Seite 1 von 1

Inhalt einer Einladung nach Deutschland

Verfasst: 07 Jul 2011, 14:14
von 10977
Hallo! :)

Ich würde gerne meine Freudin aus Moskau zu mir nach Deutschland einladen. Ich habe schon die anderen Beiträge dazu im Forum dazu gelesen, aber welchen Inhalte/Angaben werden zwingend verlangt? Und mich würde es sehr interessieren, ob es wirklich ein Ablehnungsgrund ist, wenn man schreibt, dass es sich hierbei um die geliebte Freudin handelt. Denn meine Freundin hätte schon oft gehört, dass ein Visum deshalb abgelehnt wurden ist und hat deshalb Angst, wenn ich ihr die Einladung schicke. Sowas sollte eigentlich nicht sein!
Viel Vorschläge zum Schreiben einer Einladung, die ich hier gelesen habe, haben einen sehr privaten Hintergrund als Inhalt. Mein Frage ist nun: muss das so sein? Nicht dass ich ein Problem damit hätte, aber m.E. geht es das Amt nichts an, wann und wo ich meine Freundin kennen gelernt habe und wieso sie mich besuchen will. Ich denke das fällt in die Privatsphäre eines jeden Menschen.
Bzgl. der Rückkehrwilligkeit würde sich dies aus ihrer Arbeitsstelle in Moskau ergeben.

Vielen Dank für eure Antworten im Voraus.

MfG,
Dominik

Re: Inhalt einer Einladung nach Deutschland

Verfasst: 07 Jul 2011, 14:58
von dog.88
Was heißt "was wird verlangt"? Die Einladung die zwingend erforderlich ist, ist die Verpflichtungserklärung, mehr braucht man nicht. Diese Briefe, 2 von mir solltest du im Forum finden, sind eine Zugabe die nicht gefordert wird, jedoch finde ich das man einfach darin kurz darlegen sollte warum man die Person einlädt, auch wenn das sehr persönlich ist. Meiner Meinung nach erspart das auch eventuelle "dumme" Fragen und der Bearbeiter des Antrags kann sich auch ein besseres Bild machen.

Re: Inhalt einer Einladung nach Deutschland

Verfasst: 07 Jul 2011, 15:34
von arghmage
dog.88 hat geschrieben:Was heißt "was wird verlangt"? Die Einladung die zwingend erforderlich ist, ist die Verpflichtungserklärung, mehr braucht man nicht.
Zumindest laut Merkblatt der Botschaft braucht man ein Einladungsschreiben und einen Finanzierungsnachweis (Verpflichtungserklärung)
http://www.moskau.diplo.de/contentblob/ ... en_dld.pdf

Re: Inhalt einer Einladung nach Deutschland

Verfasst: 07 Jul 2011, 15:41
von dog.88
Meine Freundin hatte zwar immer eins von mir, aber ich glaube zumindest in Sankt Petersburg war dieses nicht zwingend.

Das sagt das Konsulat in Sankt Petersburg:
Falls eine Verpflichtungserklärung nicht vorgelegt werden kann, ist eine formlose handschriftliche Einladung – auch per Fax – von dem Bekannten oder Verwandten, den Sie besuchen wollen, in deutscher Sprache erforderlich.

Re: Inhalt einer Einladung nach Deutschland

Verfasst: 07 Jul 2011, 15:48
von arghmage
Ok dann muß man aber die finanzielle Absicherung anders nachweisen und ohne VE fällt mir da nix ein bzw der Eingeladene müßte die Finanzierung sicherstellen.
Aber VE sehe ich prinzipiell auch als Einladung an, aus Spaß gibt man die ja nicht ab.

Re: Inhalt einer Einladung nach Deutschland

Verfasst: 07 Jul 2011, 16:47
von CSB_Wolf
arghmage hat geschrieben:Ok dann muß man aber die finanzielle Absicherung anders nachweisen und ohne VE fällt mir da nix ein bzw der Eingeladene müßte die Finanzierung sicherstellen.
Aber VE sehe ich prinzipiell auch als Einladung an, aus Spaß gibt man die ja nicht ab.
Eine VE - Verpflichtungserklärung erfüllt doch alles was von der Botschaft für die Erteilung des Visums gefordert wird. Man kann, muss aber nicht unbedingt ein persönliches Einladungsschreiben einreichen. Demnächst wollen sie warscheinlich noch einen lückenlosen Lebenslauf von beiden :roll:

Gruss
wolf