Frage: Kindesnachzug
Verfasst: 24 Sep 2010, 12:48
Hallo zusammen!
Ich habe das Forum fast komplett durchsucht, aber auf eine Antwort nicht gestoßen.
Ich bin deutscher Staatsbürger, meine Frau ist Russin. Wir haben uns vor 2 Monaten geheiratet.
Wir sind jetzt dabei, fleißig deutsch zu lernen und alle für die Einreise nach DE benötigten Unterlagen zu beschaffen.
Meine Frau hat einen dreijährigen Sohn. Damit er nach DE darf, benötigt meine Frau einen Nachweis über das alleinige Sorgerecht.
Nun, der kleine hat offiziell KEINEN Vater. In Geburtsurkunde ist KEIN Vater eingetragen - in der Zeile ist ein Strich.
Das Kind hatte den Nachnamen der Mutter. Der Vatername des Kindes wurde aus dem Vornamen der Oma gebildet
Nach unserer Hochzeit hat meine Frau sowohl ihren Nachnamen als auch den des Kindes geändert. Beide haben jetzt meinen.
Reicht dies als Nachweis für das alleinige Sorgerecht???
Ausländeramt hier in DE meinte, es reiche nicht. es soll eine Bescheinigung geben.
Meine Frau hat in RU nachgefragt - es gibt keine solche bescheinigungen.
Das einzige was es gibt und was sie hat, ist sog. Bescheinigung "Spravka Forma 25", es wird bei russ. behörden als Nachweis vorgelegt, dass meine Frau alleinerziehend ist (
)
Inhaltlich ist das quasi eine Kopie der Geburtsurkunde. Vater ist dort auch nicht eingetragen.
also, die Frage: reichen die Geb.Urkunde und diese Bescheinigung als Nachweis über Sorgerecht? was meint Ihr?
Sollte die Bescheinigung auch ein Apostille haben??
Ich habe das Forum fast komplett durchsucht, aber auf eine Antwort nicht gestoßen.
Ich bin deutscher Staatsbürger, meine Frau ist Russin. Wir haben uns vor 2 Monaten geheiratet.
Wir sind jetzt dabei, fleißig deutsch zu lernen und alle für die Einreise nach DE benötigten Unterlagen zu beschaffen.
Meine Frau hat einen dreijährigen Sohn. Damit er nach DE darf, benötigt meine Frau einen Nachweis über das alleinige Sorgerecht.
Nun, der kleine hat offiziell KEINEN Vater. In Geburtsurkunde ist KEIN Vater eingetragen - in der Zeile ist ein Strich.
Das Kind hatte den Nachnamen der Mutter. Der Vatername des Kindes wurde aus dem Vornamen der Oma gebildet
Nach unserer Hochzeit hat meine Frau sowohl ihren Nachnamen als auch den des Kindes geändert. Beide haben jetzt meinen.
Reicht dies als Nachweis für das alleinige Sorgerecht???
Ausländeramt hier in DE meinte, es reiche nicht. es soll eine Bescheinigung geben.
Meine Frau hat in RU nachgefragt - es gibt keine solche bescheinigungen.
Das einzige was es gibt und was sie hat, ist sog. Bescheinigung "Spravka Forma 25", es wird bei russ. behörden als Nachweis vorgelegt, dass meine Frau alleinerziehend ist (
Inhaltlich ist das quasi eine Kopie der Geburtsurkunde. Vater ist dort auch nicht eingetragen.
also, die Frage: reichen die Geb.Urkunde und diese Bescheinigung als Nachweis über Sorgerecht? was meint Ihr?
Sollte die Bescheinigung auch ein Apostille haben??