Problem: Postident-Verfahren und russischer Reisepass
Verfasst: 04 Mär 2011, 11:26
Hat schon jemand hier die Erfahrung gemacht mit dem Postident-Verfahren bei der Deutschen Post AG unter Vorlage seines russischen Reisepasses?
Hintergrund: Will man ein Konto bei einer Online-Bank eröffnen oder einen Handy-Vertrag abschließen, muss man sich gesetzlich vorgeschrieben (Geldwäschegesetz) legitimieren lassen. Dies erfolgt über das Postident-Verfahren, wo man am Postschalter unter Vorlage seines Ausweises sich identifizieren lässt. Hierzu werden Angaben wie Name, Vorname, Adresse (sofern im Ausweis geschrieben), Geburtsdatum, Geburtsort und ausstellende Behörde des Dokumentes erfasst.
Problem: Will man sich wie jüngst meine russische Ehefrau identifizieren lassen, stößt man hierbei auf ein gravierendes Problem: Der Geburtsort im russischen Pass ist angegeben in der Form „Geburtsort (in kyrillischem Zeichensatz geschrieben / USSR (in lateinischen Buchstaben geschrieben“. Zudem ist die ausstellende Behörde komplett in kyrillisch geschrieben ohne lateinische Transkription.
Nun ist meine Frau bereits zum zweiten Mal am Postschalter abgewiesen worden, eine Nachfrage im Back-Office der Deutschen Post AG hat ergeben, dass dies rechtens sei, da der Postmitarbeiter alles in lateinischen Buchstaben lesen müsse.
Somit kann faktisch meine Frau kein Konto bei einer Online-Bank eröffnen oder einen Handy-Vertrag über das Postident-Verfahren abschließen.
Frage: Hat jemand auch so ein Problem gehabt und wie könnte man da Abhilfe schaffen? Ist die Ablehnung durch die Post ggf. ein Verstoß gegen AGG? Immerhin ist der russische Reisepass das einzige offizielle Dokument, das meine Frau hat. Zum Überqueren der deutschen Staatsgrenze gut genug, zur Legitimation am Schalter aber nicht?
Hintergrund: Will man ein Konto bei einer Online-Bank eröffnen oder einen Handy-Vertrag abschließen, muss man sich gesetzlich vorgeschrieben (Geldwäschegesetz) legitimieren lassen. Dies erfolgt über das Postident-Verfahren, wo man am Postschalter unter Vorlage seines Ausweises sich identifizieren lässt. Hierzu werden Angaben wie Name, Vorname, Adresse (sofern im Ausweis geschrieben), Geburtsdatum, Geburtsort und ausstellende Behörde des Dokumentes erfasst.
Problem: Will man sich wie jüngst meine russische Ehefrau identifizieren lassen, stößt man hierbei auf ein gravierendes Problem: Der Geburtsort im russischen Pass ist angegeben in der Form „Geburtsort (in kyrillischem Zeichensatz geschrieben / USSR (in lateinischen Buchstaben geschrieben“. Zudem ist die ausstellende Behörde komplett in kyrillisch geschrieben ohne lateinische Transkription.
Nun ist meine Frau bereits zum zweiten Mal am Postschalter abgewiesen worden, eine Nachfrage im Back-Office der Deutschen Post AG hat ergeben, dass dies rechtens sei, da der Postmitarbeiter alles in lateinischen Buchstaben lesen müsse.
Somit kann faktisch meine Frau kein Konto bei einer Online-Bank eröffnen oder einen Handy-Vertrag über das Postident-Verfahren abschließen.
Frage: Hat jemand auch so ein Problem gehabt und wie könnte man da Abhilfe schaffen? Ist die Ablehnung durch die Post ggf. ein Verstoß gegen AGG? Immerhin ist der russische Reisepass das einzige offizielle Dokument, das meine Frau hat. Zum Überqueren der deutschen Staatsgrenze gut genug, zur Legitimation am Schalter aber nicht?