eine Chance auf ein Besuchervisum?
Verfasst: 21 Sep 2010, 15:22
Hallo!
Das ist die formlose Einladung für meine kleine Tochter und mich von der Mutter meines Kindesvaters. Sie ist erst seit einem Monat wieder (neu) verheiratet und hat noch nicht den neuen Personal Ausweis mit dem neuen Nachnamen beantragt. Wird es Probleme bei der deutschen Botschaft bereiten?! Die Verpflichtungserklärung hat ihr jetztiger Ehemann gemacht.
Über mich: jung und ledig, gleich nachm Diplom in RU als Au-Pair nach DE gekommen, halbes Jahr später einen Aufenthaltstitel für 1 Jahr (Studium) erhalten und nach RU geflogen, wo erst erfahren habe, dass ich Schwanger bin. Seitdem war noch nie in DE, obwohl ich noch einen fast ein ganzes Jahr gültigen Aufenthaltstitel hatte. War mehrmals in DE (u.A. mit DAAD-Stipendium), habe jedoch noch nie gearbeitet. (= zur Frage Rückkehrbereitschaft beweisen).
Nun zu der Einladung (2 Seiten). Hier:
Meine „Schwiegermutter“= X Y, geborene Z,
Ihr Ehemann = A B,
Ihr Sohn und Vater meines Kindes = T O (oder einfach T)
Ich = C D (oder einfach C),
Meine Töchterchen = E D (oder einfach E),
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich, X Y, geborene Z, geb. am __ in __, Personal Ausweis No.: ausgestellt am _ in _, Wohnsitz in _, bin am 27.08.2010 im Standesamt _ mit A B, geb. am _ in_, Personal Ausweis No.:, ausgestellt am _ in _ standesamtlich getraut worden. Zu unserer Hochzeitsfeier am 25.09.10 in ___ ist es meinem Mann und mir ein Herzenswunsch C D(also mich) geb. am _ in _ und ihre Tochter E D, geb. am _ in _, gemeinsamer Reisepass No.:, ausgestellt _, Wohnsitz _ einzuladen.
C D ist für uns (wenn auch nicht legitimiert) unsere Schwiegertochter, ihre Tochter E D, ist die Tochter meines Sohnes (aus erster Ehe) T O, geb. am _ in _. C ist somit unser leibliches Enkelkind und beide gehören zu unserer Familie.
Da meine Enkelin in Russland geboren wurde und das Reisen mit einem Kleinstkind doch sehr beschwerlich ist, habe ich sie noch nicht persönlich kennenlernen können. Nun ist die Zeit gekommen, zumal unsere Hochzeit ein schöner Anlass ist und ein Großteil der Familie zusammenkommen wird, so dass C und E Deutschland besuchen und den deutschen Teil ihrer Familie kennenlernen können. Auf den vielen Fotos und kleinen Videosequenzen, die C uns seit E‘s Geburt geschickt hat, konnte ich eine verblüffende Ähnlichkeit mit meinem Sohn T feststellen – es ist, als ob ich T noch einmal aufwachsen sehe, es ist so spannend, so schön und einzigartig. Viele Fragen die die Erziehung eines Kindes mit sich bringen könnten C und ich ausführlich diskutieren und pädagogische Handlungskonzepte ausprobieren. Ebenso fragen natürlich Cousinen, Cousins, Tanten, Onkel und Ur-Großeltern ständig nach C und E.
Unseren Kindern, T und C, waren seit C‘s Rückkehr nach Russland im Sommer 2008 nur wenige Begegnungen möglich. C hatte eine komplizierte Schwangerschaft, wodurch ein Besuch in Deutschland ausgeschlossen war, T verfügt lediglich über 30 Tage Jahresurlaub und war intensiv mit dem Schreiben seiner Diplomarbeit beschäftigt. Nach 2 Jahren räumlicher Trennung, nur einseitig unterbrochen von Urlauben und Studienaufenthalten meines Sohnes in Russland, ist es bei unseren Kindern zu einer Entfremdung gekommen. C und T sind immer unsicherer geworden, auf beiden Seiten haben sich Ängste und Zweifel aufgebaut, ob es gut und richtig für ihre kleine Familie sein wird, eine Bindung einzugehen. Es fehlt beiden die Erfahrung des täglichen Umgangs miteinander und das Zusammenspiel in der Rolle von erziehenden Elternteilen.
Für mich (uns) steht das Problem in der Beziehung zwischen C und T jedoch nicht an erster Stelle. Für unsere Kinder ist es besonders wichtig, dass ein guter und regelmäßiger Kontakt geknüpft und gehalten werden kann, um dann vielleicht in ein paar Jahren eine tragfähige Entscheidung bezüglich einer Familienzusammenführung in Angriff zu nehmen.
Wir haben unsere Kinder dahingehend beraten, nicht kurzentschlossen zu heiraten und den Tatbestand der Vaterschaft zu E nicht zu legitimieren, nur um dem langwierigen Prozess der Visumsbeantragung aus dem Weg zu gehen. C‘sÄngste und Zweifel nehmen wir sehr ernst! Es kann nur darum gehen, dass diese kleine Familie (C, T und E) erst dann zusammenfindet, wenn alle Beteiligten vorbehaltslos davon überzeugt sind. Sonst wären eine Scheidung und großes Unglück vorprogrammiert. Als Pädagogin weiß ich, dass die Kinder am schlimmsten betroffen sind – und gerade das soll für E vermieden werden!
Für C wäre es hilfreich, sich die Lebensumstände mit einem Kind in Deutschland anzuschauen, sich auf dem deutschen Arbeitsmarkt zu orientieren, ihre Sprachkenntnisse aufzufrischen, Grundzüge von Erziehungsstilen in Deutschland zu erleben und letztendlich für sich herauszufinden, ob sie sich ein Leben mit der deutschen Mentalität und den Gebräuchen vorstellen könnte. Die Erfahrung, ob man sich im Ausland auf Dauer wohlfühlen kann, ohne die eigene Familie und liebgewonnene Freunde auskommt und mit dem Vater des Kindes gemeinsam leben möchte, kann C nur machen, wenn sie für einen längeren Zeitraum unser Gast sein darf.
Da unser Enkelkind noch nicht schulpflichtig ist, C sich der Erziehung widmet, auf eine Berufstätigkeit bewusst verzichtet und an keine Urlaubszeiten gebunden ist, scheint uns der Zeitpunkt günstig um eine ausgedehnte Besuchszeit zu beantragen.
E hätte durch einen längeren Aufenthalt, insbesondere während der Phase des Spracherwerbs, die Möglichkeit des bilingualen Spracherwerbs. Es wird der Kontakt zum deutschen Teil der Familie geknüpft und eine Heranführung an eine andere Kultur eröffnet. Für den Fall, dass E den Kontakt zu ihrem deutschen Teil der Familie intensivieren möchte, wären Berührungsängste und Sprachbarrieren nicht zu befürchten
Um diese Besuchszeit optimal zu nutzen, bedarf es mehrere Faktoren, um C und E dabei zu unterstützen: Mein Mann und ich verfügen über je 30 Tage Jahresurlaub, wie in der Verpflichtungserklärung bescheinigt, erfüllen wir die finanziellen Bedingungen, um C und E zu versorgen, unser Haus, in dem C und E leben werden, verfügt über 108 m² Wohnfläche mit zwei Gästezimmern, es liegt in ländlichem Raum und bietet vielerlei Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung.
Wir wünschen uns für C diese neuen Erfahrungen und die Gelegenheit zu überprüfen, ob ihr ein Leben in Deutschland mit E gefallen und vielleicht Ihre neue Heimat werden könnte. Die Frage der Familienzusammenführung ist dabei zunächst zweitrangig.
Aus diesem Grund, bitte ich Sie, dass die beiden so lange wie möglich bei uns zu Gast sein dürfen. Es wäre schön, wenn Sie C und E ein Visum für die maximale Befristung bewilligen könnten, da die Beantragungsformalitäten in Russland, insbesondere mit einem Kleinkind, mit sehr hohem Zeitaufwand und langen Reisestrecken (___ – Moskau) verbunden sind.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung: (Tel.Nr.)
In der Hoffnung auf Ihre wohlwollende Entscheidung und dem Gespür für die Sehnsucht von Großeltern nach ihrem ersten Enkelkind, verbleibe ich
Mit freundlichen Grüßen,
Da hätte ich noch einige Fragen:
Muss die Einladung von Hand unterschrieben werden? Geht es, die unterschriebene Einladung einzuscannen, mir zu mailen und dann auszudrucken, oder unbedingt notwendig per Post schicken?
In der Einladung steht, wir sind zur Hochzeitsfeier bereits am 25.09.10 eingeladen. Den Termin zur Vorsprache bei der Botschaft habe ich leider erst am 30.09. bekommen. Soll die Einladung deswegen geändert / angepasst werden?
Ich freue mich auf Eure Komentare und Meinungen, ob man mit solchen Voraussetzungen überhaupt eine Chance auf ein (Besucher)Visum hat.
Vielen herzlichen Dank im Voraus!!!
Das ist die formlose Einladung für meine kleine Tochter und mich von der Mutter meines Kindesvaters. Sie ist erst seit einem Monat wieder (neu) verheiratet und hat noch nicht den neuen Personal Ausweis mit dem neuen Nachnamen beantragt. Wird es Probleme bei der deutschen Botschaft bereiten?! Die Verpflichtungserklärung hat ihr jetztiger Ehemann gemacht.
Über mich: jung und ledig, gleich nachm Diplom in RU als Au-Pair nach DE gekommen, halbes Jahr später einen Aufenthaltstitel für 1 Jahr (Studium) erhalten und nach RU geflogen, wo erst erfahren habe, dass ich Schwanger bin. Seitdem war noch nie in DE, obwohl ich noch einen fast ein ganzes Jahr gültigen Aufenthaltstitel hatte. War mehrmals in DE (u.A. mit DAAD-Stipendium), habe jedoch noch nie gearbeitet. (= zur Frage Rückkehrbereitschaft beweisen).
Nun zu der Einladung (2 Seiten). Hier:
Meine „Schwiegermutter“= X Y, geborene Z,
Ihr Ehemann = A B,
Ihr Sohn und Vater meines Kindes = T O (oder einfach T)
Ich = C D (oder einfach C),
Meine Töchterchen = E D (oder einfach E),
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich, X Y, geborene Z, geb. am __ in __, Personal Ausweis No.: ausgestellt am _ in _, Wohnsitz in _, bin am 27.08.2010 im Standesamt _ mit A B, geb. am _ in_, Personal Ausweis No.:, ausgestellt am _ in _ standesamtlich getraut worden. Zu unserer Hochzeitsfeier am 25.09.10 in ___ ist es meinem Mann und mir ein Herzenswunsch C D(also mich) geb. am _ in _ und ihre Tochter E D, geb. am _ in _, gemeinsamer Reisepass No.:, ausgestellt _, Wohnsitz _ einzuladen.
C D ist für uns (wenn auch nicht legitimiert) unsere Schwiegertochter, ihre Tochter E D, ist die Tochter meines Sohnes (aus erster Ehe) T O, geb. am _ in _. C ist somit unser leibliches Enkelkind und beide gehören zu unserer Familie.
Da meine Enkelin in Russland geboren wurde und das Reisen mit einem Kleinstkind doch sehr beschwerlich ist, habe ich sie noch nicht persönlich kennenlernen können. Nun ist die Zeit gekommen, zumal unsere Hochzeit ein schöner Anlass ist und ein Großteil der Familie zusammenkommen wird, so dass C und E Deutschland besuchen und den deutschen Teil ihrer Familie kennenlernen können. Auf den vielen Fotos und kleinen Videosequenzen, die C uns seit E‘s Geburt geschickt hat, konnte ich eine verblüffende Ähnlichkeit mit meinem Sohn T feststellen – es ist, als ob ich T noch einmal aufwachsen sehe, es ist so spannend, so schön und einzigartig. Viele Fragen die die Erziehung eines Kindes mit sich bringen könnten C und ich ausführlich diskutieren und pädagogische Handlungskonzepte ausprobieren. Ebenso fragen natürlich Cousinen, Cousins, Tanten, Onkel und Ur-Großeltern ständig nach C und E.
Unseren Kindern, T und C, waren seit C‘s Rückkehr nach Russland im Sommer 2008 nur wenige Begegnungen möglich. C hatte eine komplizierte Schwangerschaft, wodurch ein Besuch in Deutschland ausgeschlossen war, T verfügt lediglich über 30 Tage Jahresurlaub und war intensiv mit dem Schreiben seiner Diplomarbeit beschäftigt. Nach 2 Jahren räumlicher Trennung, nur einseitig unterbrochen von Urlauben und Studienaufenthalten meines Sohnes in Russland, ist es bei unseren Kindern zu einer Entfremdung gekommen. C und T sind immer unsicherer geworden, auf beiden Seiten haben sich Ängste und Zweifel aufgebaut, ob es gut und richtig für ihre kleine Familie sein wird, eine Bindung einzugehen. Es fehlt beiden die Erfahrung des täglichen Umgangs miteinander und das Zusammenspiel in der Rolle von erziehenden Elternteilen.
Für mich (uns) steht das Problem in der Beziehung zwischen C und T jedoch nicht an erster Stelle. Für unsere Kinder ist es besonders wichtig, dass ein guter und regelmäßiger Kontakt geknüpft und gehalten werden kann, um dann vielleicht in ein paar Jahren eine tragfähige Entscheidung bezüglich einer Familienzusammenführung in Angriff zu nehmen.
Wir haben unsere Kinder dahingehend beraten, nicht kurzentschlossen zu heiraten und den Tatbestand der Vaterschaft zu E nicht zu legitimieren, nur um dem langwierigen Prozess der Visumsbeantragung aus dem Weg zu gehen. C‘sÄngste und Zweifel nehmen wir sehr ernst! Es kann nur darum gehen, dass diese kleine Familie (C, T und E) erst dann zusammenfindet, wenn alle Beteiligten vorbehaltslos davon überzeugt sind. Sonst wären eine Scheidung und großes Unglück vorprogrammiert. Als Pädagogin weiß ich, dass die Kinder am schlimmsten betroffen sind – und gerade das soll für E vermieden werden!
Für C wäre es hilfreich, sich die Lebensumstände mit einem Kind in Deutschland anzuschauen, sich auf dem deutschen Arbeitsmarkt zu orientieren, ihre Sprachkenntnisse aufzufrischen, Grundzüge von Erziehungsstilen in Deutschland zu erleben und letztendlich für sich herauszufinden, ob sie sich ein Leben mit der deutschen Mentalität und den Gebräuchen vorstellen könnte. Die Erfahrung, ob man sich im Ausland auf Dauer wohlfühlen kann, ohne die eigene Familie und liebgewonnene Freunde auskommt und mit dem Vater des Kindes gemeinsam leben möchte, kann C nur machen, wenn sie für einen längeren Zeitraum unser Gast sein darf.
Da unser Enkelkind noch nicht schulpflichtig ist, C sich der Erziehung widmet, auf eine Berufstätigkeit bewusst verzichtet und an keine Urlaubszeiten gebunden ist, scheint uns der Zeitpunkt günstig um eine ausgedehnte Besuchszeit zu beantragen.
E hätte durch einen längeren Aufenthalt, insbesondere während der Phase des Spracherwerbs, die Möglichkeit des bilingualen Spracherwerbs. Es wird der Kontakt zum deutschen Teil der Familie geknüpft und eine Heranführung an eine andere Kultur eröffnet. Für den Fall, dass E den Kontakt zu ihrem deutschen Teil der Familie intensivieren möchte, wären Berührungsängste und Sprachbarrieren nicht zu befürchten
Um diese Besuchszeit optimal zu nutzen, bedarf es mehrere Faktoren, um C und E dabei zu unterstützen: Mein Mann und ich verfügen über je 30 Tage Jahresurlaub, wie in der Verpflichtungserklärung bescheinigt, erfüllen wir die finanziellen Bedingungen, um C und E zu versorgen, unser Haus, in dem C und E leben werden, verfügt über 108 m² Wohnfläche mit zwei Gästezimmern, es liegt in ländlichem Raum und bietet vielerlei Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung.
Wir wünschen uns für C diese neuen Erfahrungen und die Gelegenheit zu überprüfen, ob ihr ein Leben in Deutschland mit E gefallen und vielleicht Ihre neue Heimat werden könnte. Die Frage der Familienzusammenführung ist dabei zunächst zweitrangig.
Aus diesem Grund, bitte ich Sie, dass die beiden so lange wie möglich bei uns zu Gast sein dürfen. Es wäre schön, wenn Sie C und E ein Visum für die maximale Befristung bewilligen könnten, da die Beantragungsformalitäten in Russland, insbesondere mit einem Kleinkind, mit sehr hohem Zeitaufwand und langen Reisestrecken (___ – Moskau) verbunden sind.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung: (Tel.Nr.)
In der Hoffnung auf Ihre wohlwollende Entscheidung und dem Gespür für die Sehnsucht von Großeltern nach ihrem ersten Enkelkind, verbleibe ich
Mit freundlichen Grüßen,
Da hätte ich noch einige Fragen:
Muss die Einladung von Hand unterschrieben werden? Geht es, die unterschriebene Einladung einzuscannen, mir zu mailen und dann auszudrucken, oder unbedingt notwendig per Post schicken?
In der Einladung steht, wir sind zur Hochzeitsfeier bereits am 25.09.10 eingeladen. Den Termin zur Vorsprache bei der Botschaft habe ich leider erst am 30.09. bekommen. Soll die Einladung deswegen geändert / angepasst werden?
Ich freue mich auf Eure Komentare und Meinungen, ob man mit solchen Voraussetzungen überhaupt eine Chance auf ein (Besucher)Visum hat.
Vielen herzlichen Dank im Voraus!!!