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schengener abkommen

Verfasst: 09 Aug 2004, 09:29
von Anonymous
hallo!

wer kennt sich den mit dem aus?? ich weiss zwar das man mit einem visum, das in einem land ausgestellt wurde welches dieses abkommen unterschrieben hat, in die anderen abkommensländer einreisen kann, ohne ein eigenes austellen zu lassen!

da würde mich doch interessieren ob das z.B. mit einem flughafen auch funktioniert!! kennt sich da jemand aus???

da meine freundin bald wieder auf besuch kommen will, und wir überlegungen angestellt hatten, den münchner flughafen zu benutzen, sie von mir aber die einladung für österreich bekommt! da wäre es natürlich blöd, wenn sie in münchen ankommt, und dann nicht durch die passkontrolle kommt, wegen einem ungültigen visums!!!

Verfasst: 09 Aug 2004, 09:44
von achim
ich wuerde sagen, deine freundin kommt erst gar nicht ins flugzeug, wenn sie kein visum fuer deutschland hat.

..

Verfasst: 09 Aug 2004, 10:29
von Sibirier
Also das dürfte normalerweise kein Problem darstellen. Der Grenzbeamte in München wird sie vielleicht befragen, aber wenn sie dann sagt, sie reist nur durch, sollte es kein Problem sein.

In den Visabestimmungen heißt es, man soll in dem Land das Visum beantragen, in dem man sich am längsten aufhält.

Meine Frau ist für rd. 2 Jahren mit einem von der dt. Botschaft ausgestellten Visum nach Deutschland eingereist und über Finnland (da wir mit dem Auto/Fähre gefahren sind) ausgereist. Keine Fragen und Probleme etc.

Also ich denke, sie wird diese Frage bestellt bekommen und anschl. ist es kein Problem.

Gruß

Sibirier

Verfasst: 09 Aug 2004, 10:58
von Anonymous
naja achim, das hatte ich mir zuerst auch gedacht!

aber der sinn des schengener abkommens ist es doch, eine zone von mehreren ländern zu schaffen, in der man sich frei bewegen kann, mit nur einem visum!!! nur bin ich mir eben nicht sicher wie es beim flugzeug ausschaut, ob das probleme geben könnte!

ich glaub ich werd mal bei einer regionalen behörde anrufen, die für die visas zuständig ist!! die sollten es wissen!!

oder hat hier einer genaue informationen??? ich finde nur immer eine allgemeine beschreibung des abkommens im internet, aber nie eine genau erklärung!!!

Verfasst: 09 Aug 2004, 10:58
von Dietrich
Gesetzeslage:
===================================
Schengener Durchfьhrungsьbereinkommen
Artikel 12
(1) Der in Artikel 10 Absatz 1 eingefьhrte einheitliche Sichtvermerk wird von den diplomatischen und konsularischen Vertretungen und gegebenenfalls von den gemдЯ Artikel 17 festgelegten Behцrden der Vertragsparteien erteilt.

(2) Fьr die Erteilung dieses Sichtvermerks ist grundsдtzlich die Vertragspartei zustдndig, in deren Hoheitsgebiet das Hauptreiseziel liegt. Kann dieses Ziel nicht bestimmt werden, so obliegt die Ausstellung des Sichtvermerks grundsдtzlich der diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Vertragspartei der ersten Einreise.
======================================

Aber da deine Frau ja als Hauptreiseziel "Oesterreich" hat, waere also eine Ausstellung durch Deutschland sogar falsch!

Dietrich.

P.S: (an Meta) Da gibt es auch noch irgendwelche Durchfuehrunghinweise oder sowas. Da wird beschrieben wie man das Hauptreiseziel" ermittelt.
siehe:
Gemeinsame Konsularische Instruktion (цffentlicher Teil):
http://europa.eu.int/smartapi/cgi/sga_d ... l=guichett
Such da mal nach "II. ZUSTДNDIGE AUSLANDSVERTRETUNG"

Verfasst: 09 Aug 2004, 11:34
von Anonymous
ok, super danke dietrich!!

da ich ja eine private einladung für österreich geschickt habe, ist es leicht nachzuvollziehen wo das hauptziel liegt!!!

ich werde das gleich weiterleiten, das sie auf dem konsulat nachfragen soll, ob für ein schengener visa noch etwas spezielles gemacht werden muss...

Verfasst: 10 Aug 2004, 09:24
von Anonymous
das mit der krankenversicherung sollte doch eigentlich kein problem sein, innerhalb der EU, oder???? aber ich werd das noch mit einbringen, und sie das auf dem konsulat fragen lassen, sofern es soweit kommt, das sie nach münchen fliegen müsste!

den laut schengen abkommen ist es doch möglich mehrere länder mit einem visum zu besuchen, da kann ich mir nicht vorstellen das man dann für jedes land eine versicherung beantragen muss...

aber recht hast du schon, man sollte nie die beamten unterschätzen, weder in russland noch in deutschland noch in österreich oder sonst wo!!

P.S.: was ist ein "Hetman" ???

Verfasst: 10 Aug 2004, 10:17
von AnGro
Es ist leider so, dass Visabeamte und Grenzbuerokraten am liebsten jeglichen Reiseverkehr unterbinden wuerden, zur Not nehmen sie dafuer auch Gesetzesverstoesse in Kauf. Lt. Gesetz kann deine Freundin mit einem oesterreichischen Schengenvisum ueber Muenchen einreisen, praktisch kann es Schwierigkeiten geben.
Bzgl. der Krankenversicherung gibt es ziemlich sicher an den Grenzen keine Probleme, es kann nur fuer Dich teuer werden, sollte deine Freundin keine Krankenversicherung fuer Deutschland haben und medizinische Hilfe benoetigen. Die Rechnung bekommt dann derjenige, der die Einladung (Verpflichtungserklaerung) unterschrieben hat. Wir hatten einmal eine Bekannte (Freundin meiner Frau) zu Besuch, der die deutsche Botschaft in Moskau gesagt hat, dass sie keine Krankenversicherung braucht um zu uns zu Besuch zu reisen, da wir ja eine Verpflichtungserklaerung unterschrieben haben, fuer alle eventuell anfallenden Kosten aufkommen zu wollen. Folge: Da das Maedel fast gar kein Geld hatte, hat sie die gekaufte KV zurueckgegeben und ist ohne KV eingereist, die nach einem Fahrradunfall noetige Behandlung in Muenchen sowie eine KV fuer den Rest der Reise habe ich dann bezahlt. DANKE, deutsche Botschaft!!!