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Reiseerlaubnis vom Kindsvater

Verfasst: 11 Aug 2010, 11:51
von IchtysWOB
Hallo alle zusammen. Ich werde, wenn alles klappt, ende September meine russische Verlobte in Deutschland heiraten. Ein paar Tage vorher werden wir gemeinsam mit ihrem Sohn (5 jahre) ausreisen. Der Kindsvater hat auch schon der dauerhaften Ausreise zugestimmt und das dafür notwendige Papier unterschrieben.
Nun endlich zu meiner Frage :)
Wenn wir aber zu einem anderen Zeitpunkt in ein anderes Land reisen möchten z.B. China, Brasilien oder sonst wo hin, müssen wir uns jedes mal die Einwilligung des Vaters dafür holen oder geht das auch ohne?????

Danke im voraus für eure Antworten.

Gruß, Olaf

Re: Reiseerlaubnis vom Kindsvater

Verfasst: 11 Aug 2010, 16:28
von manuchka
Ich weiß die Antwort auf deine Frage direkt nicht.

Eine Gegenfrage: Werden deine russische Verlobte und das Kind deinen Familiennamen annehmen? Ich gebe keine Garantie ab, aber ich denke, wenn ihr z.B. alle den gleichen Nachnamen habt, wird kaum jemand auf die Idee kommen, nach einer Erlaubnis für die Reiserei zu fragen.

Re: Reiseerlaubnis vom Kindsvater

Verfasst: 20 Aug 2010, 06:33
von Zejtnot
Ich würde einfach mal bei der Bundespolizei des Flughafens anfragen, über welchen Ihr normaler Weise reisen werdet. Die wissen ja, was sie fordern. (München ist beispielsweise kulant - formloser Brief reicht, mit Telefonnummer. Frankfurt hat mir geantwortet, dass sie eine Unterschriftenbeglaubigung wollen.)

Oder ihr geht ganz sicher: Der Ex schreibt einen Brief, dass er Urlaubsreisen aller Art in alle Länder zeitlich unbegrenzt zustimmt - und das lasst Ihr gleich beim Notar bestätigen. So einen Brief habe ich für meine Frau und meinen Sohn nun erstellt (und vom Generalkonsulat die Unterschrift bestätigen lassen).

Re: Reiseerlaubnis vom Kindsvater

Verfasst: 30 Aug 2010, 17:18
von kaktus
vorsichtig formuliert/theoretisch, da es anscheinend in RU kein Alleinsorgerecht gibt - bitte des besseren belehren falls falsch, kann die Mutter eine Einverständinserklärung zur Sorgerecht vom Kindesvater einholen (noteriell beglaubigen und apostillieren!). Wie es in der Praxis aussieht, schließe ich mich Zejtnot an!

Re: Reiseerlaubnis vom Kindsvater

Verfasst: 31 Aug 2010, 06:31
von Zejtnot
kaktus hat geschrieben:vorsichtig formuliert/theoretisch, da es anscheinend in RU kein Alleinsorgerecht gibt - bitte des besseren belehren falls falsch ...
Dies ist so. Alleinsorgerecht gibt es nur in wenigen Ausnahmefällen, wie Missbrauch oder ähnlichem. (Fehlende Unterhaltszahlungen führen beispielsweise fast nie dazu, dass der zweite Elternteil das Sorgerecht verliert.)