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Krankenversicherung für Besuch
Verfasst: 26 Apr 2011, 14:07
von trabajador
Hallo,
Besucher aus Russland müssen ja , wie auch EG-Bürger in Russland, eine Krankenversicherung vorweisen,um ein Visum zuu bekommen.
Wie läuft es jetzt im Ernstfall, wenn jemand aus Russland in Deutschland krank wird bzw. einen Unfall hat? Muss man dann in Vorleistung treten und kann sich dann das geld in Russland von der Versicherung zurückholen? Oder muss ein deutsches krankenhaus in Vorleistung treten?
Re: Krankenversicherung für Besuch
Verfasst: 27 Apr 2011, 06:25
von Zejtnot
Notfallbehandlungen erfolgen sofort, werden dann gegenüber dem Kranken oder seinen Angehörigen in Rechnung gestellt, die es sich wiederum bei der Versicherung holen können. "Normale Erkrankungen" legt man praktischerweise erst einmal aus und holt sie sich danach zurück. Oder man ruft zunächst bei der KV an und fragt, ob sie Alternativen (Vertragsärzte, die direkt Rechnung an die KV stellen) haben.
Ich habe aber immer vorbezahlt und mir das Geld zurückgeholt. Damit es da keine Probleme gibt, nehme ich deutsche Versicherungen - die kosten auch nicht mehr.
Re: Krankenversicherung für Besuch
Verfasst: 11 Mai 2011, 13:03
von Glider
Hat der Besucher eine Krankenversicherung in RU abgeschlossen, dann im Notfall bitte die Servicenummer anrufen, die der Besucher von der russischen Auslandskrankenversicherung erhält.
Bei ERGO Russ ist dies eine Telefonnummer in Tschechien/Prag gewesen.
Diese Leute geben dann gegenüber dem Krankenhaus etc. eine Erklärung per Fax ab, ob und in wieweit sie für die Kosten aufkommen.
Problem ist, dass deutsche Krankenhäuser ihre Rechnungen nach Fallpauschalen aufstellen, die russischen Versicherer aber einne Rechnung spezifiziert nach GOÄ haben wollen, wie diese bei einer privatärztlichen Behandlung ausgestellt wird.
Bei ärztlicher Behandlung bekommt man eine solche Rechnung nach GOÄ. Hier nur das Problem, dass der Arzt je nach Schwere unterschiedliche Steigerungsfaktoren anwenden kann. Hier sollte man dem Arzt dann nahelegen, sich an die Steigerungssätze der Postbeamtenkrankenkasse zu halten (=1,9), da manche Versicherungen die sonst gerne angewendeten Steigerungssätze von 2,3 oder gar 3,5 nicht akzeptieren. Folge: Eigenbehalt.
Hat der Besucher eine Krankenversicherung in Deutschland (sog. Incoming-KV), dann auch Kontakt mit dem Versichere aufnehmen.
Vorstehendes ist keine Rechtsberatung sondern ein Erfahrungsbericht (der leidvollen Art).
Re: Krankenversicherung für Besuch
Verfasst: 12 Mai 2011, 09:00
von Zejtnot
Danke für die Hinweise.
(Ich hatte bislang zum Glück stets nur Lapalien, die ohne Prüfung nachträglich erstattet wurden. Trotz Faktor 2,3.)