Einreise und Pässe nach Heirat
Verfasst: 23 Okt 2010, 12:41
Hallo Forum,
ich habe vor einem Monat meine Verlobte aus Russland in der Schweiz geheiratet
. Bis auf einen notwendigen Besuch im schweizerischen Konsulat in St. Petersburg und unzählige Dokumente war das ganze erfreulicherweise eine recht unkomplizierte Angelegenheit.
Wir werden von nun an in der Schweiz leben, sie hat auch schon die B-Bewilligung für die Schweiz erhalten (= 5 jähriges Arbeitsvisum, ich als Deutscher habe das selbe).
Soweit alles gut. Nun wollen wir ihre Pässe umschreiben lassen, mit ihrem neuen Nachnamen. Ein Anruf bei der russischen Botschaft in Bern ergab: Sie muss erst den russischen Inlands-Pass ändern lassen, und dies sei nur vor Ort in Russland möglich. Notwendig dafür sei eine ins Russische übersetzte, beglaubtigte (inkl. Apostille) Ehe-Bescheinigung.
Erst danach kann sie dann den russischen Reisepass auch in der Schweiz von der Botschaft ändern lassen.
Bevor wir nun loslegen und zur ersten Passänderung nach Russland reisen, habe ich ein paar Fragen, bei denen ihr mir eventuell helfen könnt.
1) Ist die Auskunft der Botschaft (Inlandspass nur in Russland änderbar, Reisepass auch in der Botschaft änderbar) korrekt?
2) Reicht das beschriebene Dokument (ins Russische übersetzte, beglaubtigte (inkl. Apostille) Ehe-Bescheinigung) in Russland zur Änderung des Inlandspass aus? Sind weitere Unterlagen notwendig?
3) Schweiz-spezifisch: Ist der schweizer Ausländerausweis (das ist das Dokument zur B-Bewilligung) zur Einreise aus Russland ausreichend? Oder brauchts noch irgend etwas im Reisepass (Visum, Stempel, o.ä.)?
Bin für alle Tipps dankbar!
Viele Grüsse.
ich habe vor einem Monat meine Verlobte aus Russland in der Schweiz geheiratet
Wir werden von nun an in der Schweiz leben, sie hat auch schon die B-Bewilligung für die Schweiz erhalten (= 5 jähriges Arbeitsvisum, ich als Deutscher habe das selbe).
Soweit alles gut. Nun wollen wir ihre Pässe umschreiben lassen, mit ihrem neuen Nachnamen. Ein Anruf bei der russischen Botschaft in Bern ergab: Sie muss erst den russischen Inlands-Pass ändern lassen, und dies sei nur vor Ort in Russland möglich. Notwendig dafür sei eine ins Russische übersetzte, beglaubtigte (inkl. Apostille) Ehe-Bescheinigung.
Erst danach kann sie dann den russischen Reisepass auch in der Schweiz von der Botschaft ändern lassen.
Bevor wir nun loslegen und zur ersten Passänderung nach Russland reisen, habe ich ein paar Fragen, bei denen ihr mir eventuell helfen könnt.
1) Ist die Auskunft der Botschaft (Inlandspass nur in Russland änderbar, Reisepass auch in der Botschaft änderbar) korrekt?
2) Reicht das beschriebene Dokument (ins Russische übersetzte, beglaubtigte (inkl. Apostille) Ehe-Bescheinigung) in Russland zur Änderung des Inlandspass aus? Sind weitere Unterlagen notwendig?
3) Schweiz-spezifisch: Ist der schweizer Ausländerausweis (das ist das Dokument zur B-Bewilligung) zur Einreise aus Russland ausreichend? Oder brauchts noch irgend etwas im Reisepass (Visum, Stempel, o.ä.)?
Bin für alle Tipps dankbar!
Viele Grüsse.