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Schengen-Visum für Vielreisende

Verfasst: 22 Mär 2011, 03:16
von inorcist
Gut möglich, dass das schon ein paarmal gepostet wurde und ich gerade einfach nur etwas blind bin.

Aber wie läuft das eigentlich mit einem Vielreisenden-Visum für Russen ab? Hat da jemand Erfahrung mit?
Was sind da die Kriterien für Verdienst/Einkommen, Vermögensnachweis, Krankenkasse etc.?

Die Seiten der Deutschen und Schweizerischen Botschaft sind in dem Zusammenhang äusserst uninformativ, ausser dass man zwei Schengen-Visa in den vergangenen 24 Monaten gehabt haben muss.

Ich will meiner Freundin (bzw eigentlich vielmehr mir selbst) das Leben leichter machen, sodass wir für Kurztrips spontan nach good old Europe rüberhopsen können.

PS: Sie hat mittlerweile 8 Schengenvisa, 2 amerikanische Visa, 1 UK-Visum und noch ein paar andere Stempel im Pass kleben. Ausserdem nen ordentlichen Job als Event-Managerin. Nur beim Lohn weiss ich nicht, ob der für nen Vielreisenden-Visum hoch genug ist (falls das überhaupt ne Rolle spielt).

Re: Schengen-Visum für Vielreisende

Verfasst: 22 Mär 2011, 07:44
von zimdriver
inorcist hat geschrieben:..... ausser dass man zwei Schengen-Visa in den vergangenen 24 Monaten gehabt haben muss.

... Sie hat mittlerweile 8 Schengenvisa, 2 amerikanische Visa, 1 UK-Visum und noch ein paar andere Stempel im Pass kleben. Ausserdem nen ordentlichen Job als Event-Managerin. Nur beim Lohn weiss ich nicht, ob der für nen Vielreisenden-Visum hoch genug ist (falls das überhaupt ne Rolle spielt).
Das ist das einzige Kriterium, damit sie sich keinen Termin holen muss, sondern schneller ohne Voranmeldung ihren Antrag abgeben darf.
UK, US und sonstige Visa interessieren in der deutschen Botschaft niemanden.

Re: Schengen-Visum für Vielreisende

Verfasst: 22 Mär 2011, 12:03
von Orange
Die Kriterien sind, dass sie in den letzten 2 Jahren mindestens 2 Schengenvisa hatte und diese auch rechtmäßig genutzt hat.
Falls Sie im kommenden Jahr mehrere Reisen nach Deutschland planen, besteht die
Möglichkeit, ein Jahresvisum zu beantragen, welches Ihnen erlaubt, sich während
der zwölfmonatigen Visumsgültigkeit 90 Tage pro Halbjahr in Deutschland
aufzuhalten. Zur Beantragung eines solchen Visums muss eine Einladung vorgelegt
werden, die den gesamten Gültigkeitszeitraum des zu beantragenden Visums
abdeckt.

http://www.moskau.diplo.de/contentblob/ ... de_dld.pdf