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Beiteiligung an Unternehmen

Verfasst: 01 Sep 2010, 12:21
von Baikalrobbe
Priwet!
Ich lebe schon eine Weile in Sibirien und habe mit meinem ganzes Geld eine Firma (Einzelhandel) vollständig finanziert.
Da die ganze Geschichte bisher lediglich auf einer "Beziehungskiste" basiert, sie also die Anmeldung etc. gemacht hat, würde
ich gern wissen wie man sich als Deutscher ganz offiziell an einer OOO beteiligen kann (50/50).
Wäre toll wenn mir jemand mit sachlichem Rat dienen könnte!

Liebe Grüsse aus dem, nun beinahe schon herbstlichen Ostsibirien.

Re: Beiteiligung an Unternehmen

Verfasst: 01 Sep 2010, 12:36
von Zejtnot
Ich verstehe die Problematik nicht ganz. Es ist keinerlei Problem, sich als Ausländer mit als учредитель - also haftender Eigentümer - mit eintragen zu lassen. Dazu muss man auch nicht in Russland leben. Dies erfolgt gewöhnlich beim Notar und muss anschließend in den Behörden (Steuer, etc.) angezeigt werden.

Um auch als ausführender Direktor zu arbeiten ist dann aber eine Arbeitsgenehmigung (falls keine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung vorhanden) notwendig.

Re: Beiteiligung an Unternehmen

Verfasst: 01 Sep 2010, 20:39
von daveg
So sieht es aus. Einfach beim Notar die Beteiligung eintragen lassen und dann an div. Ämter melden (macht aber meist direkt der Notar). Je nach dem wie die Satzung der OOO aussieht muss noch ein Protokoll der Gesellschafterversammlung erstellt werden in dem der Beschluss Dir 50% zu geben gefasst wurde. Alles zusammen 3-4h Arbeit, ein Anwalt wird es wohl vorgefertigt in 30 min fertig haben.

Re: Beiteiligung an Unternehmen

Verfasst: 05 Sep 2010, 01:38
von GIN
Zejtnot hat geschrieben:Ich verstehe die Problematik nicht ganz. Es ist keinerlei Problem, sich als Ausländer mit als учредитель - also haftender Eigentümer - mit eintragen zu lassen. Dazu muss man auch nicht in Russland leben. Dies erfolgt gewöhnlich beim Notar und muss anschließend in den Behörden (Steuer, etc.) angezeigt werden.

Um auch als ausführender Direktor zu arbeiten ist dann aber eine Arbeitsgenehmigung (falls keine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung vorhanden) notwendig.

Genau!!! Ich hab mit meiner OOO in Moskau keine Probleme gehabt + finde das neue OOO Recht wunderbar.. Zumindestens für Moskau ist es super, in Sochi gibt einige Probleme mit den langen Fristen..
Doch es gilt!!! EG GIBT KEINE EINSCHRàNKUNGEN für Ausländer!!!!! auch wenn ich das von Russen und Wesltern immer höre.. Es gibt sie nicht, wenn jemand will.. dann kann ich einen Ustav nach neuem Recht mal lesen.. sieht wunderbar aus.. und funktioniert super