Familienzusammenführung vor Geburt des (unehelichen) Kindes
Verfasst: 03 Jul 2011, 21:33
...zunächst einmal - CHAPEAU! Ihr habt hier etwas beispielhaft Gutes aufgebaut. Hätte nie geglaubt, dass so etwas existiert,
aber wie es nun mal meistens der Fall ist - erst wenn der Schuh drückt, wird nach Lösungen gesucht. So bin ich auf dieses Forum aufmerksam geworden.
Nun kurz zu meiner Geschichte: Ich bin gebürtiger Russe, seit 1990 deutscher Staatsbürger, lebe in Berlin, und bin seit ca. eineinhalb Jahren mit meiner (mittlerweile) Verlobten zusammen. Wir sind gerade von einer ausgedehnten Europatour zurück gekommen, während der sie schwanger geworden ist (YIPPIEH!!!!). In Deutschland hält sie sich derzeit noch mit einem Studentenvisum auf, welches in Kürze ausläuft. Am 17. Juli, also in zwei Wochen, muss sie Deutschland verlassen, was sie auch tun wird. Danach hat sie die Möglichkeit, mit einem Touristenvisum wieder nach Deutschland einzureisen. Dieses Mal wird sie alle notwendigen Unterlagen mitbringen, um mich z. Bsp. in Dänemark zu heiraten (wenn jemand Empfehlungen hat, an wen man sich zwecks Heirat in DK wenden sollte, nehme ich auch diese dankend an). Zur Info - sie war ebenso wie ich noch nie verheiratet, hat keine Kinder und spricht gut Deutsch.
Nun zu meiner Hauptfrage: Wenn wir erst einmal legal in DK geheiratet haben und wieder nach Deutschland einreisen - MUSS sie wieder nach Russland ausreisen, oder gibt es irgend einen Weg, der es ihr ermöglicht, gleich in Deutschland zu bleiben?
Was ist überdies noch zu beachten? Wahrscheinlich muss ich meiner Krankenversicherung melden, dass ich nicht mehr ledig bin und sie in die KV einbeziehen. Auch das Finanzamt muss sicherlich über meinen neuen Familienstand informiert werden. Aber was noch? Ich bin ein wenig nervös, aufgrund der sich überschlagenden Ereignisse in meinem/unserem Leben, weshalb ich eventuell nicht einmal auf die einfachsten, logischsten und vor Allem ersten Schritte komme. Deshalb bitte ich um eure Hilfe.
Vielleicht gibt es diesbezüglich bereits einen fertigen "Ratgeber", den ich bedauerlicherweise nicht gefunden habe. In dem Fall würde ich mich über einen entsprechenden Link sehr freuen.
Ich bedanke mich recht herzlich im Voraus und hoffe auf baldige Antwort.
Alex
aber wie es nun mal meistens der Fall ist - erst wenn der Schuh drückt, wird nach Lösungen gesucht. So bin ich auf dieses Forum aufmerksam geworden.
Nun kurz zu meiner Geschichte: Ich bin gebürtiger Russe, seit 1990 deutscher Staatsbürger, lebe in Berlin, und bin seit ca. eineinhalb Jahren mit meiner (mittlerweile) Verlobten zusammen. Wir sind gerade von einer ausgedehnten Europatour zurück gekommen, während der sie schwanger geworden ist (YIPPIEH!!!!). In Deutschland hält sie sich derzeit noch mit einem Studentenvisum auf, welches in Kürze ausläuft. Am 17. Juli, also in zwei Wochen, muss sie Deutschland verlassen, was sie auch tun wird. Danach hat sie die Möglichkeit, mit einem Touristenvisum wieder nach Deutschland einzureisen. Dieses Mal wird sie alle notwendigen Unterlagen mitbringen, um mich z. Bsp. in Dänemark zu heiraten (wenn jemand Empfehlungen hat, an wen man sich zwecks Heirat in DK wenden sollte, nehme ich auch diese dankend an). Zur Info - sie war ebenso wie ich noch nie verheiratet, hat keine Kinder und spricht gut Deutsch.
Nun zu meiner Hauptfrage: Wenn wir erst einmal legal in DK geheiratet haben und wieder nach Deutschland einreisen - MUSS sie wieder nach Russland ausreisen, oder gibt es irgend einen Weg, der es ihr ermöglicht, gleich in Deutschland zu bleiben?
Was ist überdies noch zu beachten? Wahrscheinlich muss ich meiner Krankenversicherung melden, dass ich nicht mehr ledig bin und sie in die KV einbeziehen. Auch das Finanzamt muss sicherlich über meinen neuen Familienstand informiert werden. Aber was noch? Ich bin ein wenig nervös, aufgrund der sich überschlagenden Ereignisse in meinem/unserem Leben, weshalb ich eventuell nicht einmal auf die einfachsten, logischsten und vor Allem ersten Schritte komme. Deshalb bitte ich um eure Hilfe.
Vielleicht gibt es diesbezüglich bereits einen fertigen "Ratgeber", den ich bedauerlicherweise nicht gefunden habe. In dem Fall würde ich mich über einen entsprechenden Link sehr freuen.
Ich bedanke mich recht herzlich im Voraus und hoffe auf baldige Antwort.
Alex