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Erstmalige Ausstellung eines Jahresvisum
Verfasst: 01 Okt 2010, 17:58
von catdog
Hallo, ich hab mal eine Frage.
Ich werde am 31. oktober bis Ende März ein Praktikum bei einer Firma in Ufa machen. Hab jetzt letzte woche mein Jahresgeschäftsvisum beantragt über ein Reisebüro. Die Einladung habe ich von der Firma aus Russland bekommen und ist gülltig vom 31 oktober bis 31 oktober 2011. Als Dauer (на срок) steht 365 drin. Und beliebig ofte Aus und Einreise (многократная)
Nun lese ich heute auf ein paar Seiten, dass eine erstmalige Ausstellung nur ein Einmalvisum mit Aufenthalt von 90 Tagen gibt.
Was soll ich jetzt machen? Ich war zuvor noch nie in Russland. Stimmt das auch wenn die Einladung vom Ministerium was anderes besagt?
Gibt es eine Möglichkeit vor Ort in Ufa eine Verlängerung der 90 Tage und eine Genehmigung zu bekommen Anfang Januar das Land zu verlassen oder habe ich da garkeine Chancen? Kennt sich jemand zufällig damit aus? Kann mir jemand helfen? Auch hab ich gehört, dass ich selbst mit meinem Visum nach nur 90 Tage innerhalb von 180 Tagen drin bleiben darf. Stimmt das? Kann mir jemand bitte helfen?
Danke!
Gruß
Nico
Re: Erstmalige Ausstellung eines Jahresvisum
Verfasst: 01 Okt 2010, 22:55
von wolk0815
Kurz (der Vollständigkeit halber): es hat sich in der Tat ziemlich eingebürgert, dass man bei erstmaliger Beantragung eines Businessvisum nicht gleich ein Jahresvisum bekommt. Ausschliessen möchte ich aber nicht, dass die eine oder andere Agentur das vielleicht doch irgendwie hinbekommt - darauf vertrauen würde ich aber nicht.
Und offensichtlich hast du ja ein Jahresvisum bekommen, sonst wäre die Gültigkeit kürzer. Also in dem Fall Glück gehabt
Um die maximale Aufenthaltsdauer von 90 Tage pro 180 Kalendertage (oder bei nur kurz gültigem Visum entsprechend weniger) wirst du aber nicht rumkommen. Verlängern kann man ohne seeehr trifften Grund (zB Krankenhausaufenthalt) nicht.
Musst also eine Ausreise einplanen.
Zum Thema wirst du hier im Forum mit der Suchfunktion einige Zeilen finden. Denke ´Ausreise´ oder ´Aufenthaltsdauer´ wären da als Suchworte sicher nicht so schlecht.
Re: Erstmalige Ausstellung eines Jahresvisum
Verfasst: 01 Okt 2010, 23:12
von catdog
Gut, das Visum habe ich ja leider noch nicht, allerdings steht auf meiner Einladung nur 365 und nichts von 90/180.
Gibt es also auch Visas, wo man nicht nach 90 Tagen raus muss?
Das mit dem Ausreisen würde nicht klappen. Ich fange 1 November an und hab bis 19 März Vertrag in Russland. Mh.. bin ich mal gespannt, wollte anfang Januar 2 Wochen nach Riga ne Freundin besuchen. Aber ich glaub die sache wird ziemlich in die Hosen gehen, wenn ich nur 90 Tage drin bleiben darf.
Re: Erstmalige Ausstellung eines Jahresvisum
Verfasst: 01 Okt 2010, 23:34
von wolk0815
catdog hat geschrieben:Gut, das Visum habe ich ja leider noch nicht, allerdings steht auf meiner Einladung nur 365 und nichts von 90/180.Gibt es also auch Visas, wo man nicht nach 90 Tagen raus muss?
Hatte mich etwas verlesen (Einladung vs. schon ausgestelltes Visum). Es gibt Visa mit denen man nicht nach 90 Tagen raus muss, aber das sind dann weder Business- noch Touristenvisa, sondern zB für Studienaufenthalte an einer Universität oder Arbeitsvisa. Aber die bekommt man erst recht nicht ´einfach so´. Sorry.
Das mit dem Besuch der Freundin in Riga ist nicht das Problem - musst das Land ja sowieso nach spätestens 90 Tagen verlassen. Das Problem ist vielmehr danach wieder nach Russland zu kommen und das Praktikum fertig machen zu können. Beim einen oder anderen hat es mit Rückreise nach D und Beantragung eines neuen Visums geklappt (das alte wird annuliert). Ob das aber Sinn macht (´Nutzen´ durch´s Praktikum im Gegensatz zu den Kosten)? Es sei denn das Praktikum ist in der geplanten Länge Pflicht?! Aber selbst dann wird´s ohne Nachschlag nicht reichen, da du ja zwischendrin zurück musst.
Re: Erstmalige Ausstellung eines Jahresvisum
Verfasst: 02 Okt 2010, 07:26
von catdog
Was heißt dann das was hier im Forum gepostet wurde:
"Sonstige Hinweise
Nur wenige Visa lassen sich verlängern. Touristen- und Businessvisa werden nur bei sehr dringenden Anliegen (Flug gestrichen, Krankheit) kurz verlängert. Problemlos verlängert werden Visa für Arbeits- und Studienaufenthalte sowie Kulturaustausch. Über Visa für technisch-wissenschaftlischen Austausch gibt es scheinbar keine klare Regel.
Studenten und ausländische Arbeitnehmer russischer Firmen erhalten oftmals nur ein einmaliges Einreisevisum für drei Monate und bekommen dann vor Ort in Russland einfache oder mehrfache Ein- und Ausreisevisa. Diese sind grüne Einlegeblätter für den Pass, unglücklicherweise größer als ein Reisepass. Falten ist aber scheinbar nicht verboten.
Die Migrationskarte (und natürlich auch das verlängerte Visum als Einlegeblatt) sollte man möglichst nicht verlieren um ernsthafte Probleme zu vermeiden.
Visafrei reisen Deutsche, die eine Aufenthaltsgenehmigung oder vorläufiges Wohnrecht besitzen. In der Praxis ist diese Regel an den Grenzübergängen aber oft nicht bekannt."
Is aus dem FAQ ganz oben. Versteh ich das nicht richtig, dass wenn man im Land ist und leider nur eine einmalige ein/ausreise bekommen hat dort auch sein Visum verlängern und weitere ein/ausreisen bekommen kann als Praktikant?
Re: Erstmalige Ausstellung eines Jahresvisum
Verfasst: 02 Okt 2010, 08:54
von wolk0815
Ich vermute deine Frage richtet sich eigentlich nur auf diesen Teil
catdog hat geschrieben:Nur wenige Visa lassen sich verlängern. Touristen- und Businessvisa werden nur bei sehr dringenden Anliegen (Flug gestrichen, Krankheit) kurz verlängert. Problemlos verlängert werden Visa für Arbeits- und Studienaufenthalte sowie Kulturaustausch. Über Visa für technisch-wissenschaftlischen Austausch gibt es scheinbar keine klare Regel.
Studenten und ausländische Arbeitnehmer russischer Firmen erhalten oftmals nur ein einmaliges Einreisevisum für drei Monate und bekommen dann vor Ort in Russland einfache oder mehrfache Ein- und Ausreisevisa..
Soweit ich weiss, ist das bei uns nicht anders bzw ähnlich. Das Visum dient zur Einreise und wird dann in einen Aufenthaltstitel gewandelt. Aber das sind, wie gesagt, andere Visaarten.
Auch als Praktikant bist du mit deinem Geschäftsvisum weder Student (mit Studentenvisum) noch ausländischer Mitarbeiter (der ein Arbeitsvisum braucht). Beides sind andere Arten (und vom Beschaffungsaufwand mit deinem Businessvisum nicht zu vergleichen)
Re: Erstmalige Ausstellung eines Jahresvisum
Verfasst: 04 Okt 2010, 10:21
von Zejtnot
Wenn Du ein Visum bekommen hast, auf dem kein Hinweis zur 90-Tage-Regelung zu finden ist, dann würde mich dies sehr wundern und ich würde daher in jedem Fall nach der Ankunft bei der Registrierung nachfragen, ob Du tatsächlich 365 Tage da bleiben darfst. Wenn ja: Glück gehabt - weiß der Teufel warum, das Land ist groß. Wenn nein - Pech gehabt, es gibt auch keinerlei Weg, daran etwas zu rütteln.
Das Zitat zur Verlängerung: Dies betrifft wirklich nur Visa, die von einer Universität oder auf Basis einer Arbeitsgenehmigung ausgestellt wurden. (Nun ja, auch diplomatische Vertretungen, die Feuerwehr und andere spezielle Organe haben diese Möglichkeit.)