: 29 Jun 2010, 11:19
von Zejtnot
Glider hat geschrieben:Interessant aber folgendes: Da Du schreibst, dass deine Schwiegermutter nach Deutschland kommen möchte: Falls sie Leistungen zur Grundsicherung etc beziehen würde, würden ihr diese Rentenzahlungen aus Russland darauf angerechnet. Die deutschen Ämter sind da recht pfiffig.
Spannend wäre nun: Wird es angerechnet, unabhängig davon, ob man die russische Rente wirklich bekommt? (Anders herum gefragt: Wenn man an der russischen Bürokratie scheitert - zahlt dann D mehr?)
Re: Frage an Expert: Russ Rente nach D Bitte Erfahrungen
Verfasst: 29 Jun 2010, 19:45
von Zeppelin
Zejtnot hat geschrieben:Spannend wäre nun: Wird es angerechnet, unabhängig davon, ob man die russische Rente wirklich bekommt? (Anders herum gefragt: Wenn man an der russischen Bürokratie scheitert - zahlt dann D mehr?)
In der Tat wäre dies spannend.
Aber ich gehe davon aus, dass es nach deutschem Recht zum "Privatvergnügen" der Betroffenen deklariert wird, seine Ansprüche durchzusetzen.
Hat ja auch sein 'Logik': Warum sollte der dt. Sozialstaat dafür einspringen, wenn ein anderer Staat berechtigt erworbene Rentenansprüche nicht auszahlt bzw. nicht ins Ausland transferiert.
Ob und wie es da ggf. mit entspr. bilateralen Abkommen zwischen RUS und D aussieht, weiß ich allerdings auch nicht.
Das gilt übrigens auch für die umgekehrte Richtung: Können in D erworbene Rentenansprüche bei einer Rückkehr nach RUS mitgenommen werden? (Gemeint sind RUS StAng., die in D sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren bzw. sind.)
Re: Frage an Expert: Russ Rente nach D Bitte Erfahrungen
Verfasst: 30 Jun 2010, 06:43
von Zejtnot
Wir hatten letztens die Diskussion mit einem Deutschen, der nach Novosibirsk umziehen will. Ihm wurde mitgeteilt, dass er all seine Ansprüche verlieren würden, wenn er seinen deutschen Wohnsitz aufgeben würde. Dies kann ich mir so nicht vorstellen. Aber ihm wurde es so in der Rentenkasse gesagt.
Re: Frage an Expert: Russ Rente nach D Bitte Erfahrungen
Verfasst: 30 Jun 2010, 07:11
von bauplan
Zejtnot hat geschrieben:Wir hatten letztens die Diskussion mit einem Deutschen, der nach Novosibirsk umziehen will. Ihm wurde mitgeteilt, dass er all seine Ansprüche verlieren würden, wenn er seinen deutschen Wohnsitz aufgeben würde. Dies kann ich mir so nicht vorstellen. Aber ihm wurde es so in der Rentenkasse gesagt.
Also, da ich nicht mehr der jüngste bin und seit 20 Jahren in Russland lebe und wohl so schnell auch nicht wieder nach Deutschland zurückkehre, bin ich vor ein paar Jahren in Hannover, meiner Heimatstadt, zur Rentenversicherungsstelle gegangen und habe dort wegen meiner zu erwartenen Rente nachgefragt.
Da ich knapp 20 Jahre in Deutschland Ansprüche erworben habe wurden mir diese dann ausgerechnet weil in Deutschland keine mehr dazukommen und mir wurde eindeutig gesagt, egal auf der Welt wo ich, wenn meine Rentenzeit gekommen ist, lebe, ich bekomme die Rente ausgezahlt.
Ein Rentenanspruch kiann nicht verfallen. Früher konnte man sich das mal vorher auszahlen lassen, aber das geht wohl auch nicht mehr.
Re: Frage an Expert: Russ Rente nach D Bitte Erfahrungen
Verfasst: 30 Jun 2010, 07:16
von harald63
Zejtnot hat geschrieben:Wir hatten letztens die Diskussion mit einem Deutschen, der nach Novosibirsk umziehen will. Ihm wurde mitgeteilt, dass er all seine Ansprüche verlieren würden, wenn er seinen deutschen Wohnsitz aufgeben würde. Dies kann ich mir so nicht vorstellen. Aber ihm wurde es so in der Rentenkasse gesagt.
http://www.deutsche-rentenversicherung- ... staat.html
Wohnsitzverlegung in einen anderen Staat
Bitte beachten Sie, dass sich auch eine bereits bewilligte Rente bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts in einen anderen Staat mindern oder sogar wegfallen kann. Sie sind daher gesetzlich verpflichtet, uns bei Verlegung Ihres Aufenthalts umgehend zu unterrichten.
Re: Frage an Expert: Russ Rente nach D Bitte Erfahrungen
Verfasst: 30 Jun 2010, 08:22
von bauplan
Das würde ja absolut dem wiedersprechen, was die mir da gesagt haben und was in den Broschüren stand.
Angeblich hätte sogar meine Frau anrecht auf eine Witwenrente, wenn ich rechtzeitig sterben würde.
Renstenversicherrungsansprüche sind ja vom Versicherten eingezahlte Gelder, die man nicht einfach ohne Entschädigung demjenigen wieder nehmen kann. Die Ansprüche sind immerhin Eigentum des Versicherten.
Da muss man dann wohl doch mal einen Rentenversicherungsberater anschreiben.