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Verwendung des Rufnamens
Verfasst: 21 Apr 2011, 06:56
von Nikolaus
Seit Ende Oktober 2010 ist ja der Rufname, mit dem man gewoehnlich auch unterschreibt, im deutschen Reisepass nicht mehr besonders gekennzeichnet. Auch in der "maschinenlesbaren Zeile" werden nun einfach alle Vornamen aufgezaehlt, soweit sie hineinpassen. Damit wurde wohl eine Empfehlung der Internationalen Organisation fuer zivile Luftfahrt umgesetzt.
Wie man so hoert, hatte mancher, bei dem der Rufname nicht der erste Vorname ist, sondern der zweite,..., damit im Ausland schon einige Verwirrung zu ueberwinden.
Wie sind da die Erfahrungen mit Russland, dort kennt man ja auch keine Rufnamen!? Man muss sich aber doch oefter ausweisen und ist auch schon oft auf die "alte Weise" in allerlei Datenbanken registriert: Visum, Anmeldung, Kreditkarte, Fahrerlaubnis, Flugscheine, ggf. Steuer, Krankenversicherung... Ich koennte mir vorstellen, dass da nicht nur meine Akte beim KGB durcheinander kommen kann...
(Fuer Reisen in die USA wird wohl ganz offiziell empfohlen, fuer alle Faelle "weitere IDs", die zur Aufklaerung beitragen koennen, mit sich zu fuehren. )

Re: Verwendung des Rufnamens
Verfasst: 21 Apr 2011, 20:57
von manuchka
In offiziellen Dokumenten (Arbeitserlaubnis, Visum) geben sie alle Vornamen an, die im Pass stehen, zumindest war das bei meinem Chef so, aber es scheint keine einheitliche Handhabung zu geben.
Re: Verwendung des Rufnamens
Verfasst: 21 Apr 2011, 21:15
von Nikolaus
Hm, in meinem letzten russischen Visum, das ich noch mit dem alten Reisepass erhalten habe, steht sowohl unter Vorname als auch in der maschinenlesbaren Zeile nur der deutsche Rufname (mein 2. Vorname)...
Ich glaube, meine uebrigen Vornamen habe ich noch nie in Russland angegeben. Allerdings wurde des oefteren eine Kopie des (alten) Reisepasses, verlangt, und da standen unter Vornamen alle Vornamen und im maschinenlesbaren Feld der Rufname...
Na, sollte mich freuen, wenn die Aenderung in Russland synchron zu Deutschland erfolgt, aber eigentlich waren die russischen Behoerden eher eigen ...

Re: Verwendung des Rufnamens
Verfasst: 22 Apr 2011, 01:52
von sir_edward
Bei mir ist mein Rufname der zweite Vorname im Reisepass. Damit hatte ich in Russland schon manchmal richtig Probleme, die sich aber alle lösen liesen. Merkwürdigerweise gab es zweimal im Hotel beim Einchecken die größen Probleme. Mein erster Vorname ist der Name meines Opas. Es ist in meiner Familie Tradition diesen als ersten Vornamen zuführen. Eigentlich müssten die Russen doch das beste Verständnis für einen Großvatersnamen haben
Ich nutzte in Russland mittlerweile meistens meinen ersten Vornamen, also nicht den Rufnamen, um unötigen Ärger zu vermeiden. Aber wenn ich es dann doch mal vergesse, muss ich es dann wieder umständlich erklären.
Re: Verwendung des Rufnamens
Verfasst: 23 Apr 2011, 12:40
von manuchka
Naja, aber der Vatersname ist ja ein eigener Namensbestandteil und nicht Vorname Nr. 1, 2 oder sonstwieviel. Da mein Chef den Namen seines Vaters an 2. Stelle hatte, ging es immer ganz gut zu sagen: das ist quasi der Vatersname, deswegen war nur der Rufname als Vorname im Formular X angegeben.
Re: Verwendung des Rufnamens
Verfasst: 26 Apr 2011, 06:17
von Zejtnot
Bei meinen Besuchern habe ich beides erlebt und mit beidem nie Probleme gehabt: Beide Vornamen im Visum oder nur einer.
Ich vermute auch, dass die Visavergabe davon abhängt, ob der Pass bei der Visabeantragung über die Scanvorlage am unteren Rand eingelesen wird (dann nur mit Rufname), per RFID (?) ausgelesen oder abgetippt (alle Vornamen) wird.
Re: Verwendung des Rufnamens
Verfasst: 05 Jun 2011, 10:55
von Nikolaus
Ich habe nun vor kurzem mein neues Visum erhalten: Obwohl im neuen deutschen Pass erstmalig voellig undifferenziert alle Vornamen aufgezaehlt sind (und analog auch im Visumantrag), wurde vom russischen Generalkonsulat, wie frueher, nur der Rufname (bei mir 2. Vorname) als Vorname ins Visum eingetragen. Ich nehme an, die haben mich richtig in ihrer Datenbank mit frueher vergebenen Visa gefunden und sind unbeirrt beim dort gespeicherten Vornamen geblieben!?
Vermutlich sind somit auch keine besonderen Probleme in Ru zu erwarten; im Zweifelsfall kann ich ja auf das Visum verweisen...
