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Aufenthaltserlaubnis

Verfasst: 22 Aug 2004, 09:18
von michaelwagener
Nach erfolgter Heirat wollte ich bei der Registrierung beim OWIR die
Aufenthaltsdenehmigung fuer 5 Jahre beantragen.
Jedoch sagte man mir, sie seien nicht zustaendig. Wie immer bekam ich die russlandtypische Antwort, es ist mein Problem das herauszufinden.
Weiss jemand von Euch an welches Amt oder Behoerde ich mich wenden muss?
Danke! Michael

Verfasst: 22 Aug 2004, 13:40
von Gast
hallo michael,

ein guter freund von mir arbeitet in st.petersburg bei der miliz und ist zuständig für die überprüfung der ausländer in der stadt, passwesen im allgemeinen. ich werde deine frage weiter leiten.....
wahrscheinlich kann dir auch auch das konsulat weiter helfen. tel: +7 812 3202400. wende dich an hr. schmidt, der ist ganz fit.

gruss
pedaleur

Verfasst: 23 Aug 2004, 09:37
von Dietrich
Hallo,

also soweit ich weiss macht das (wie auch einige Andere Sachen) jetzt auch die Miliz. Ich kenne da jetzt nicht die genaue Bezeichung der Stelle, aber bei uns macht das auch "Passportnii Stol".

Dietrich.

Verfasst: 25 Aug 2004, 22:26
von michaelwagener
Also, jetzt ist alles klar! Es ist doch das OWIR zustaendig, halt nur eine andere Tuer,
Allerdings ist es zuviel verlangt, dass die Leute wissen, was die anderen Kollegen den ganzen Tag so machen.
So ist halt Russia Live.
Bis zue naechten Anekdote, Michael!

FUERUNGSZEUGNIS

Verfasst: 16 Sep 2004, 15:59
von michaelwagener
ALSO LIEBE LEUTE! FUER DIE AE BRAUCHT MAN/FRAU EIN AUSZUG AUS DEM BUNDESZENTELREGISTER;DAS MAN IN DE NICHT GEMORDET, VERGEWALTIGT ETC HAT.
ALLERDINGS IST DIESES MASCHINELL ERSTELLT UND HAT KEINEN STEMPEL UND UNTERSCHRIFT ERGO AUCH KEINE APOSTILLE.
FUER RUSSISCHE BEAMTENGEHIRNE UNVORSTELLBAR!!
WAR HEUTE HIER BEIM KONSULAT, DIE WAREN SO FREUNDLICH MIR DAS ZU UEBERSETZTEN UND ABZUSTEMPELN, OB DAS ETWAS NUETZT WERDEN ICH MORGEN BEIM OWIR ERFAHREN.
SCHAUN MER MAL MICHAEL!

Verfasst: 16 Sep 2004, 16:07
von Dietrich
Also dieser ominoese "AUSZUG" nennt sich auch
"Fuehrungszeugnis" und auf dieses gibt es sehrwohl eine Apostille. Man muss nur bei der Beantragung desselben gleich darauf hinweisen das man eine sog. Vorbeglaubigung braucht.
Danach wird das vorbeglaubigte Fuehrungszeugnis dann Koeln gechickt.
Hier von der Seite
http://www.bundeszentralregister.de/bzr/bzr15.html

=====================
Überbeglaubigung eines Führungszeugnisses und Erteilung einer Apostille
Behörden verschiedener ausländischer Staaten verlangen zum Teil Führungszeugnisse mit Überbeglaubigung durch das Bundeszentralregister und ggf. darüber hinaus noch die Erteilung einer Apostille durch das Bundesverwaltungsamt Köln.

Der Antrag auf Überbeglaubigung kann entweder gleichzeitig mit dem Antrag auf Erteilung des Führungszeugnisses oder - sofern das Führungszeugnis dem Antragsteller bereits vorliegt - unter Vorlage des Originalführungszeugnisses im Nachhinein gestellt werden. Das Führungszeugnis sollte nicht älter als drei Monate sein.

Die Gebühr für die Überbeglaubigung beträgt zusätzlich 13 €.

Hinsichtlich der Zahlungsformen und der Fälligkeit der Gebühr gilt Ziffer 2 entsprechend.

Der Antrag auf Erteilung einer Apostille ist an das Bundesverwaltungsamt Köln, Referat II B 4, 50728 Köln zu richten. Soll der Antrag gleichzeitig mit dem Antrag auf Erteilung einer Überbeglaubigung gestellt werden, kann er aus Vereinfachungsgründen auch dem Bundeszentralregister zugeleitet werden. Das Führungszeugnis wird in diesem Fall nach erfolgter Überbeglaubigung - ohne Abgabenachricht an den Antragsteller - an das Bundesverwaltungsamt Köln zur Erteilung der Apostille weitergeleitet.

Die Gebühr für die Erteilung der Apostille wird vom Bundesverwaltungsamt Köln gesondert erhoben und ist nicht an das Bundeszentralregister zu überweisen. Vorschusspflicht besteht nicht.

Ob die Überbeglaubigung eines Führungszeugnisses und ggf. die Erteilung einer Apostille erforderlich ist, hat der Antragsteller selbst in Erfahrung zu bringen. Entsprechende Auskünfte erteilen im allgemeinen die Botschaften bzw. konsularischen Vertretungen der Länder, in denen das Führungszeugnis vorgelegt werden soll.

Sowohl bei einem Antrag auf Überbeglaubigung als auch bei einem Antrag auf Erteilung einer Apostille ist das Land anzugeben, in dem das Führungszeugnis vorgelegt werden soll.



Dietrich.

Verfasst: 28 Sep 2004, 16:50
von Gast
michaelwagener hat geschrieben:Es ist doch das OWIR zustaendig, halt nur eine andere Tuer, Allerdings ist es zuviel verlangt, dass die Leute wissen, was die anderen Kollegen den ganzen Tag so machen.
So ist halt Russia Live.
Ach, kennst du zufällig eine deutsche behörde die anders ist?

Verfasst: 28 Sep 2004, 17:02
von AnGro
Anonymous hat geschrieben:Ach, kennst du zufällig eine deutsche behörde die anders ist?
Warst Du gerade bei der Deutschen Botschaft? :evil:

Verfasst: 28 Sep 2004, 17:05
von Gast
nee, ich poste aus berlin :roll:

Verfasst: 28 Sep 2004, 17:19
von Anonymous
War jemand von Euch in der rus. Botschaft in Bonn??

Ich hab nicht sofort verstanden warum er hinter einer vierfachen, jeweils ca. 1cm dicken Glasscheibe steht. Am Ende hab ich's verstanden. Haette nicht viel gefehlt und ich waer im selbst an den Hals gesprungen. Was fuer ein A.... :twisted: