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Einladungstermin

Verfasst: 16 Sep 2010, 20:46
von Vivaloztioz
Hallo zusammen!
ich habe jetzt eine Einladung von meiner zuständigen Ausländerbehörde bekommen.(also meine Mutter hat sie gemacht)
Auf die Frage,ob noch ein persönlicher Brief(wie hier im Forum vorgeschlagen) notwendig ist,sagte er nein.Meine Mutter hat trotzdem einen geschrieben.Die Versicherung für ihren Aufenthalt(also den meiner Freundin aus Russland) bei mir schliesst sie in Russland ab.Soweit also wohl alles ok.Auf der Einladung(25 €) steht jetzt gültig:20.10.2010
Sie ist wohl 3 Monate gültig.
Nun zu meiner Frage bzw, Fragen:
1. Kann sie jetzt 3 Monate bei mir bleiben?(Sie war zuletzt im Sommer hier für 1,5 Monate)(bis zum 25.08.)
2. Wenn nicht,kann sie dann auch erst am z.B.01.12 ins Land einreisen?(wegen dem Datum auf der Einladung)
3. Wisst ihr,wenn sie nicht 3 Monate hier bleiben darf,wie lange sie dann im Normalfall bleiben darf?
ich bedanke mich schonmal für eure Antworten und wünsche noch einen schönen Abend

Re: Einladungstermin

Verfasst: 16 Sep 2010, 21:53
von wolk0815
Habe gerade leider keine Kopie einer "Einladung" (du meinst Verpflichtungserklärung, oder?) zur Hand, aber das mit dem 20.10.2010 ist das nicht das von dir (bzw deiner Mutter) angegebene geplante Einreisedatum?
Dieses Datum ist nicht zwingender Tag der Einreise (wobei ich immer eher eine Termin vor der eigentlich geplanten Einreise angegeben habe).
Der geplante tatsächliche Einreisetag muss dann aber natürlich zu dem im Antrag für das Visum genannten passen.
(vorher kommt man nicht rein - und wenn´s Visum vor geplanter Abreise schon abzulaufen droht ist es auch dumm)
Bei meiner Verpflichtungserklärung stand auch jeweils kein Enddatum für den Aufenthalt, sondern jeweils bis zur korrekten Ausreise.
Die von dir genannte Gültigkeit von 3 Monaten bezieht sich dann wohl eher auf den Zeitraum in dem das Visum beantragt werden muss. Sonst verliert die Verpflichtungserklärung.
Was die dann per Visum genehmigte Aufenthaltsdauer angeht, so gibt es keinen "Normalfall". Tendenziell kann man nur sagen, dass für einen Erstbesuch 90 Tage schon seeeehr hoch gegriffen wäre. Ob das, wie in eurem Fall, beim zweiten Besuch aussieht ist schwer einzuschätzen.

Zum formlosen Einladungsbrief kann die Behörde natürlich nur sagen ´Ist nicht notwendig!´, denn er ist ja nicht Pflicht, also auch nicht "notwendig". Forumerfahrung zeigen aber, dass ein solcher Brief hilfreich sein kann (es sei denn der Gast erzählt im Gespräch - aus welchen Gründen auch immer - eine Story, die mit der Realität des Briefes nichts zu tun hat 8) :lol: )

Re: Einladungstermin

Verfasst: 16 Sep 2010, 23:36
von Vivaloztioz
oh,danke für deine Antwort!Die von der AB waren auch sehr unkompliziert.hab ich nicht gedacht.mal schaun was das konsulat dazu sagt ;)
Ich hoffe das alles funktioniert.
Also hab ich das jetzt richtig verstanden,das sie sich aussuchen kann,wann sie in dem Zeitraum nach Deutschland reist???

Re: Einladungstermin

Verfasst: 17 Sep 2010, 06:31
von Zejtnot
Die Länge des Visums ist eine Ermessensentscheidung des Auswärtigen Amtes. Wenn Deine Freundin schon mehrfach in Deutschland war, kann man es mit drei Monaten versuchen. Wenn es der erste oder zweite Versuch ist, würde ich ein wenig tiefer stapeln.

Re: Einladungstermin

Verfasst: 17 Sep 2010, 14:14
von Vivaloztioz
Ok,danke dir!