Seite 1 von 1

Auto Zulassung in Russland als Deutscher

Verfasst: 06 Mai 2011, 15:11
von Zhaba
Wer kennt sich aus - kann ich als Deutscher ein Fahrzeug in Moskau besitzen und auf meinen Namen zulassen? - Ich habe ein 3-Jahres Arbeitsvisum für Moskau und bin an meiner russischen Arbeitsstelle registriert.

Wir haben seit vier Jahren ein Auto das jedoch über einen Bekannten zugelassen ist, und wir haben seine Generalvollmacht die es uns erlaubt das Auto zu fahren und gegebenenfalls auch zu veräußern. Da wir in Moskau Wohnraum nur gemietet haben und meine Frau aus dem europäischen russischen Norden stammt hat sie nur eine temporäre Registrierung in Moskau hier, d.h. falls der Wagen auf Sie zugelassen wäre müssten wir das Auto alle halbe Jahre neu zulassen. Den Wagen an ihrem Heimatort zu registrieren geht auch nicht weil wir dann alle 2 Jahre 1000 km nach Norden fahren müssten um den russischen TechOsmotr von Ihrer Heimatverwaltung zu bekommen.
Vielleicht bin ich nicht mehr auf dem letzten Stand der Dinge aber meines Wissen kann ich immer noch nicht als Ausländer einen Wagen auf meinen Namen zulassen ohne ihn alle halbe Jahre oder nach Anlauf meiner Registrierung wieder neu zuzulassen. Deswegen sahen wir als einzige Möglichkeit den Wagen formal zu verkaufen an einen Bekannten mit Moskauer Registrierung der den Wagen dann auf sich zugelassen hat, aber wir unterhalten den Wagen, zahlen alle Steuern und Versicherungen, und fahren mit seiner Generalvollmacht, der Wagen gehört eigentlich uns, aber nicht auf dem Papier und ein mulmiges Gefühl von Abhängigkeit bleibt doch, zumal weil jener Bekannte einmal die Steuer nicht bezahlt hatte und der Wagen deshalb keinen neuen TechOsmotr für 3 Monate bekommen konnte.
Außerdem möchten wir in den nächsten zwei Jahren wieder nach Deutschland zurück und wenn ich nachweisen kann dass der Wagen längeres Zeit in meinem Besitz war meines Wissens der Einfuhrzoll entfällt. – Freue mich ueber Kommentare, vielen Dank

Re: Auto Zulassung in Russland als Deutscher

Verfasst: 10 Mai 2011, 07:51
von Zejtnot
Zhaba hat geschrieben:Vielleicht bin ich nicht mehr auf dem letzten Stand der Dinge aber meines Wissen kann ich immer noch nicht als Ausländer einen Wagen auf meinen Namen zulassen ohne ihn alle halbe Jahre oder nach Anlauf meiner Registrierung wieder neu zuzulassen.
Alle halbe Jahre wäre mir neu, aber es ist definitiv noch so, dass Du ihn nur bis zum Ende der aktuellen Registrierung auf Deinen Namen anmelden kannst. Deswegen ist die Variante mit dem russischen Bekannten immer noch die einfachste.
Außerdem möchten wir in den nächsten zwei Jahren wieder nach Deutschland zurück und wenn ich nachweisen kann dass der Wagen längeres Zeit in meinem Besitz war meines Wissens der Einfuhrzoll entfällt.

Richtig verstanden, dass Du ein in Russland gekauftes Auto nach Deutschland überführen möchtest?