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Touristenvisum für Deutschland (Hotelbuchung)

Verfasst: 05 Okt 2010, 18:16
von Mosfan
Hallo!
Eine Freundin aus Russland möchte demnächst für ein paar Wochen nach Deutschland reisen, und dafür ein Touristenvisum beantragen. Es wird aber wohl keine Pauschalreise, sondern Flug und Hotel einzeln gebucht.
Dazu bräuchte ich mal euren Rat: Laut einem Merkblatt vom deutschen Konsulat wird benötigt:
"Unterkunftsnachweis (Hotel oder Pension) in Form einer Fax-Bestätigung darüber, dass
die Unterkunft gebucht wurde"
. (Anstatt Fax geht doch wohl auch E-Mail-Bestätigung, oder nicht...?)
Denkt ihr, als Unterkunftsnachweis reicht eine einfache, ungesicherte Hotelreservierung aus (also ohne Vorauszahlung, die man ja jederzeit ohne Kosten wieder stornieren könnte)?

Ich habe schon beim Konsulat nachgefragt, und laut denen würde das wohl ausreichen, aber ich wollte mal eure Meinung erfahren, ob es mit einer schon bezahlten oder angezahlten Hotel-Buchung bessere Aussicht auf Visumerteilung gäbe, da es doch damit irgendwie etwas glaubwürdiger wirkt, dass sie dann dort auch wohnen wird, weil sie es ja schon bezahlt hat. Oder macht das keinen Unterschied für die Behörden?

Sie hat nämlich für ihr Hotel keinerlei Vorauszahlung leisten müssen und ist sich jetzt nicht sicher, ob das den Behörden ausreicht.

Schönen Gruß

Re: Touristenvisum für Deutschland (Hotelbuchung)

Verfasst: 05 Okt 2010, 18:37
von zimdriver
muss reichen, da viele Hotels gar nichts anderes mehr machen. Ich finde diese Forderung deshalb auch reichlich überholt. Jeder weiss, dass jede Reservierung bis zu einem Mindestzeitraum storniert werden kann, mindestens dann, wenn das Visum im Pass ist ...

Re: Touristenvisum für Deutschland (Hotelbuchung)

Verfasst: 06 Okt 2010, 09:07
von Sibirier
Früher hatte das Konsulat noch verlangt, dass die Hotelbuchung schon bezahlt wurde....

Heute überprüfen sie wohl, ob die Person ausreichende liquide Mittel hat. Also Gehaltsnachweis, Kontoauszug, Bargeld etc.

Re: Touristenvisum für Deutschland (Hotelbuchung)

Verfasst: 07 Okt 2010, 07:57
von Zejtnot
Sibirier hat geschrieben:Heute überprüfen sie wohl, ob die Person ausreichende liquide Mittel hat. Also Gehaltsnachweis, Kontoauszug, Bargeld etc.
Allein der Gehaltsnachweis reicht nicht. Zitat bei einem Kollegen: "Wir wissen ja nicht, wie viel von diesem Lohn für Kredite abgeht." Er musste daher noch den Kontoauszug vorzeigen. (Über den Sinn dieser Aktion mag man zweifeln, ein Konto ist sehr schnell voll oder leer ... nun ja.)

Re: Touristenvisum für Deutschland (Hotelbuchung)

Verfasst: 07 Okt 2010, 08:23
von Sibirier
Ja. manchmal wollen Sie ja noch die 50 EUR/pro Tag vorgelegt bekommen....

Re: Touristenvisum für Deutschland (Hotelbuchung)

Verfasst: 07 Okt 2010, 10:45
von bella_b33
Wird sogar bei der Einreise in DE am Schalter gern verlangt!

Re: Touristenvisum für Deutschland (Hotelbuchung)

Verfasst: 07 Okt 2010, 14:37
von wolk0815
Zejtnot hat geschrieben:Allein der Gehaltsnachweis reicht nicht. Zitat bei einem Kollegen: "Wir wissen ja nicht, wie viel von diesem Lohn für Kredite abgeht." Er musste daher noch den Kontoauszug vorzeigen. (Über den Sinn dieser Aktion mag man zweifeln, ein Konto ist sehr schnell voll oder leer ... nun ja.)
Am Rande: sowas machen die seit einiger Zeit nun auch bei uns auf der Ausländerbehörde, wenn man eine Verpflichtungserklärung abgeben will. Hier ist auch nichts mehr mit Gehaltsbescheinigung der letzten 3 Monate. Man muss keinen Kontoauszug vorlegen, dafür aber aufführen (und belegen) was man so an fixen Ausgaben hat.
Die Auflistung versteht sich als beispielhaft und nicht abschließend und soll wesentliche Anhaltspunkte liefern:

# aktuelle Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung der letzten drei Monate/bei Selbständigen durch einen Steuerberater bescheinigt/bei Rentnern durch Rentenbescheid
# sonstige Einkünfte (z. B. Einnahmen aus Immobilienbesitz)
# ggf. Mietvertrag (Miete einschließlich Nebenkosten)
# bei Immobilienbesitzern: Grundbucheintrag, ggf. monatliche Zins- und Tilgungsbelastung, Nebenkostennachweis (Grundsteuer, Müllentsorgung, Wasser Strom, Heizkosten)
# Versicherungskosten (z. B. Wohngebäudeversicherungen,
Kaskoversicherungen, Lebensversicherungen etc.)
# Sonstige Kosten (z. B. Unterhaltszahlungen, Kredit- und
Ratenzahlungsvereinbarungen, Leasingverträge etc.)
Im Erhebungsbogen steht dann auch noch ´Handyvertrag´. Die Angestellten sind auch nicht erfreut, aber ihr Dienstherr schreibt es nun einmal vor.
Habe dann auch noch diskutiert, dass ich ja genauso 5 Packungen Zigaretten und 2 Flaschen Wodka täglich konsumieren könnte und ich diese - erheblichen - Ausgaben ja auch nicht angeben muss. (Hätte die natürlich nicht auf so eine Idee gebracht, wenn ich nicht gemerkt hätte, dass die Mitarbeiterin das neue Verfahren auch für nicht sehr ausgeklügelt hält.

Aber von Staatsseite macht es ja irgendwie Sinn. Wie Zejtnot schrieb, woher sollen die sonst wissen, wieviel vom vielleicht schönen Gehalt überhaupt nach Abzug der laufenden Ausgaben übrig bleibt.

Re: Touristenvisum für Deutschland (Hotelbuchung)

Verfasst: 07 Okt 2010, 15:01
von zimdriver
Die erwähnte Praxis gilt auch in der dt. Botschaft in Moskau. Ich musste für die Verpflichtungserklärung für meine minderjährige Stieftochter, mit uns zusammenlebend und Schülerin, meine Kontoauszüge und Dienstverträge mitbringen.

Re: Touristenvisum für Deutschland (Hotelbuchung)

Verfasst: 07 Okt 2010, 15:58
von Sibirier
zimdriver hat geschrieben:Die erwähnte Praxis gilt auch in der dt. Botschaft in Moskau. Ich musste für die Verpflichtungserklärung für meine minderjährige Stieftochter, mit uns zusammenlebend und Schülerin, meine Kontoauszüge und Dienstverträge mitbringen.
Musstest Du nicht auch noch die Hose runterlassen, ob Du nicht vorne bzw. hinten einen Stempel hattest mit: "Gas und Wasser abgestellt"? :lol:

Re: Touristenvisum für Deutschland (Hotelbuchung)

Verfasst: 07 Okt 2010, 16:42
von zimdriver
Das hättest Du jetzt gerne, dass ich Dir erkläre, was auf meinen Shorts geschrieben steht ...