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Ausfuhr alter Bücher etc. aus Russland
Verfasst: 31 Okt 2010, 14:04
von Aniki
Kennt jemand die neuen Zollbestimmungen für Ein- und Ausfuhr von Kulturgütern nach und aus Russland? Da hat es im Juni 2009 eine Änderung gegeben.
Konkret geht es um die Ausfuhr älterer Bücher aus Moskau nach Deutschland. Früher war die Bestimmung - älter als 50 Jahr nur mit Zollexpertise. Dann wurde geändert auf älter als 60 Jahre nur mit Zollexpertise. Jetzt heißt es - bis 100 Jahre geht ohne Expertise, aber nur, wenn die Gegenstände nach Ru eingeführt worden sind...
Ich kann im Netz jedoch nichts Konkretes finden; es wird immer nur über Sachen geschrieben, die ÄLTER als 100 Jahre sind...
Hoffe, jemand hatte im letzten Jahr schon mal mit dieser Frage zu tun.
Re: Ausfuhr alter Bücher etc. aus Russland
Verfasst: 31 Okt 2010, 15:09
von kaktus
Mein Schwesterschen hat problemlos alte Bücher mit - rückgeführt. Es war allerdings schon vier Jahre her. Ich warne/frage meine Frau. nicht dass sie Probleme bekommt

Melde Info, wenn ich was erfahre.
Re: Ausfuhr alter Bücher etc. aus Russland
Verfasst: 31 Okt 2010, 17:44
von manuchka
Wir haben mit einer nicht empfehlenswerten Umzugsfirma unsere Sachen aus RUS abtransportiert, da hieß es, alles älter als 1950 sei anzumelden, für ein Buch und paar andere Gegenstände haben wir eine Erlaubnis vom Kulturministerium bekommen, das hat die Firma organisiert.
Grundsätzlich hätte dies auch für Bücher und Kulturgegenstände gegolten, die wir selber aus DE eingeführt haben, wenn wir für die keine Einfuhrbestätigung haben, insofern mussten wir auch ein gemaltes Bild meiner Freundin anmelden, ein altes dt. Buch habe ich aber vergessen anzumelden und hab es dann so mitgenommen.
Re: Ausfuhr alter Bücher etc. aus Russland
Verfasst: 01 Nov 2010, 09:22
von Sibirier
manuchka hat geschrieben:...alles älter als 1950 sei anzumelden,
Gut dass meine Frau noch jüngeren Baujahres ist.....

Re: Ausfuhr alter Bücher etc. aus Russland
Verfasst: 01 Nov 2010, 09:33
von bella_b33
Sibirier hat geschrieben:manuchka hat geschrieben:...alles älter als 1950 sei anzumelden,
Gut dass meine Frau noch jüngeren Baujahres ist.....

Moment: Muss ich dann meine Eltern extra noch als Kulturgut deklarieren??
Re: Ausfuhr alter Bücher etc. aus Russland
Verfasst: 01 Nov 2010, 16:07
von kaktus
bella_b33 hat geschrieben:Sibirier hat geschrieben:manuchka hat geschrieben:...alles älter als 1950 sei anzumelden,
Gut dass meine Frau noch jüngeren Baujahres ist.....

Moment: Muss ich dann meine Eltern extra noch als Kulturgut deklarieren??
Nein, nur Ihre Ausweise! Ausser wenn sie gedrucktes sprechen!!!