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Nachweis einfacher Deutschkenntnisse?

Verfasst: 02 Jul 2011, 18:41
von yareq
In deuschen Botschaft habe ich folgende Äuserung gefunden:
Nachweis einfacher
Deutschkenntnisse beim
Nachzug von Ehegatten
aus Russland
Deutschland hat sein Ausländerrecht geändert.

wie ist das zu interpretieren?

Re: Nachweis einfacher Deutschkenntnisse?

Verfasst: 02 Jul 2011, 18:46
von Zeppelin
Auch dazu gibt es einen Link in den FAQ.

Re: Nachweis einfacher Deutschkenntnisse?

Verfasst: 02 Jul 2011, 19:22
von arghmage
Zeppelin hat geschrieben:Auch dazu gibt es einen Link in den FAQ.
Na dann klick mal drauf ... der Link ist schon ewig nimmer aktuell
Der korrekte Link wäre
http://www.moskau.diplo.de/contentblob/ ... is_dld.pdf
und noch
http://www.moskau.diplo.de/contentblob/ ... re_dld.pdf

Bin mal gespannt, ob sie bei uns wirklich das A1 fordern, meine Frau hat Deutschlehrerin/Dolmetscherin studiert, da sollte ja das Diplom reichen.

Re: Nachweis einfacher Deutschkenntnisse?

Verfasst: 02 Jul 2011, 20:01
von CSB_Wolf
arghmage hat geschrieben: Bin mal gespannt, ob sie bei uns wirklich das A1 fordern, meine Frau hat Deutschlehrerin/Dolmetscherin studiert, da sollte ja das Diplom reichen.
Denke ich auch, da werden dann einige Worte auf Deutsch mit deiner Frau gesprochen und die sache ist erledigt 8)

Gruss
wolf

Re: Nachweis einfacher Deutschkenntnisse?

Verfasst: 02 Jul 2011, 20:44
von Zeppelin
arghmage hat geschrieben:
Zeppelin hat geschrieben:Auch dazu gibt es einen Link in den FAQ.
Na dann klick mal drauf ... der Link ist schon ewig nimmer aktuell
Der korrekte Link wäre
http://www.moskau.diplo.de/contentblob/ ... is_dld.pdf
und noch
http://www.moskau.diplo.de/contentblob/ ... re_dld.pdf
Danke für den Hinweis.
@Admix oder Zejtnot: könntet ihr das bitte mal editieren
Bin mal gespannt, ob sie bei uns wirklich das A1 fordern, meine Frau hat Deutschlehrerin/Dolmetscherin studiert, da sollte ja das Diplom reichen.
Was soll die rhetorische Frage? Ist ja wohl logisch, dass da keiner mehr blöde Fragen stellt. Meine Frau hatte auch diesen Abschluss.

Doch der TO hätte mal Manus Hinweis folgen und die SuFu nutzen sollen. Wie oft wurde hier die Frage nach den Sprachkenntnissen schon erörtert und ausführlich erklärt?

Re: Nachweis einfacher Deutschkenntnisse?

Verfasst: 02 Jul 2011, 22:12
von yareq
verstehe ich der Vorschlag richtig?

Diplom downloaden und Ausdruckem? nicht alle sind von Guttebergs :-)

Re: Nachweis einfacher Deutschkenntnisse?

Verfasst: 02 Jul 2011, 23:12
von bella_b33
yareq hat geschrieben:verstehe ich der Vorschlag richtig?
Nein, das ist nur die Website der Botschaft, welche meiner Meinung nach NOCH keine Diplome einfach so zum Download anbietet :D

Re: Nachweis einfacher Deutschkenntnisse?

Verfasst: 03 Jul 2011, 00:35
von CSB_Wolf
bella_b33 hat geschrieben: Nein, das ist nur die Website der Botschaft, welche meiner Meinung nach NOCH keine Diplome einfach so zum Download anbietet :D
:lol: :lol: Schade, währe zu schön um wahr zu sein.

Gruss
wolf

Re: Nachweis einfacher Deutschkenntnisse?

Verfasst: 04 Jul 2011, 08:48
von Zejtnot
Zeppelin hat geschrieben:@Admix oder Zejtnot: könntet ihr das bitte mal editieren
Habe ich die richtige FAQ und den richtigen Link korrigiert bzw. ergänzt?

Re: Nachweis einfacher Deutschkenntnisse?

Verfasst: 04 Jul 2011, 08:57
von yareq
Gesetzt der Uns Deutschen vorschreibt, wem ich heiraten darf,
als deutsche darf ich nur deutschsprachige frauen heiraten.... das gab es schon so.... und erinnert auf Nazi Zeiten. :lol: