Visum für D für Eltern der russischen Ehefrau
Verfasst: 17 Aug 2010, 21:48
Hallo,
hat hier vielleicht schon jemand versucht nach mehreren Einjahresvisa für die russ. Schwiegermutter (zwecks EU-RUS Abkommen genauer eigentlich: Mutter einer in der EU lebenden russischen Staatsbürgerin 8) )auch mal ein Visum für länger als ein Jahr zu beantragen (natürlich immer mit 90/180 Regel und lang genug gültigem Pass)?
Mein Nachhaken per Email blieb bisher sowohl in SPb als auch in Moskau nicht oder nicht wirklich beantwortet. Meine Frage war einfach, ob so etwas generell vorgesehen ist oder einfach nicht existiert. SPb meinte nur. dass die Gültigkeitdauer im Einzelfall geprüft wird (kann man also auch als ´generell nicht ausgeschlossen´ werten). Moskau schickte mir die "NEUE BESTIMMUNGEN DER ERLEICHTERTEN AUSSTELLUNG VON VISA". Dort stehen ja bei den längeren Visagültigkeiten keine ´Eltern´ erwähnt (nur zum Thema Einladungsschreiben und Wegfall der Gebühren). Von der Warte aus könnte man wiederum ein ´Ist nicht vorgesehen´ hinein interpretieren.
Auf die Teilfrage, ob bei einem Beantragungsversuch mit 3 Jahren dann nur entsprechend gekürzt wird (zB wieder auf 1 Jahr) oder das ganze erst mal prinzipiell abgelehnt wird, wurde bei beide überhaubt nicht eingegangen.
Vielleicht sollte ich doch einfach mal anrufen...
hat hier vielleicht schon jemand versucht nach mehreren Einjahresvisa für die russ. Schwiegermutter (zwecks EU-RUS Abkommen genauer eigentlich: Mutter einer in der EU lebenden russischen Staatsbürgerin 8) )auch mal ein Visum für länger als ein Jahr zu beantragen (natürlich immer mit 90/180 Regel und lang genug gültigem Pass)?
Mein Nachhaken per Email blieb bisher sowohl in SPb als auch in Moskau nicht oder nicht wirklich beantwortet. Meine Frage war einfach, ob so etwas generell vorgesehen ist oder einfach nicht existiert. SPb meinte nur. dass die Gültigkeitdauer im Einzelfall geprüft wird (kann man also auch als ´generell nicht ausgeschlossen´ werten). Moskau schickte mir die "NEUE BESTIMMUNGEN DER ERLEICHTERTEN AUSSTELLUNG VON VISA". Dort stehen ja bei den längeren Visagültigkeiten keine ´Eltern´ erwähnt (nur zum Thema Einladungsschreiben und Wegfall der Gebühren). Von der Warte aus könnte man wiederum ein ´Ist nicht vorgesehen´ hinein interpretieren.
Auf die Teilfrage, ob bei einem Beantragungsversuch mit 3 Jahren dann nur entsprechend gekürzt wird (zB wieder auf 1 Jahr) oder das ganze erst mal prinzipiell abgelehnt wird, wurde bei beide überhaubt nicht eingegangen.
Vielleicht sollte ich doch einfach mal anrufen...