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Touristische Einreise nach Österreich?

Verfasst: 31 Aug 2010, 16:19
von Leblos
Hallo,

ich habe eine Frage: Ich würde gerne (meine) Freundin nach Österreich einladen. Sie lebt in Russland und studiert dort.
Ich habe einige Beiträge durchgelesen bezüglich Einladung, Verpflichtungserkärung usw.

Nun würde Sie aber nur in den Winterferien zu mir kommen. Einen Skiurlaub -> 10Tage natürlich in einem Hotel.
Gibt es nun eigentlich Touristenvisa in Russland?

Wenn ich ein Hotel buche für Sie bzw. einen Hotelvoucher besorge und Flug buche. Geht sowas? Russen machen ja auch Urlaub?
Oder geht das nur aus einem Reisebüro aus Russland?

Weiters noch eine Frage:
Ich weiß, ist oft diskutiert. Muß auch erst die Beiträge lesen. Ist es sehr schwer für Sie ein Studentenvisa zu bekommen?
Sie will hier Deutsch studieren und bei mir leben. Verpflichtungserklären ist in diese´m Fall klar.
Ist so ein Visum eine große Hürde?

Danke Gruß,
Richi

Re: Touristische Einreise nach Österreich?

Verfasst: 31 Aug 2010, 16:43
von lixil
Leblos hat geschrieben: Ist es sehr schwer für Sie ein Studentenvisa zu bekommen?
Verpflichtungserklären ist in diese´m Fall klar.
Nein, denkt an TestDaF bzw. DSH.
Wenn der Eindruch entsteht, dass sie garnicht studieren will, sondern einfach nur mit dir zusammenleben, dann könnte es natürlich Probleme geben.

Re: Touristische Einreise nach Österreich?

Verfasst: 31 Aug 2010, 18:10
von kaktus
am besten erst die Regularien in Ö studieren:
http://www.bmeia.gv.at/botschaft/moskau ... /visa.html
FAQ & -co ist immer gut: http://forum.aktuell.ru/viewforum.php?f=13
dann vielleicht :?
:-) :reiter:

Re: Touristische Einreise nach Österreich?

Verfasst: 01 Sep 2010, 06:21
von Norbert
Leblos hat geschrieben:Nun würde Sie aber nur in den Winterferien zu mir kommen. Einen Skiurlaub -> 10Tage natürlich in einem Hotel.
Gibt es nun eigentlich Touristenvisa in Russland?
Wie es die Österreicher handhaben, kann ich leider nicht sagen. Für Deutschland wären die Chancen in so einem Fall recht gut - klarer Zeitraum, Hotelbuchung, fester Studienplatz. Aber die Finanzierung der Reise müsste durch den Gast nachgewiesen werden, oder wiederum mit Verpflichtungserklärung.