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In D lebende Usbekin heiraten
Verfasst: 08 Feb 2011, 03:26
von stelu
Hallo liebe Leute,
meine Freundin (23) und ich (23) möchten bald heiraten. Sie ist gebürtige Russin, die Staatsbürgerschaft ist allerdings Usbekistan. Ich bin dts. Staatsbürger. Sie hat in D eine AE zum Studium und die VE hat ihr Stiefvater erteilt, der bereits ihre Mutter geheiratet hat und mit nach D geholt hat
Meine Freundin und ich wohnen auch schon mehrere Monate zusammen und weil auch dieser Schritt gut geklappt hat wollen wir nun Nägeln mit Köpfen machen
Meine Frage: Muss sie nun irgendwelche Visa in Usbekistan beantragen oder irgendwelche anderen Dokumente beibringen, die zunächst von Usbekistan unterschrieben werden? Die Behörden dort sind
wohl extrem schwierig. Ich habe auch schon die FAQs gelesen zum Thema: Welche Unterlagen brauche ich? Aber daraus werde ich nicht so richtig schlau, denke es bezieht sich eher auf ausländische Personen, die noch keinen Aufenthaltstitel haben.
Und wie ist das mit dem Einkommen? Spielt das eine Rolle bei mir? Ich bin ja selbst noch Student bis Frühling 2013. Habe in einem anderen Thread gelesen, dass es egal ist... stimmt das?
Im Vornerein vielen Dank!
Stelu
Re: In D lebende Usbekin heiraten
Verfasst: 08 Feb 2011, 08:28
von Zejtnot
Ich würde - da sie bereits eine AE hat und Dich während dieser kennengelernt hat - zur Ausländerbehörde gehen und dort den optimalen Weg besprechen. Dann wird man Dir genau sagen, ob eine Ausreise gefordert wird oder nicht (eher nicht). Am Ende handhaben es die Ämter in verschiedenen Kommunen leider alle anders.
Re: In D lebende Usbekin heiraten
Verfasst: 08 Feb 2011, 13:10
von lixil
Zejtnot hat geschrieben: Am Ende handhaben es die Ämter in verschiedenen Kommunen leider alle anders.
Du meinst die erzählen alle was anderes obwohl die Rechtslage überal gleich ist?
Wenn sie eine AE hat. Und in der Zeit heiratet in der diese AE gültig ist, dan hat sie auch Anspruch auf eine AE als Ehefrau eines Deutschen, und zwar ohne ausreisen zu müssen. Soll heißen, die Ausländerbehörde muss ihr im Regelfall die neue AE erteilen. Und, da spielt es auch keine Rolle wo ihr geheiratet habt sei es Dänemark, Spanien oder Deutschland.
Das Einkommen spielt in eurem Fall keine Rolle.(Weil du Deutscher bist und dir keiner zumuten kann mit deiner Frau in Usbekistan zu leben)
Re: In D lebende Usbekin heiraten
Verfasst: 08 Feb 2011, 13:32
von kaktus
lixil hat geschrieben:Das Einkommen spielt in eurem Fall keine Rolle
Schon richtig, das heisst aber auch in der Praxis und eine Behörde weiter, dass je mehr du verdienst desto mehr gebühren für die Eheschliessung du zahlst :-)
Re: In D lebende Usbekin heiraten
Verfasst: 08 Feb 2011, 13:56
von lixil
kaktus hat geschrieben:Schon richtig, das heisst aber auch in der Praxis und eine Behörde weiter, dass je mehr du verdienst desto mehr gebühren für die Eheschliessung du zahlst :-)
Wen interessieren in so einer Situation Gebühren? Da geht es doch eher um sein oder nicht sein

Re: In D lebende Usbekin heiraten
Verfasst: 08 Feb 2011, 14:15
von kaktus
Es soll heissen, dass er dies nicht als Problem sondern als Vorteil sehen soll ...
Also wenn es soweit ist mit dieser Station, net aufrunden aus Angst die können ablehnen oder sonst was, sondern ehrlich Netto sagen (kein Verdienstnachweis ist notwendig :-)
Re: In D lebende Usbekin heiraten
Verfasst: 08 Feb 2011, 23:40
von stelu
Hallo Leute,
das klingt super. Vielen Dank für die Antworten!
Dann können wir ja mal getrost zum Standesamt gehen und fragen, was zu tun ist.
Danke nochmal!
Stelu
Re: In D lebende Usbekin heiraten
Verfasst: 09 Feb 2011, 00:23
von manuchka
Ich würde zunächst mal die Ausländerbehörde aufsuchen... der Standesbeamte ist mit eurer Frage sicher überfordert.
Re: In D lebende Usbekin heiraten
Verfasst: 03 Feb 2012, 23:44
von stelu
Moin,
ich bins wieder. Wir machen nun Nägeln mit Köpfen und am 17.02. ist die Hochzeit.
Wir haben da noch eine Frage:
Wenn wir verheiratet sind, müssen meine Verlobte und ich zum usbek. Konsulat nach Berlin aus 2 Gründen:
a.) Ihr Pass läuft im November sowieso ab und muss deshalb (nicht wegen Hochzeit primär) erneuert werden,
b.) Der Name muss geändert werden
Nun gibt es für beide Punkte aber ein Problem: Sie hat bisher diese konsulatische Verfügung noch nicht. Die gibt es entweder temporär oder permanent. Wenn ihre AE auf eine befristete geändert wird, könnte sie direkt die permanente konsulatische beantragen, nun erzählt sie mir aber folgendes: Sollte während der befristeten AE irgendwas passieren, z. B. Scheidung o. Ä. verfällt auch diese AE und sie muss u. U. zurück nach Usbekistan.
Da sie aber eine permanente konsularische Verfügung gemacht hat, ist sie dort auch nicht mehr willkommen und quasi obdachlos, weil sie derzeit noch auf einer Eigentumswohnung dort angemeldet ist.
Ist das korrekt? Kann man diese permanente konsularische Verfügung im Zweifelsfall rückgängig machen? Mein logischer Menschenverstand lässt mich "Ja" vermuten.
Re: In D lebende Usbekin heiraten
Verfasst: 04 Feb 2012, 03:37
von manuchka
Vielleicht sollte sich deine Freundin dazu mal in ihrem Konsulat schlau machen, wie das mit den Verfügungen ist. Die werden es am besten wissen. So, wie ich dich verstehe, kann sie eine permanente Verfügung machen, muss aber nicht - na dann soll sie doch erst mal eine temporäre machen, wenn sie sich nicht sicher ist, ob eure Ehe hält (hüstel) und sie ihre AE behält.
Ansonsten ist es (in Russland zumindest) so, dass du dich für eine konsularische Registrierung in Russland vom Hauptwohnsitz abmelden musst, aber das hat keinen Einfluss auf irgendwelche Eigentumsrechte. Auch wenn jemand dauerhaft im Ausland lebt, kann er in Russland eine Wohnung haben - zwar ohne registrierten Wohnsitz, meistens wird die Bude vermietet, aber im Falle der Notwendigkeit kann man sich ja auch wieder anmelden. Ich weiß es natürlich nicht genau, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass das in Usbekistan ganz anders sein soll. Man muss bestimmt nicht selbst in einer Wohnung wohnen, die einem gehört, und eine Abmeldung ist noch kein Eigentumsverlust.