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Standardfrage (mit Spezialfall): Heiraten in DE oder in RUS?
Verfasst: 14 Aug 2010, 02:32
von mcgrasi
Hallo Allerseits!
Ich schilder euch mal die Sachlage:
Mein Schwager ist Deutscher (Spätaussiedler) und möchte seine Verlobte in Russland (Tscheljabinsk) heiraten. Soweit wäre das ja ein Standardfall, allerdings gibts da natürlich einen Haken. Seine Verlobte ist verwitwet und hat aus erster Ehe eine Tochter (12 Jahre alt). Und seine Verlobte ist schwanger von ihm, voraussichtlich wird der Nachwuchs im März kommen.
Wir haben uns soweit möglich über die Botschafts-/Konsulatshomepage schlau gemacht, Foren gewälzt und auch sonst viel gegoogelt. Deswegen nun die große Frage, ob es sinnvoller ist, in DE oder in RUS zu heiraten. Es liegt uns sehr daran, dass das Kind nach Möglichkeit schon in D geboren wird.
Vorteil DE:
Sobald seine Holde das Heiratsvisum bekommt, können die beiden heiraten und sie bekommt dann die AE.
Nachteil DE:
Sie bräuchte die Befreiung von der EFZ-Pflicht vom OLG - und die wollen alle Papiere im Original. 6-8 Wochen Erfahrungswert. Erst dann könnte sie das Heiratsvisum beantragen (mit Deutschtest A1 usw.) - vermutlich nochmal 6-8 Wochen. Könnte zeitlich recht knapp werden - da sie bei Erhalt des Heiratsvisums bereits so schwanger sein könnte, dass sie nicht mehr fliegen darf. Und Tscheljabinsk-Bayern ist auf dem Landweg auch nichts für schwangere Frauen... Abgesehen von der Problematik, wie lange und wie sicher die Originalpapiere auf dem Postweg sind...
Vorteil RUS:
Sämtliche Unterlagen kann er selber mit rübernehmen. Geburtsurkunde müsste wohl nicht übersetzt werden (er ist ja in RUS geboren), lediglich vom deutschen Standesamt die Ehefähigkeitsbescheinigung mit beglaubigter Übersetzung und Apostille. Eine russische Heiratsurkunde soll angeblich problemlos auf deutschen Standesämtern nachbeurkundet werden können - vor allem sinnvoll für eine ggf anstehende Stiefkindadoption. Danach wohl Visum zur FZF.
Nachteil RUS:
Ich habe keine gesicherte Info, welche Unterlagen er braucht. Und wieviel Zeit er in Russland dafür einplanen muss.
Weitere offene Fragen:
1. Heirat in DE oder RUS - was erscheint euch sinnvoller? Und warum?
2. Wenn Heirat in DE - Wie habt ihr das mit den Dokumenten gemacht?
3. Wenn Heirat in RUS - Welche Dokumente sind nötig?
4. Wird seine Stieftochter dann in der GKV familienmitversichert? Oder braucht sie dann eine PKV?
Gruß, Michael
Re: Standardfrage (mit Spezialfall): Heiraten in DE oder in
Verfasst: 16 Aug 2010, 19:14
von Zeppelin
Die Antworten stehen fast alle in den FAQ - sowohl wie das mit der Heirat in D als auch in RUS funktioniert.
Re: Standardfrage (mit Spezialfall): Heiraten in DE oder in
Verfasst: 20 Aug 2010, 06:46
von Norbert
Ich würde in Russland heiraten, um der Schwangeren die Reisen zu ersparen. Auch wenn sich plötzlich Komplikationen ergeben, ist es so einfacher. In Russland ist zwar offiziell eine Aufgebotszeit von vier Wochen zu beachten, aber bei Schwangeren und zudem mit Ausländer als Ehemann wird auch einer Hochzeit innerhalb einer Woche zugestimmt.
Welche Dokumente genau benötigt werden, kann die Braut am besten selbst vor Ort im Standesamt in Erfahrung bringen. Das können wir den beiden nicht abnehmen.
Wenn sie schwanger ist, wird sie irgendein Visum nach der Hochzeit ohne Sprachtest bekommen, denn ein deutsches Kind (und das ist es mit der Hochzeit) hat den Anspruch auf Geburt in Deutschland. (Das ist bislang nur ein Gerichtsurteil, aber so weit ich weiß, wird dies im Moment dennoch als Regel angewandt.) Hier sollte sich der Bräutigam vorab beim zuständigen deutschen Konsulat (bzw. in der Botschaft) informieren, wie das laufen würde.
Re: Standardfrage (mit Spezialfall): Heiraten in DE oder in
Verfasst: 20 Aug 2010, 20:33
von mcgrasi
Norbert hat geschrieben:Welche Dokumente genau benötigt werden, kann die Braut am besten selbst vor Ort im Standesamt in Erfahrung bringen. Das können wir den beiden nicht abnehmen.
Wenn sie schwanger ist, wird sie irgendein Visum nach der Hochzeit ohne Sprachtest bekommen, denn ein deutsches Kind (und das ist es mit der Hochzeit) hat den Anspruch auf Geburt in Deutschland. (Das ist bislang nur ein Gerichtsurteil, aber so weit ich weiß, wird dies im Moment dennoch als Regel angewandt.) Hier sollte sich der Bräutigam vorab beim zuständigen deutschen Konsulat (bzw. in der Botschaft) informieren, wie das laufen würde.
Ich hoffe mal, dass seine Verlobte das in den nächsten Tagen in Erfahrung bringen kann, welche Unterlagen die jetzt genau haben wollen. Vor allem die Frage, ob die ein Ehefähigkeitszeugnis brauchen (und damit viel Papierkram verbunden wäre), brennt uns unter den Nägeln. Es scheint keine genaue Info zu geben, ob die das überall haben wollen und wenn nicht - welche Standesämter drauf verzichten.
Zwecks Anspruch auf eine Geburt in D halte ich das für recht theoretisch. Innerhalb der EU + CH braucht man kein Visum, und ab einem gewissen Monat der Schwangerschaft wird das mit dem Fliegen auch nicht mehr so einfach. Und eine Strecke ausserhalb der EU bis Deutschland mit dem Zug zu fahren ist wohl auch nicht grad das angenehmste. Abgesehen davon - Wären sie schon verheiratet, wäre es ja einfacher. Aber unverheiratet heisst dann ja erst Vaterschaft anerkennen und viel Papierkram...
Re: Standardfrage (mit Spezialfall): Heiraten in DE oder in
Verfasst: 10 Sep 2010, 21:25
von mcgrasi
Norbert hat geschrieben:Wenn sie schwanger ist, wird sie irgendein Visum nach der Hochzeit ohne Sprachtest bekommen, denn ein deutsches Kind (und das ist es mit der Hochzeit) hat den Anspruch auf Geburt in Deutschland. (Das ist bislang nur ein Gerichtsurteil, aber so weit ich weiß, wird dies im Moment dennoch als Regel angewandt.) Hier sollte sich der Bräutigam vorab beim zuständigen deutschen Konsulat (bzw. in der Botschaft) informieren, wie das laufen würde.
Ich habs in nem anderen Forum als Verwaltungsvorschrift zum AufenthG gefunden. Unter Punkt 20 (Zweck des Aufenthalts) beim Antrag auf Erteilung einer AE sollte man den passenden Paragraphen aus dem AufenthG in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift eintragen.
Und ich gehe mal davon aus, dass die Anerkennung der Vaterschaft sich erübrigt, wenn die Hochzeit Anfang Oktober reibungslos klappt. Hoffe ich zumindest.
Frage: Welchen Nachweis der Schwangerschaft möchte das Konsulat eigentlich sehen?
was anderes - Die Airlines scheinen Schwangere zumindest bis zur 36ten Woche mitzunehmen.
Re: Standardfrage (mit Spezialfall): Heiraten in DE oder in
Verfasst: 11 Sep 2010, 10:40
von m1009
mcgrasi hat geschrieben:
was anderes - Die Airlines scheinen Schwangere zumindest bis zur 36ten Woche mitzunehmen.
Ab der 30. Woche wollen theoretisch viele Airlines ein Schreiben von einem Arzt (welches nur wenige Tage alt sein darf), das die Schwangerschaft normal verlaeuft.
In der Praxis wurde es, von uns, nicht verlangt.
Re: Standardfrage (mit Spezialfall): Heiraten in DE oder in
Verfasst: 11 Sep 2010, 12:13
von Romflens
Es ist auch möglich ein FZF-Visum zum ungeborenen Kind zu bekommen. Der Vorteil ist: Kein Sprachnachweis, Geburt in Deutschland, kein Unterhaltsnachweis, bei Risikoschwangerschaft gehts noch schneller.
Re: Standardfrage (mit Spezialfall): Heiraten in DE oder in
Verfasst: 26 Sep 2010, 19:48
von mcgrasi
Antwort vom GK Jekaterinburg: Als Nachweis der Schwangerschaft reicht ein einfaches ärztliches Attest mit voraussichtlichem Geburtstermin - mit einfacher Übersetzung. Und wie ich bereits geschrieben hatte - mithilfe der Verwaltungsvorschrift zum AufenthG entfällt damit der A1-Test.
Beim Ausfüllen des Antrags auf die AE (ich will die soweit vorbereiten, dass sie die richtigen Einträge nur noch abschreiben muss...) für seine Zukünftige und deren Tochter ist noch unklar - und im Forum habe ich dazu nichts gefunden...
#14: Müssen Urlaubsreisen zu meinem Schwager auch mit angegeben werden?
#20: Beabsichtigte Erwerbstätigkeit - Wenn sie aufgrund FZF einreist, dazu schwanger... Ich nehme mal an, dass das nur ausgefüllt werden muss, wenn man als Au-Pair etc. den gleichen Antrag ausfüllen muss?
#21: erlernter Beruf wie oben?
#24: Aus welchen Mitteln wird der Lebensunterhalt bestritten? Wenn die beiden verheiratet sind, wird er mit seinem Lohn die ganze Familie ernähren. Juristisch hat sie als seine Frau einen Anspruch drauf, seine Stieftochter durch VE.
Re: Standardfrage (mit Spezialfall): Heiraten in DE oder in
Verfasst: 28 Sep 2010, 08:52
von Norbert
Frage 1: Ja.
Alles andere: keine Ahnung. Einfach ausfüllen, wie Ihr es für richtig haltet. Ist zum Glück ein deutsches Amt - Fehler darf man vor Ort korrigieren. Wir sowieso abgetippt und dann nochmals zur Unterschrift ausgehändigt.
Re: Standardfrage (mit Spezialfall): Heiraten in DE oder in
Verfasst: 04 Okt 2010, 19:44
von mcgrasi
habe Antworten vom Konsulat bekommen.
#14: Ja, es müssen auch Urlaubsreisen angegeben werden.
#20: Muss für eine Familienzusammenführung nicht angegeben werden. Es reicht, den Zweck anzugeben.
#24: durch Mittel des Ehemanns (im Antrag der Tochter: durch Mittel des Stiefvaters)
Norbert hat geschrieben:Ist zum Glück ein deutsches Amt - Fehler darf man vor Ort korrigieren. Wir sowieso abgetippt und dann nochmals zur Unterschrift ausgehändigt.
Zitat eines Konsulatsangehörigen in einem anderen Forum:
Ein Antragsteller soll seinen Antrag nach bestem Wissen und Gewissen ausfüllen.
Fehlerfreiheit wird dabei nicht verlangt.
Weder Rechtschreibung noch Grammatik sind Kriterien für die Entscheidung.
Fehlerfreier Ausdruck auch nicht.
Der Wille des Antragsteller sollte erkennbar sein - mehr nicht.
und
Wenn erkennbar ist, daß der Antragsteller sich Mühe gegeben hat und den Antrag nach bestem Können ausgefüllt hat, dann können kleine Korrekturen jederzeit gemacht werden.