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ab welcher Entfernung neu registrieren?

Verfasst: 20 Jun 2010, 12:25
von leeechen
Hallo hallo :)

Ich bin im Moment in Ulan-Ude registriert und moechte demnaechst zum Baikalsee fahren.
Nun heisst es ja, dass man sich ueberall registrieren muss, wo man laenger als 3 Tage bleibt. Ab welcher Entfernung zum "Registrierungsort" gilt dies?
Gibt es eine Art bestimmten Umkreis um die Stelle, wo man registriert ist, in der man sich frei und lange aufhalten kann??

Vielen Dank fuer Antworten :)

Liebe Gruesse,
Leeechen

Re: ab welcher Entfernung neu registrieren?

Verfasst: 20 Jun 2010, 13:13
von GastroService
Hallo Leeechen,
ich habe mich immer in JEDER Stadt registrieren lassen und hatte dann nie Probleme.

Ich habe mich immer in der ersten Stadt registrieren lassen. Wenn ich 3 Tage und laenger in einer anderen Stadt war, oder nicht in die "registrierte Stadt" zurueckkam, dann dort, und hatte dann nie Probleme.

Re: ab welcher Entfernung neu registrieren?

Verfasst: 20 Jun 2010, 18:43
von zimdriver
Mir wurde empfohlen, mich immer registrieren zu lassen. Wenn Du irgendwo offiziell wohnst, dann macht das der Vermieter/ Rezeption. Wenn Du allerdings reisend bist, das heisst, im Zelt/ Auto/ fremder Couch übernachtest und vielleicht noch jede Nacht woanders, dann kannst Du sicher gefahrlos auch mal ohne Registrierung bleiben.

Re: ab welcher Entfernung neu registrieren?

Verfasst: 21 Jun 2010, 06:47
von Zejtnot
Die Registrierung geht nicht nach Kilometern sondern rein theoretisch nach echtem Aufenthaltsort. Wenn ich heute also von meiner Wohnung in die Nachbarwohnung umziehe, muss ich mich dort spätestens nach 3 Tagen registrieren. Auch wenn die Tür nur zwei Meter daneben ist.

In der Praxis wird natürlich kein Polizist prüfen, hinter welcher Tür die reell lebst. Wenn Du also in 50 Kilometer Entfernung von Ulan-Ude von einer Streife kontrolliert wirst, wird Dir jeder glauben, dass Du noch immer in Ulan-Ude unterkommst. Wenn Du hingegen in Ust-Bargusin bist - eine halbe Tagesreise entfernt - dann wird das schon schwieriger zu erläutern.

Zum Glück sagt das Gesetz aber, dass man sich spätestens nach 72 Stunden registrieren muss - und diese 72 Stunden muss einem erst einmal jemand nachweisen. Im Grunde reicht es, alle 70 Stunden in den Nachbarort weiterzutrampen. Aber für diese Feinheit sollte man ausreichend Russisch können ...

Fazit: Eine Registrierung am Anfang spart viele Nerven, danach kann man durch windige Argumente alles hinbiegen.