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Ausreise mit abgelaufenem Visum
Verfasst: 08 Jul 2010, 14:35
von quasi
Hallo!
Ich hoffe ihr könnt mir helfen

Ich würde gerne wissen, was am Flughafen auf einen zukommen kann, wenn man aus Russland ausreisen will, das Visum aber schon abgelaufen ist. (Visum für 30 Tage und Ausreise 13 Tage nach Ablaufdatum).
Gruß
Quasi
Re: Ausreise mit abgelaufenem Visum
Verfasst: 08 Jul 2010, 15:10
von manuchka
Die Antwort ist einfach: Jede Menge Ärger.
Re: Ausreise mit abgelaufenem Visum
Verfasst: 08 Jul 2010, 15:15
von quasi
Das hatte ich mir schon so ähnlich gedacht... Aber gibt es dafür sowas wie "Standardstrafen" - zB einen bestimmten Betrag als Strafe zahlen oder eine bestimmte Zeit im Gefängnis sitzen müssen?
Re: Ausreise mit abgelaufenem Visum
Verfasst: 08 Jul 2010, 15:17
von Hero 1964
Wenn Ihr Visum bereits abgelaufen ist, müssen Sie grundsätzlich ein Ausreisevisum beantragen. Dafür ist die innerrussische Ausländerbehörde, FMS (Federalni Migrationi Slushby) bzw. der zentrale UFMS (Uprawlenije Federalni Migrationi Slushby) der Stadt Moskau zuständig. Es ist unbedingt erforderlich, beim Besuch im FMS bzw. UFMS die Hilfe eines russischen Partners (einladende Firma, Reisebüro, o.ä.) in Anspruch zu nehmen.
Quelle:
http://www.moskau.diplo.de/Vertretung/m ... seite.html
Re: Ausreise mit abgelaufenem Visum
Verfasst: 08 Jul 2010, 15:20
von harald63
quasi hat geschrieben:Das hatte ich mir schon so ähnlich gedacht... Aber gibt es dafür sowas wie "Standardstrafen" - zB einen bestimmten Betrag als Strafe zahlen oder eine bestimmte Zeit im Gefängnis sitzen müssen?
Gefängnis habe ich jetzt noch nicht gehört. Aber ich hoffe mal für Dich, das Du nicht vorhast, in den nächsten Jahren mal nach Russland reisen zu müssen...
Re: Ausreise mit abgelaufenem Visum
Verfasst: 08 Jul 2010, 15:30
von quasi
Einer Bekannten von mir - die zur Zeit in Russland Urlaub macht - wurde gesagt, sie müsse für eine Woche in ein Gefängnis, wenn sie tatsächlich an dem Datum ausreisen will, das auf ihrem Flugticket steht. Von anderer Seite hat sie gehört, sie könne das 'umgehen' indem sie ein Bußgeld zahlt (Höhe unbekannt)...
Das mit dem Ausreisevisum hatte ich gelesen - das gilt aber ja nur, wenn der Pass verloren gegangen ist.
Re: Ausreise mit abgelaufenem Visum
Verfasst: 08 Jul 2010, 15:44
von dog.88
Am günstigsten ist es wohl einfach Flug umbuchen und rechtzeitig ausreisen

Re: Ausreise mit abgelaufenem Visum
Verfasst: 08 Jul 2010, 16:55
von zimdriver
Wie Manu richtig mitteilt, garantiert ein solches Vorhaben jede Menge Ärger.
FMS wäre die erste Anlaufstation, wo nicht nur die einladende Stelle miterscheinen sollte, sondern auch ein Rechtsanwalt, der dich vertritt.
... endlich hat jemand mein Standardargument gegen die Visafreiheit entkräftet: Es gibt doch illegale Deutsche in Russland ... Soviel Mut hatte ich wirklich niemandem zugetraut ...
Re: Ausreise mit abgelaufenem Visum
Verfasst: 08 Jul 2010, 17:09
von quasi
zimdriver hat geschrieben:... endlich hat jemand mein Standardargument gegen die Visafreiheit entkräftet: Es gibt doch illegale Deutsche in Russland ... Soviel Mut hatte ich wirklich niemandem zugetraut ...
Noch nicht - aber wenn du möchtest sage ich dir Bescheid, ab wann sich meine Bekannte in der Illegalität befindet.
Wie gesagt, es ging nicht darum ob es Ärger gibt, sondern wie dieser ausfällt - sie möchte abwägen, ob sie den Ärger in Kauf nimmt und dafür aber alle Verwandten in Russland besucht oder ob sie lieber darauf verzichtet...
Re: Ausreise mit abgelaufenem Visum
Verfasst: 08 Jul 2010, 17:31
von harald63
quasi hat geschrieben:zimdriver hat geschrieben:... endlich hat jemand mein Standardargument gegen die Visafreiheit entkräftet: Es gibt doch illegale Deutsche in Russland ... Soviel Mut hatte ich wirklich niemandem zugetraut ...
Noch nicht - aber wenn du möchtest sage ich dir Bescheid, ab wann sich meine Bekannte in der Illegalität befindet.
Wie gesagt, es ging nicht darum ob es Ärger gibt, sondern wie dieser ausfällt - sie möchte abwägen, ob sie den Ärger in Kauf nimmt und dafür aber alle Verwandten in Russland besucht oder ob sie lieber darauf verzichtet...
Also wenn es nur um Verwandtenbesuche geht und das Unglück noch gar nicht passiert ist, wäre sie absolut bescheuert, wenn sie das Visum überziehen würde. Dann ist nämlich auch für ein paar Jahre erstmal Schluss mit Verwandtenbesuche in Russland.
Pünktlich Ausreisen und dann mit neuem Visum wieder rein. Das ist billiger und schneller als alles andere.