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Heiraten bei unbefrister Aufentahlsgenehmigung
Verfasst: 18 Aug 2010, 01:04
von zeins
Hallo,
tolles Forum !
Wir haben ein kleines Problem wo wir nicht genau wissen wie Wir vorgehen sollen oder was wir benötigen.
Ich (deutscher) möchte die Mutter unseres Kindes (russische Staatsbürgerschaft mit unbefrister Aufenthalsgenehmigung) gerne vor einem deutschen Standesamt heiraten.
Sie war schon 1 mal verheiratet (damals in Dänemark / mittlerweile geschieden) - damals konnte sie nicht in deutschland heiraten.
Sie wurde in Kasastan geboren und hat keine Apostille -
Wie könnnen wir in Deutschland standesamtlich heiraten ?
Was müssen wir für Dokumente vorlegen ?
Wo bekommen wir diese Dokumente falls eien Apostille benötigt wird ?
kann es irgendwelche Probleme geben ?
Bin für jeden Tipp sehr sehr dankbar !
Marco
Re: Heiraten bei unbefrister Aufentahlsgenehmigung
Verfasst: 18 Aug 2010, 09:58
von harald63
zeins hat geschrieben:
Sie wurde in Kasastan geboren und hat keine Apostille -
Hmmm... die meisten Leute haben keine Apostille. Die kommt normalerweise auf Dokumente, nicht auf Babies
Ich glaube, in eurem Fall am besten erst mal mit allen vorhandenen Papieren aufs Standesamt gehen und rauskriegen, was die noch in welcher Form wollen.
Dann kann man hier zum "wie besorge ich..."-Teil übergehen.
Re: Heiraten bei unbefrister Aufentahlsgenehmigung
Verfasst: 18 Aug 2010, 11:08
von Zeppelin
Hallo Marco,
zunächst mal: Die 'unbefristete Aufenthaltserlaubnis' heißt schon seit vielen Jahren "Niederlassungserlaubnis" (NE).
Ansonsten gilt, wie Harald schon schrieb: Geht zum Standesamt an Eurem Wohnsitz. dort wird man Euch ausführlich informieren, welche Dokumente Ihr in welcher Form vorlegen müsst.
Fraglich ist ja vor allem neben einer neuen und apostillierten Geburtsurkunde das Scheidungsurteil. Leider hast Du ja nicht angegeben, wo die Ehe geschieden wurde.
Re: Heiraten bei unbefrister Aufentahlsgenehmigung
Verfasst: 18 Aug 2010, 11:27
von zeins
Die Ehe ist in Deutschland geschieden worden !
Re: Heiraten bei unbefrister Aufentahlsgenehmigung
Verfasst: 18 Aug 2010, 14:36
von harald63
zeins hat geschrieben:Die Ehe ist in Deutschland geschieden worden !
Das dürfte den Papierkrieg schon mal ziemlich verkleinern.
Re: Heiraten bei unbefrister Aufentahlsgenehmigung
Verfasst: 20 Aug 2010, 06:34
von Norbert
Ich denke auch: Geht ins Standesamt, informiert Euch und wenn Fragen bleiben, meldet Euch noch einmal hier.
Re: Heiraten bei unbefrister Aufentahlsgenehmigung
Verfasst: 08 Sep 2010, 16:44
von zeins
Hallo,
waren heute beim Standesamt und die benötigen :
Geburtsurkunde + Apostille + Übersetzung
Wo bekommt man denn die Apostille ?
Freundin wurde in Kasastan geboren hat da nie gelebt kennt dort auch niemanden ?!
Original der Dänischen Heiratsurkunde - haben wir
Scheidungsurteil - haben wir
Ehefähigkeitsbescheinigung vom russischen Konsulat - kriegt man das ohne Probleme ?
Nachweis Einkommen / Elterngeld
Reisepass (gültig)
Danke für jeden Tip
Re: Heiraten bei unbefrister Aufentahlsgenehmigung
Verfasst: 08 Sep 2010, 18:20
von lixil
zeins hat geschrieben:
Geburtsurkunde + Apostille + Übersetzung
Wo bekommt man denn die Apostille ?
Freundin wurde in Kasastan geboren hat da nie gelebt kennt dort auch niemanden ?!
Habt ihr die Frage auch im Standesamt gestelt? Ohne es genau zu wissen, meine ich, dass es nicht möglich ist, auf eine Urkunde die zur sovjetzeiten auf dem Gebiet des jetzigen Kasachstans ausgestelt wurde, eine Apostille zu bekommen.
Mir hat die Standesamtbeamtin damals erklärt, dass die Apostille für eine Kasachische Geburtsurkunde nur dan notwendig ist, wenn es sich nicht um das Original handelt, das direkt nach der Geburt ausgestelt wurde. Also nur wenn die eigentliche Urkunde z.B. verloren gegangen ist, und man sich einen Ersatzt hat ausstellen lassen.
An eurer Stelle würde ich da nochmal genau nachhacken.
Ferner kenne ich ungefär ein Dutzend Leute die mit einer Kasachichen Geburtsukunde in Deutschland geheiratet haben und keine Apostille benötigt haben. Sie hatte allerdings auch alle den deutschen Pass. Keine Ahnung ob es in dem Zusammenhang eine Rolle spielt.
Re: Heiraten bei unbefrister Aufentahlsgenehmigung
Verfasst: 08 Sep 2010, 20:48
von zimdriver
zeins hat geschrieben:....Geburtsurkunde + Apostille + Übersetzung
....Ehefähigkeitsbescheinigung vom russischen Konsulat ....
Deshalb heiraten viele in Dänemark oder gleich in Russland.
Geburtsurkunde aus Kasachstan, apostilliert = vermutlich mehrtägiger oder - wöchentlicher Aufenthalt an ihrem Geburtsort und nervige Gespräche/ Bittstellereien in irgendwelchen Ämtrn
Ehefähigkeitsbescheinigung vom russischen Konsulat? Noch nie gehört. Dafür aber jenes, das die Deutschen ausstellen. Dieses wiederum verlangt auch den Nachweis, wann die Eltern der Braut wo geboren und verheiratet wurden usw.
Elend zu beschaffen...
Re: Heiraten bei unbefrister Aufentahlsgenehmigung
Verfasst: 10 Sep 2010, 17:25
von IchtysWOB
Hallo,
wir haben diesen Weg gerade hinter uns. Zwar noch nicht geheiratet aber schon die Bestätigung des deutschen Standesamt (Wolfsburg) das es los gehen kann. Sprich, alle voraussetzungen gegeben sind.
Meine Verlobte musste folgende Unterlagen in Deutschland vorlegen.
Geburtsurkunde
Hochzeitsurkunde (mehr eine Abschrift aus dem Eheregister wo sie geheiratet hat weil die original Urkunde nach ihrer Scheidung einbehalten wurde)
Scheidungsurteil
Alles jeweils mit Apostille und einer Übersetzung ins Deutsche von einem in Deutschland, vom Oberlandesgericht zugelassenen, Übersetzer.
So etwas wie ein Ehefähigkeitszeugniss gibt es in Russland nicht.
Diese Unterlagen wurden dann vom Standesamt an das Oberlandesgericht geschickt. Diese Prüfung hat gut vier Wochen gedauert.
Ich hoffe ich konnte helfen
