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Konsularische Eheunbedenklichkeitsbescheinigung
Verfasst: 03 Mai 2011, 12:39
von zuschoka
Hallo,
wir benötigen eine Konsularische Eheunbedenklichkeitsbescheinigung , könnte mir das jemand auf russisch übersetzen

??
BITTE BITTE BITTE!!!!
Re: Konsularische Eheunbedenklichkeitsbescheinigung
Verfasst: 04 Mai 2011, 07:02
von Norbert
Was soll das sein? Ich habe bislang nur vom "Ehefähigkeitszeugnis" gehört.
Grundsätzlich gibt es so etwas in Russland nicht. Nutze mal die Suchfunktion und suche nach "Ehefähigkeitszeugnis" - da findest Du alle möglichen Auswege. Kurz gesagt:
* Variante 1: Das russische Standesamt erklärt sich bereit, Euch dennoch zu bestätigen, dass der russische Bürger ledig ist - aber dafür bekäme man wohl keine Apostille (konsularische Bestätigung), da dies kein offizielles Formular ist.
* Variante 2: Ihr lasst den Inlandspass übersetzen, wobei die Seite "Eheschließungen" mit "[keine Einträge]" übersetzt werden sollte.
* Variante 4: Ihr lasst im Reisepass einen Eintrag zum Ehestand machen - die geht im Passportny Stol und dauert vier bis sechs Wochen. Aber manchmal schreiben sie dann nur: "Im Inlandspass sind keine Einträge zum Ehestand vorhanden."
* Variante 5: Der russische Bürger gibt bei einem Notar eine eidesstattliche Erklärung ab, dass er ledig ist. Der Notar bestätigt die Unterschrift und dies kann man wiederum mit einer Apostille versehen lassen.
* Variante 6: Der russische Bürger erklärt vor dem deutschen Standesamt eidesstattlich, dass er ledig ist. Als Ausnahme (!) ist dies erlaubt, wenn es keine andere Lösung gibt.
Re: Konsularische Eheunbedenklichkeitsbescheinigung
Verfasst: 15 Mai 2011, 20:50
von arghmage
Norbert hat geschrieben:Was soll das sein? Ich habe bislang nur vom "Ehefähigkeitszeugnis" gehört.
Grundsätzlich gibt es so etwas in Russland nicht. Nutze mal die Suchfunktion und suche nach "Ehefähigkeitszeugnis" - da findest Du alle möglichen Auswege. Kurz gesagt:
* Variante 1: Das russische Standesamt erklärt sich bereit, Euch dennoch zu bestätigen, dass der russische Bürger ledig ist - aber dafür bekäme man wohl keine Apostille (konsularische Bestätigung), da dies kein offizielles Formular ist.
Also ich habe so ein offizielles Formular von einem russischen Standesamt (gibt es laut dem Formular seit 1998) und das sogar mit Apostille.
So ganz unproblematisch ist die Sache allerdings nicht, da die Ledigkeit vom jeweiligen Standesamt nur für die Zeiten bestätigt wird,in denen man auch bei diesem Amt gemeldet war. Wenn man also mal umzieht und sich ummeldet, muß man dann die vorigen Standesämter auch noch abklappern und sich die Bescheinigung holen. Das "letzte" Standesamt hat uns dann daraufhin quasi eine "Sammelbescheinigung" ausgestellt und diese kann man dann apostillieren lassen.
Nächstes Problem, es sind erst Zeiten ab 18 Jahre erfasst, falls man also in Russland minderjähig heiraten könnte, wäre das nicht erfasst.
Weiteres Problem ist dann, daß die Bescheinigung in Deutschland quasi nicht anerkannt wird (wohl eben wegen dem etwas chaotischen russischen Meldewesen), da ist die Variante mit dem Notar besser und sicherer.
Allerdings ... für das Heiratsvisum will das deutsche Konsulat in Moskau (von uns) eben diese Bescheinigung haben ... das ist wiedermal Bürokratie live
