Seite 1 von 1

Fragen zum Thema FZF

Verfasst: 18 Aug 2010, 22:55
von nolimit
hallo
ich (deutscher) habe am 30.07.10 in russland (eine russin) geheiratet.Die Hochzeit war einfach unglaublich schön und hat alle meine Erwartungen übertroffen.
So und nun zu meiner Frage.
Was soll ich als nächstes tun???
zuerst zum Bürgeramt oder zum Standesamt oder zur ABH...????
kann mir jemand eine detalierte Reihenfolgle aufschreiben welche Unterlagen ich bei der ABH benötige.
soll ich einen Anwalt zuziehen um die Sache ewas zu beschleunigen.


Danke für eure Hilfe .

MFG

Re: Fragen zum Thema FZF

Verfasst: 19 Aug 2010, 12:04
von wolk0815
Hi,
erstmal: Gratulation!
Was nun tun? Am besten sich die dafür gedachten FAQs durchlesen ( http://forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=34&t=5915 ) ... im 2. Post dann ab Punkt 6.
Sind dann noch Frage: Suchfunktion nutzen. Du hast ja das Glück nicht als Erster da durch zu müssen ;)

Ich gehe mal davon aus, dass deine Frau zum dauerhaften Aufenthalt nach D komme soll, richtig? (ansonsten wäre FZF ja zumindest für den Anfang nicht das Richtige)

Eine der wichtigsten Regeln (und Antwort auf die Frage, welche Unterlagen benötigt werden): frage immer genau bei der für euch zuständigen Behörde/Stelle nach. Allgemeine Hinweise aus dem Forum sind zwar (fast immer) hilfreich, aber letztendlich gibt es da doch ´lokalkolorit´ wie ich es gerne nennen. Also: du musst das anbringen, was DEINE Stelle will/braucht.
Da würde dann auch kein ´Aber der im Forum hat gesagt, dass braucht man ... oder braucht man nicht!´ helfen.

<ABH> ein Vorgespräch kann da nicht schaden. Je nach ABH kann hier z.T. eine Vorabzustimmung erreicht werden (bei uns wurde da generell abgewunken). Nötig war ein Vorgespräch aber auch nicht (ich hatte keines), da die ABH schon von sich aus ggf auf einen mit Fragen zukommt (bei mir waren es quasi keine).

Sind dann trotzdem noch konkrete Frage, kann man die gerne hier stellen (immer bedenkend, dass wir hier nur aus persönlichen, lokalen Erfahrungen sprechen können, wenn es nicht gerade um konkrete, allgemeingültige Gesetze geht)

Entschieden wird die Sache FZF aber an sich schon in der ABH. Das Konsulat nimmt die Unterlagen zwar an und leitet alles in die Wege, aber der Rest liegt fast ausschliesslich bei der ABH. Von russische Seite fängt das FZF aber mit dem Antrag und den damit verbundenen Unterlagen an. Infos hierzu auf der jeweiligen Seite
(für SPb zB http://www.sankt-petersburg.diplo.de/Ve ... rtner.html
Moskau: http://www.moskau.diplo.de/Vertretung/m ... =Daten.pdf )

Einen Anwalt braucht man für das Prozedere in fast keinem Fall. Und ohne Grund einen Anwalt da einzuschalten kostet a) unnötig Geld und b) macht man sich sicher keine Freunde bei der ABH (und man will doch da sicher keine Nicht-Freunde habe ;) ), wenn man den Anwalt die Kommunikation mit der ABH übernehmen lassen würde.

Ohne euch von Wolke 7 holen zu wollen: wie sieht´s mit dem Sprachtest aus?