Seite 1 von 1

Standesamt Nr

Verfasst: 21 Mär 2011, 23:51
von Human2010
Hallo zusammen,

kann mir bitte jemand erklären, was unter "Standesamt Nr" auf der Bevollmächtigung zur Anmeldung der Eheschließung gemeint ist?
Ich habe die Bevollmächtigung von meinem Standesamt bekommen. Ich möchte meine russische Freundin demnächst in Deutschland heiraten und dafür wird wohl die Bevollmächtigung gebraucht. Ich denke es geht da wohl um das Standesamt von meiner Freundin, da die Angaben auf der Bevollmächtigung alle zu ihr sind. Außerdem muss sie die Bevollmächtigung unterschreiben.

Vielen Dank im voraus!!!!
Human2010

Re: Standesamt Nr

Verfasst: 23 Mär 2011, 00:58
von manuchka
Vielleicht fragst du am besten in deinem Standesamt noch mal nach, welches dir das Formular gegeben hat.

Re: Standesamt Nr

Verfasst: 23 Mär 2011, 01:43
von herlit
Human2010 hat geschrieben:Hallo zusammen,

kann mir bitte jemand erklären, was unter "Standesamt Nr" auf der Bevollmächtigung zur Anmeldung der Eheschließung gemeint ist?
Ich habe die Bevollmächtigung von meinem Standesamt bekommen. Ich möchte meine russische Freundin demnächst in Deutschland heiraten und dafür wird wohl die Bevollmächtigung gebraucht. Ich denke es geht da wohl um das Standesamt von meiner Freundin, da die Angaben auf der Bevollmächtigung alle zu ihr sind. Außerdem muss sie die Bevollmächtigung unterschreiben.

Vielen Dank im voraus!!!!
Human2010
In Deutschland heiraten? Wer gab Dir diesen schwachsinnigen Rat? In Russland hättest Du bedeutend weniger Bürokratie gehabt und so ganz nebenbei noch Kosten gespart. Na ja, das sind nur Erfahrungen, die ich leider gemacht habe - in Deutschland und in Russland.

Re: Standesamt Nr

Verfasst: 23 Mär 2011, 12:28
von Zejtnot
herlit hat geschrieben:In Deutschland heiraten? Wer gab Dir diesen schwachsinnigen Rat? In Russland hättest Du bedeutend weniger Bürokratie gehabt und so ganz nebenbei noch Kosten gespart. Na ja, das sind nur Erfahrungen, die ich leider gemacht habe - in Deutschland und in Russland.
Wozu denn gleich solche Kraftausdrücke wie "schwachsinnigen Rat"?! Also ich sehe von der Bürokratie her keinen großen Gewinn in Russland - zumindest nicht, wenn das Standesamt dort (wie inzwischen leider fast immer) ein Ehefähigkeitszeugnis sowie die Unterschrift beider Partner beim Aufgebot verlangt.

Und wenn dann noch mehr Familie in Deutschland als in Russland vorhanden ist, dann hat die Heirat in Russland keinerlei Vorteil mehr.

Wegen der Nummer würde ich auch einfach noch einmal nachfragen. Wahrscheinlich muss dort jenes Standesamt in Russland vermerkt werden, dass für Deine Freundin zuständig ist und ihr (nach deutscher Logik) die Ledigkeit bestätigt. Problem: Russische Standesämter bestätigen die Ledigkeit nicht und keines ist für einen fest zuständig - jeder kann überall heiraten und Familienbücher gibt es nicht. Allenfalls könnte auch noch das Standesamt gemeint sein, welches die Geburtsurkunde vor Jahrzehnten ausgestellt hat.