Man geht also gemeinsam aufs Standesamt am Wohnsitz der russischen Mama und gibt die Erklärung zusammen ab. Wenn man nicht gemeinsam dort erscheinen kann, muss die Erklärung des nicht erscheinenden Elternteils vor einem Notar abgegeben und beglaubigt werden. Für die Erklärung gibt es bei den Standesämtern ein Formular, was ausgefüllt werden muss.
Das bedeutet dann aber doch soweit ich verstehe das kind dann die russische Stadtsbürgerschaft bekommt oder sehe ich das falsch ? Es sollte aber die deutsche bekommen damit es wenn meine freundin nach deutschland kommen möchte einfacher für sie wird eine aufenthaltsgenemigung zu bekommen!
Uneheliches Kind in Russland
Moderator: Dietrich
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Re: Uneheliches Kind in Russland
Norbert hat es am Anfang schon einmal geschrieben:ostfriese71 hat geschrieben:
Das bedeutet dann aber doch soweit ich verstehe das kind dann die russische Stadtsbürgerschaft bekommt oder sehe ich das falsch ? Es sollte aber die deutsche bekommen damit es wenn meine freundin nach deutschland kommen möchte einfacher für sie wird eine aufenthaltsgenemigung zu bekommen!
doppelte Staatsangehoerigkeit :http://forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=34&t=10080Norbert hat geschrieben:
Auch wenn Du es nicht willst, haben sie diesen Anspruch, da das Kind schon deutscher Staatsbürger ist. (Wobei man natürlich theoretisch die Anerkennung der Staatsangehörigkeit verzögern könnte, wenn man es nicht will. Aber sobald diese durch ist, können Mutter und Kind nach Deutschland, egal was der Vater davon hält.)
- Norbert
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Re: Uneheliches Kind in Russland
Wird das Kind in Russland geboren, bekommt es in jedem Fall die russische und die deutsche Staatsangehörigkeit und muss sich auch später nicht für eine entscheiden. Das haben wir hier x-mal durchgekaut.ostfriese71 hat geschrieben:Das bedeutet dann aber doch soweit ich verstehe das kind dann die russische Stadtsbürgerschaft bekommt oder sehe ich das falsch ? Es sollte aber die deutsche bekommen damit es wenn meine freundin nach deutschland kommen möchte einfacher für sie wird eine aufenthaltsgenemigung zu bekommen!
Wird es in Deutschland geboren, bekommt es definitiv die deutsche, und kann (!) nachher die russische beantragen. Das Konsulat kann dies aber ablehnen, da bereits eine deutsche Staatsbürgerschaft besteht. Man kann sich dumm stellen und die deutsche verheimlichen - aber dies ist unglaubwürdig.
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