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Kindesnachzug
Verfasst: 31 Aug 2010, 18:39
von IchtysWOB
Hallo,
meine zukünftige Frau und ich (deutscher) waren heute in der Botschaft in Moskau. Wir haben ein "Hochzeitsvisum" für meine Verlobte beantragt. Damit ist auch alles in Ordnung. Gleichzeitig wollten wir auch den Antrag für ihren fünf jährigen Sohn stellen, dass er gleich zusammen mit der Mama ausreisen darf. Wir hatten natürlich auch eine notariell beglaubigte und ins deutsche übersetzte "Einverständniserklärung" des Vaters dabei die besagt, dass er damit einverstanden ist das sein Sohn dauerhaft in Deutschland leben kann. Eine weitere, leider nicht übersetzte aber notariell beglaubigte, Erklärung lautete ungefähr, dass seine Ex-Frau in Zukunft alles allein entscheiden kann was den Jungen betrifft.
Die Botschaftsangestellte erklärte meiner Verlobten, dass sie diesen Antrag nicht annehmen kann, weil sie das alleinige Sorgerecht nicht hat.
Ist das nicht Sache der zuständigen Ausländerbehörde (in unserem Fall Stadt Wolfsburg) darüber zu entscheiden??????
Wie ihr ja wisst ist das in Russland nicht so einfach mit dem alleinigen Sorgerecht. :(
Wie sollten wir jetzt am besten weiter vorgehen?????
Bin dankbar für jeden Tip
Gruß, Olaf
Re: Kindesnachzug
Verfasst: 31 Aug 2010, 18:49
von Marco
IchtysWOB hat geschrieben:
Die Botschaftsangestellte erklärte meiner Verlobten, dass sie diesen Antrag nicht annehmen kann, weil sie das alleinige Sorgerecht nicht hat.
Ist das nicht Sache der zuständigen Ausländerbehörde (in unserem Fall Stadt Wolfsburg) darüber zu entscheiden??????
Wie ihr ja wisst ist das in Russland nicht so einfach mit dem alleinigen Sorgerecht. :(
Wie sollten wir jetzt am besten weiter vorgehen?????
Dem Vater evtl. mit etwas Geld nahelegen sein EInverständis zu geben, dass das Kind nach Deutschland ziehen darf
Anders geht es nicht. Und die ABH wird auch nicht anders entscheiden.
Vorher gibt es keine AE für das Kind, daher nimmt auch die Botschaft den Antrag nicht an. Das wäre so als wenn sie Familiennachzug zu dir beantragt ohne die Heiratsurkunde vorzulegen
Die EInverständniserklärung muss notariell beurkundet werden
Re: Kindesnachzug
Verfasst: 31 Aug 2010, 19:01
von IchtysWOB
Hallo,
danke für die Antwort.
Die Einverständniserklärung, notariell beglaubigt und übersetzt, haben wir.
Was fehlt ist das alleinige Sorgerecht...sagt die Tante vom Schalter 18.
Re: Kindesnachzug
Verfasst: 31 Aug 2010, 19:28
von kaktus
das Alleinige Sorgerecht bekommt Deine Gattin nicht so einfach, da in RU sowas 'anscheinend' net gibt! Oder nur in aufwändigen Verfahren, wo sie dann beweisen kann, dass es ein Härtefall vorliegt, oder durch Adoption von Dritten (Du?!) Strange... normalerweise wissen die Tanten sowas und fragen nicht danach...
Re: Kindesnachzug
Verfasst: 31 Aug 2010, 19:37
von Marco
Sorry mal wieder zu schnell gelesen.
Ich würde denen einfach ein Merkblatt von einem Konsulat unter die Nase halten
http://www.nowosibirsk.diplo.de/Vertret ... =Daten.pdf
und sagen, dass ihr eine Härtefallentscheidung gem. § 32 Absatz 4 beantragt.
Re: Kindesnachzug
Verfasst: 31 Aug 2010, 21:27
von wolk0815
Marco hat geschrieben:und sagen, dass ihr eine Härtefallentscheidung gem. § 32 Absatz 4 beantragt.
Und wie soll man dann den besonderen Härtefall am besten nachweisen? Eine einfache Aussage ´Unser Fall ist ein Härtefall´ wird da wohl nicht reichen. Sonst wäre es ja mit einem einfachen Visa-Antrag des Kindes auch getan. Wäre ich IchtysWOB, so wäre das meine nächste Frage.
Re: Kindesnachzug
Verfasst: 01 Sep 2010, 06:26
von Norbert
Mich verwundert diese Regelung, im Normalfall wird doch genau diese Einverständniserklärung verlangt, weil es eben kein alleiniges Sorgerecht gibt. Sehr eigenartig.
Ich würde eine E-Mail an die Visastelle der Botschaft schreiben (siehe Webseite, ist vermerkt) und noch einmal höflich nachfragen, ob es sich hier nicht um ein Missverständnis handele - dass Sorgerecht könne dem Vater bekanntlich nur in wenigen Ausnahmefällen (Vergewaltigung, körperliche Gewalt, ...) entzogen werden.
(Ehrlich, ich kenne viele Paare, wo das Kind genau mit so einer Einverständniserklärung ausgereist ist.)
Re: Kindesnachzug
Verfasst: 01 Sep 2010, 08:39
von Sibirier
Also, das Merkblatt ausdrucken und diesen Absatz markieren:
Bei bestehendem gemeinsamen Sorgerecht eine notariell beglaubigte und mit Apostille versehene
Einverständniserklärung des nicht mit ausreisenden, aber weiterhin mit sorgebererchtigten Elternteils
zur Ausreise und ständigen Wohnsitznahme des Kindes in Deutschland,
Das reicht dann (evtl. fehlte auf der notariellen Bestätigung die Apostille....).
Re: Kindesnachzug
Verfasst: 03 Sep 2010, 15:49
von Thomas1070
Hallo,
habe zur Zeit das gleiche Problem. Habe schon in etlichen Mails an die Botschaft versucht zu erklären, daß das alleinige Sorgerecht in Russland nur in Ausnahmefällen zu haben ist. Sie bestehen aber auf das alleinige Sorgerecht durch Gerichtsentscheid. Es interessiert sie nicht daß ich die Einverständniserklärung des Exmannes habe. Es interessiert sie auch nicht daß es das alleinige Sorgerecht in Russland nur in Ausnahmefällen gibt. Ich habe darauf aufmerksam gemacht, daß in der Botschaft in St. Petersburg in den Merkblättern steht, daß bei gemeinsamen Sorgerecht die Einverständniserklärung ausreicht. Hat auch nicht interessiert. In Moskau brauchst du das alleinige Sorgerecht. Keine Ahnung wie wir nun weitermachen.
Re: Kindesnachzug
Verfasst: 03 Sep 2010, 17:00
von wolk0815
Schon mal das Auswärtige Amt kontaktiert?