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Umziehen nach Moskau - ein problem dabei

Verfasst: 08 Jul 2010, 02:15
von azazello
Liebes Forum,
ein fast verzweifelter Fall... :)
Ich bin Italiener und habe eine Russin aus Moskau geheiratet (ok, schreibe hier, weil ich zur zeit in D. lebe).
Ich möchte nach Moskau ziehen, und in Russland ein paar Jahre leben und wohen.

Bezüglich der Einwanderungsgesetze u.ä. haben wir folgendes gefunden:
1. wir müssen zuerst eine "provisorische" Aufenthaltsgenehmigung (3 Jahre) beantragen.
2. danach, darf ich eine "normale" Aufenthaltsgenehmigung (5 Jahre) beantragen.
3. ich kann von mal zu mal die 5-jährige Aufenthaltsgenehmigung verlängern oder, wenn ich daran interessiert bin, die russische Staatsbürgerschaft beantragen.

Alles klar, ich bin damit zufrieden. Das Problem liegt in meinem Fall darin, dass meine Frau, obwohl sie seit fast 20 Jahre in Moskau lebt und arbeitet, noch nicht eine richtige Registrierung (Registratsia) besitzt. Das heisst, für die russische Behörden befindet sich meine Frau immer nur vorübergehend in der Stadt (sie muss von mal zu mal, wenn es die Burokratie erfordet, eine 3 Monate -Registrierung beantragen)...

Das alles hat zur Folge, dass sie darf nur, eine Aufenthaltsgenehmigung fur mich beantragen, die für das Gebiet gilt, wo sie "offiziell" wohnt. Unglücklicherweise ist ihr "echter" Wohnsitz bei irgendeiner Stadt in Sibierien...

Kennt jemand von Euch einen Trick, um das Problem zu umgehen?
Emphehlungen/Erfahrungen?

Danke im Voraus für alle Antworte.
Ciao.

Re: Umziehen nach Moskau - ein problem dabei

Verfasst: 08 Jul 2010, 08:07
von Zejtnot
Wo Deine Frau wohnt ist erst einmal vollkommen egal. Du (!) benötigst aber für die vorläufige Aufenthaltsgenehmigung einen Adresse, wo Du zunächst für mindestens drei Jahre registriert sein kannst! Der Besitzer dieser Wohnung muss notariell zustimmen, dass er damit einverstanden ist. Und das ist das Problem - kein Vermieter wird dies ohne weiteres tun, denn ein Mietvertrag über mehr als ein Jahr bedeutet diverse Nachteile (vor allem steuerrechtlich) und ferner hätte der Vermieter keinerlei Chance mehr, Dich in diesen drei Jahren loszuwerden. Dies widerspricht dem russischen Verständnis von Wohnungsvermietung, wo alles von heute auf morgen geändert werden kann.

Für die endgültige Aufenthaltsgenehmigung, die man übrigens schon nach einem Jahr mit der vorläufigen beantragen darf, benötigst Du dann dieselbe notarielle Zustimmung, nur unbegrenzt! Und das wird dann also noch komplexer, weil kein gewöhnlicher Vermieter sich auf so etwas einlässt.

Deswegen läuft es eigentlich immer darauf hinaus, dass man diese Aufenthaltsgenehmigung nur beantragen kann, wenn der Ehepartner oder seine Verwandtschaft eigenen Wohnraum in der entsprechenden Stadt hat, wo man dann formell wohnt. Achtung, dies wird sogar geprüft (theoretisch mit Besuchen, praktisch über Kontrollanrufe).

Ferner benötigt der Ehepartner auch noch ein offizielles Einkommen, welches doppelt so hoch wie das Mindesteinkommen ist - damit der Unterhalt des Ausländers geklärt ist. Dies kann aber auch durch eigenes (legales) Einkommen des Ausländers gewährleistet sein, was aber unter Umständen an einer fehlenden Arbeitserlaubnis scheitert.

Eine Beantragung in der sibirischen Heimat Deiner Frau ist recht unrealistisch, da man eigentlich dann auch vor Ort sein muss. Sicher gibt es Grauzonen, dass zu umgehen, aber dazu will ich keine Tipps geben. Ich habe zeitweise im falschen Stadtteil von Novosibirsk gelebt, und das war anstrengend genug - in einer anderen Stadt scheint mir nicht realistisch.

Fazit: Deine Frau muss einen Vermieter finden, der Dir notariell eine Registrierung für mindestens drei Jahre zusagt!

Re: Umziehen nach Moskau - ein problem dabei

Verfasst: 08 Jul 2010, 08:44
von bella_b33
Zejtnot hat geschrieben: Fazit: Deine Frau muss einen Vermieter finden, der Dir notariell eine Registrierung für mindestens drei Jahre zusagt!
Durch eine eigene Wohnung oder ein eigenes Haus kann man das natürlich umgehen ;)

Re: Umziehen nach Moskau - ein problem dabei

Verfasst: 08 Jul 2010, 22:32
von azazello
..mmmm. Daran habe ich in der Tat gedacht. Aber wie läuft eigentlich die Sache in diesem Fall?
Danke für beide Antworten.

Re: Umziehen nach Moskau - ein problem dabei

Verfasst: 09 Jul 2010, 06:25
von Zejtnot
azazello hat geschrieben:Aber wie läuft eigentlich die Sache in diesem Fall?
Welche Sache in welchem Fall? Wir haben eine FAQ zum Thema Aufenthaltsgenehmigung, wo der Ablauf beschrieben ist: http://forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=36&t=7465

Und falls Du mit "der Sache" den Kauf einer Wohnung meintest: Suchen, finden, bezahlen, Besitz melden. Weiteres Vorgehen - siehe Link oben.

Re: Umziehen nach Moskau - ein problem dabei

Verfasst: 09 Jul 2010, 12:56
von azazello
mit der "Sache" meinte ich natürlich den Ablauf der Aufenthaltserlaubnisbeantragung. Es war doch klar, darum ging es in meiner email, oder?
Ich habe Nachfragen:
- in der FAQ steht, dass der Antrag abgelehnt werden könnte. Das beunruhigt mich, insbesondere wenn man zum Zweck eine Wohnung gekauft hat. Unter welchen Umständen könnte das passieren?
- es kann bis zu 6 Monaten dauern bis der Antrag angenommen wird, gibt es doch "durchschnittliche" Zeiten? Mit anderen Worten wieviel muss man normalerweise warten?
- die 3-jährige Aufenthaltserlaubnis schliesst die Arbeitsgenehmingung nicht ein. Kannst Du mir bitte auf eine Webseite verweisen (auch in Russisch), die diese weitere Prozedur beschreibt?

Danke sehr für den Link, sehr nützlich
Grüße.

Re: Umziehen nach Moskau - ein problem dabei

Verfasst: 09 Jul 2010, 15:17
von Zejtnot
azazello hat geschrieben:Es war doch klar, darum ging es in meiner email, oder?
Ganz ehrlich, mir war nicht klar ob Du den Kauf einer Wohnung oder die Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung meinst. Ich frage nicht aus Prinzip.
In der FAQ steht, dass der Antrag abgelehnt werden könnte.
Da gibt es eine ganze Reihe von Dingen, von denen ich in der Praxis aber noch nie gehört habe: Gesundheitstests nicht bestanden (Aids!), Führungszeugnis nicht optimal, negativer Bescheid von der lokalen Polizei, Vorstrafen in Russland und und und.
Es kann bis zu 6 Monaten dauern bis der Antrag angenommen wird, gibt es doch "durchschnittliche" Zeiten? Mit anderen Worten wieviel muss man normalerweise warten?
In Novosibirsk wartet man auf den Tag genau sechs Monate. Scheinbar aus Prinzip. In anderen Städten hört man von vier bis sechs Monaten.
Die 3-jährige Aufenthaltserlaubnis schliesst die Arbeitsgenehmingung nicht ein. Kannst Du mir bitte auf eine Webseite verweisen (auch in Russisch), die diese weitere Prozedur beschreibt?
Anders, sie befreit nicht davon! Das ist ein feiner juristischer Unterschied. :-)

Die genauen Regeln zur Aufenthaltsgenehmigung findet man im Gesetz О ПРАВОВОМ ПОЛОЖЕНИИ ИНОСТРАННЫХ ГРАЖДАН В РОССИЙСКОЙ ФЕДЕРАЦИИ. Dieses findet man aber in fast allen Quellen in der Fassung von 2002, als die vorläufige Aufenthaltsgenehmigung noch von der Arbeitsgenehmigung befreite. Dies wurde 2007 geändert, siehe auch http://forum.aktuell.ru/viewtopic.php?t=5592

Re: Umziehen nach Moskau - ein problem dabei

Verfasst: 09 Jul 2010, 16:33
von manuchka
Die Arbeitserlaubnis ist vom jeweiligen Arbeitgeber zu beantragen, das kann man nicht selbst tun. Eine sehr langwierige Prozedur, es sei denn, du bist ein hochqualifizierter Spezialist (als solcher gilt man mit einem Jahresgehalt von 2 Mio Rubel), dann geht es mittlerweile einfacher und schneller, aber dennoch nur über den Arbeitgeber.

Erst die "dauerhafte" Aufenthaltserlaubnis (vid na zhitelstvo, welche 5 Jahre gilt) gibt das Recht zum Arbeiten ohne separate Arbeitserlaubnis.

Re: Umziehen nach Moskau - ein problem dabei

Verfasst: 12 Okt 2010, 23:28
von azazello
Hallo,
es ist so weit, ich habe mich mit solchen Dingen auseinandersetzen mussen und habe dabei neues und unangenehmes erfahren.

Um die vorlaeufige Aufenthaltsgenehmigung (разрешение на временное проживание - РНВП) zu bekommen, muss man zwar alle Unterlagen sammeln, die hier http://forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=36&t=7465 bescrieben sind. Entscheidend ist aber die Genehmigung eines Ausschuesses, der jedes Jahr beschliesst, wer das Recht hat und wer nicht, in Moscow zu wohnen.
Man hat uns gesagt, dass es Prioritaeten beachtet werden, und dass ich keine Moeglichkeit habe (wir habe mit einem Berater bei Главное управление федеральной миграционной службы России по городу Москве- etwa Hauptverwaltung in Moskau des Einwanderungsdiensts - gesprochen),
es sei denn... ist man bereit ungefaehr 10000 Euro dafuer zu bezahlen (das hat ein zweiter Berater gesagt, auf den der erste uns verwiesen hat). Brauche nicht zu sagen worum hier geht es.
Das ist eine ziemlich schlechte Nachricht fuer mich, erstens, weil ich aus Prinzip nicht auf (illegalen) Umwegen diese Aufenthaltsgenehmigung bekommen moechte, zweitens auch weil der "Beitrag" auch mal ziemlich teuer ist.

Einzige uns vorgeschlagene Loesung waere es, eine Wohnung hier in Moskau zu kaufen (was uebrigens weitere Problem nach sich ziehen wuerde). In diesem Fall wuerde ich die Aufenthaltsgenehmigung relativ schell und einfach bekommen.

Ihr wusstet schon davon? Empfehlungen oder Kommentare?
Danke sehr an alle im Voraus.
Ciao/Приветы из Москвы,



Zejtnot hat geschrieben:
azazello hat geschrieben:Es war doch klar, darum ging es in meiner email, oder?
Ganz ehrlich, mir war nicht klar ob Du den Kauf einer Wohnung oder die Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung meinst. Ich frage nicht aus Prinzip.
In der FAQ steht, dass der Antrag abgelehnt werden könnte.
Da gibt es eine ganze Reihe von Dingen, von denen ich in der Praxis aber noch nie gehört habe: Gesundheitstests nicht bestanden (Aids!), Führungszeugnis nicht optimal, negativer Bescheid von der lokalen Polizei, Vorstrafen in Russland und und und.
Es kann bis zu 6 Monaten dauern bis der Antrag angenommen wird, gibt es doch "durchschnittliche" Zeiten? Mit anderen Worten wieviel muss man normalerweise warten?
In Novosibirsk wartet man auf den Tag genau sechs Monate. Scheinbar aus Prinzip. In anderen Städten hört man von vier bis sechs Monaten.
Die 3-jährige Aufenthaltserlaubnis schliesst die Arbeitsgenehmingung nicht ein. Kannst Du mir bitte auf eine Webseite verweisen (auch in Russisch), die diese weitere Prozedur beschreibt?
Anders, sie befreit nicht davon! Das ist ein feiner juristischer Unterschied. :-)

Die genauen Regeln zur Aufenthaltsgenehmigung findet man im Gesetz О ПРАВОВОМ ПОЛОЖЕНИИ ИНОСТРАННЫХ ГРАЖДАН В РОССИЙСКОЙ ФЕДЕРАЦИИ. Dieses findet man aber in fast allen Quellen in der Fassung von 2002, als die vorläufige Aufenthaltsgenehmigung noch von der Arbeitsgenehmigung befreite. Dies wurde 2007 geändert, siehe auch http://forum.aktuell.ru/viewtopic.php?t=5592

Re: Umziehen nach Moskau - ein problem dabei

Verfasst: 13 Okt 2010, 07:32
von m1009
azazello hat geschrieben: Ihr wusstet schon davon?
Wenn Du auf die Zahlung einer Gebuehr zur bevorzugten Bearbeitung anspielst:

In der Provinz werden aehnliche Bearbeitungsgebuehren veranschlagt. Wundert mich, das es Moskau auf gleichen "Niveau" liegt.