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Ausbürgerung einer Russin in Deutschland?!

Verfasst: 11 Jul 2011, 04:13
von Ekaterina
Hallo, [welcome]
ich schreibe stellvertretend für meine zukünftige Frau. Am 12.08.2011 ist es soweit, dann sind wir VERHEIRATET :D :D :D

Erstmal die wichtigen Daten: ;)
Sie ist 1984 in Moskau geboren und 1994 nach D gekommen.(Immer einen festen Wohnsitz gehabt)
Wir wohnen jetzt in Essen/NRW.
Ich bin Deutscher.
Sie hat eine Ausbildung abgeschlossen, einen festen Arbeitsplatz, eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis und wir wohnen über 3 Jahren zusammen.
Sie hat einen russsischen Inlandspass und Reisepass, sowie Geburtsurkunde hier in D.
Sie hat Eigentum in Moskau.
Sie war ca. 5-7 mal zu Besuch in Russland seit 1994.
Sie möchte aus Russland ausgebürgert werden und Deutsche werden...

Infos sind ja in der russischen Botschaft in Bonn sehr begrenzt und spärlich (wie sie es mir sagte) :( :roll:
Sie kann nicht diese Fachbegriffe auf russisch, spricht und versteht die Sprache aber noch recht gut.

Die Fragen: [kaffee]
Kann sie sich im russischen Konsulat (in Bonn) ausbürgern lassen? Oder muss sie nach Russland reisen? (Sie hat nicht den Urlaub, um für mehrere Monate in Moskau zu bleiben)
Da wir ja heiraten werden (in D), bekommt sie beim Ausländeramt diese Bescheinigung, dass sie meinen (deutschen) Nachnamen angenommen hat.
D.h. ihre russischen Pässe müssen geändert werden, um dann mal den deutschen Pass zu bekommen.
Wie lange ist diese Bescheinigung gültig, bis sie ihren Nachnamen im russischen Pass geändert haben MUSS???
Die Dauer bis zur Einbürgerung in Deutschland wäre egal (von 4 Monaten bis 1 Jahr, habe ich gehört), die Kosten wären schon interessant!! Wieviel nehmen die russischen und die deutschen Behörden?

Wie ist das sinnvollste Vorgehen? ???
Erst die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen (wird kein Problem, denke ich) und dann im Konsulat den Ausbürgerungsantrag stellen?
Es geht hauptsächlich darum, ob sie nach Russland muss, oder ob das alles hier (in Bonn) erledigt werden kann!!
UND!!!!! Was ist mit ihrer Eigentumswohnung?? Sie will sie verkaufen. Geht das nur mit dem russischen Pass?? Nicht das die russischen Behörden den deutschen Pass nicht akzeptieren und sie die Wohnung "verliert"...
Deutscher Pass, anderer Nachname, ausgebürgert... [frust]
Weiss einer von euch, wielange sich so ein Verkauf hinzieht (wenn ein Käufer gefunden ist) und was an Papierkram auf sie zu kommt?????
Muss sie dafür nach Russland (wegen ihrer Unterschriften und ihrem Ausweis), oder gibt es Firmen, die so etwas erledigen????


Soviel Text und soviele Fragen :shock:
Sie hat nur davor Angst für 2-3 Monate in Moskau zu bleiben wegen der Bearbeitung, da sie solange als Berufstätige dort nicht bleiben kann :(
Für eure Hilfe wären wir super dankbar, weil wir nicht weiter wissen. :)
Wohungsverkauf, Ausbürgerung, Einbürgerung :?

Vielen Dank im Voraus [Danke]
Ich denke ihr habt da gute Infos aus eigener Erfahrung

Re: Ausbürgerung einer Russin in Deutschland?!

Verfasst: 11 Jul 2011, 09:28
von Jochen
Geht denn die Einbürgerung schon nach 3 Jahren?

Ansonsten macht das die russ. Botschaft in Deutschland, wenn deine Frau ihren festen Wohnsitz in Deutschland hat. Da braucht sie nicht nach Russland.

Re: Ausbürgerung einer Russin in Deutschland?!

Verfasst: 11 Jul 2011, 11:13
von harald63
Jochen hat geschrieben:Geht denn die Einbürgerung schon nach 3 Jahren?
Sie wohnt seit 1994 in D, wenn ich es richtig verstanden habe.
Wenn es da keine größeren, nicht mit der ABH abgestimmte Unterbrechungen gab und auch sonst nichts vorliegt, sollte eine Einbürgerung eigentlich klappen. Das sie mit dem Poster seit drei Jahren zusammenwohnt hat da keinen Einfluß. Da würde nur verheiratet sein zählen. Dort sind es, glaube ich, drei Jahre. War jedenfalls vor zehn Jahren noch so.

Re: Ausbürgerung einer Russin in Deutschland?!

Verfasst: 11 Jul 2011, 11:40
von Jochen
Ja stimmt! Habe mich irgendwie vorsätzlich auf das Nichtunterstrichene konzentriert, sorry :lol:

Re: Ausbürgerung einer Russin in Deutschland?!

Verfasst: 12 Jul 2011, 01:38
von Ekaterina
So ganz schlau geworden bin ich nicht.
Danke für eure Antworten, aber ich brauche noch mehr Infos.
Sie sagte mir, sie ist in Moskau gemeldet mit ihrem festen Wohnsitz, aber sie hat seit 1994 dort nicht mehr gewohnt. NUR zu Besuch für ein paar Wochen.
Das sit anscheinend ein kompliziertes Thema und da ich mehrere Fragen auf einmal hatte, wird das wohl nicht ganz beantwortet können, da die Frage nach dem Wohnsitz ja schon wieder Probleme mit sich bringt. :?

Ahhh, das ist sehr anstrengend.
Ich hoffe ihr habt noch nützliche Tips

Schönen Gruss ;)

Re: Ausbürgerung einer Russin in Deutschland?!

Verfasst: 12 Jul 2011, 01:56
von lausi
Ekaterina hat geschrieben:So ganz schlau geworden bin ich nicht.
Danke für eure Antworten, aber ich brauche noch mehr Infos.
Liest Du hier: http://www.info4alien.de/einbuergerung/ ... g_2008.pdf
und hier: http://www.info4alien.de/einbuergerung/portal.htm
und hier: http://www.ruskonsulatbonn.de/ru/consin ... /ig-13.php (auf russisch)

Re: Ausbürgerung einer Russin in Deutschland?!

Verfasst: 12 Jul 2011, 02:30
von kleinererpel
Also den Wohnungsverkauf würde ich auf jeden Fall von einer Anwaltskanzlei bzw. Notar in Moskau abwickeln lassen! Bis da alle nötigen Papiere und Eigentumsnachweise etc. korrekt vorhanden sind können einige Monate ins Land gehen.
Eine gute Bekannte von mir arbeitet in einer Anwaltskanzlei und auf Wunsch könnte ich diese mal fragen nach den Unterschieden bei Wohnungsverkauf deutscher Paß/russischer Paß.
Zu den anderen Fragen habe ich absolut keine Ahnung und ich würde einfach im Konsulat hier in Deutschland nachfragen.

Re: Ausbürgerung einer Russin in Deutschland?!

Verfasst: 12 Jul 2011, 07:32
von Sibirier
Also Wohnungskauf mit dt. Reisepass kein Problem. Bei mir wollte die Notarin damals nur eine notariell beglaubigte Übersetzung, weil sie mir nicht glaubte, dass die ausstellende Behörde Stadt sowieso war....Sie dachte, es müsste irgendwas mit UFMS ;) also Einwohnermeldeamt o. ä. drin stehen und nicht Stadt .....

Re: Ausbürgerung einer Russin in Deutschland?!

Verfasst: 12 Jul 2011, 13:03
von manuchka
Nur mal schnell eingeworfen: Die Ausbürgerung aus Russland geht erst, wenn die Frau die Zusage der deutschen Behörde hat, dass sie in DE eingebürgert wird - sonst würde sie durch die Ausbürgerung staatenlos werden, und das machen die Russen nicht.

Das heißt, zuerst muss ein Antrag auf Einbürgerung gestellt werden (Merkblatt dazu), dann mit der Zusage der dt. Seite Antrag auf Ausbürgerung. Das geht im russ. Konsulat, aber die Frau muss diverse Unterlagen aus RU besorgen - Abmeldung vom Wohnort (das hat keine Auswirkung auf das Eigentum an der Wohnung), Nachweis von der Steuerbehörde vom Wohnort, dass keine Steuerschulden bestehen usw. Also ganz ohne eine Reise nach Russland geht es nicht, sie muss aber nicht dort warten. Die Ausbürgerung dauert bis zu 1 Jahr.

Zu den Kosten für Ein- und Ausbürgerung hier (sorry für die Eigenwerbung).

Wohnung würde ich gleich verkaufen, sonst müssen die Eigentumsunterlagen auf den neuen Pass umgeschrieben werden. Dafür könnte sie, soweit ich weiß, auch jemanden vor Ort bevollmächtigen.

Pässe: Erst wird der Inlandspass geändert, dann der Auslandspass. Wie es geht, steht schon im Forum, mal nach "Namensänderung" suchen. Einige Ergebnisse:
http://www.forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=34&t=12997
http://www.forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=13&t=12770
http://www.forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=34&t=9196
http://www.forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=34&t=12047

Re: Ausbürgerung einer Russin in Deutschland?!

Verfasst: 12 Jul 2011, 13:56
von Sibirier
manuchka hat geschrieben:Wohnung würde ich gleich verkaufen, sonst müssen die Eigentumsunterlagen auf den neuen Pass umgeschrieben werden. Dafür könnte sie, soweit ich weiß, auch jemanden vor Ort bevollmächtigen.
???

In meiner Eigentümerurkunde stehen meine Passdaten nicht...Nur Personaldaten (Name, Vorname, Geburtstag und -ort (meine ich), sowie beim Kauf eingetragene Adresse..... Muss ich den die Eigentümerurkunde z. B. ändern, wenn ich umgezogen bin? Also z. B. beim Kauf meiner Immobilie habe ich ja noch woanders gewohnt und die Adresse wurde eingetragen. Mittlerweile bin ich umgezogen, habe mich dort beim Passportnij Stol angemeldet, die Eigentümerurkunde habe ich deshalb aber nicht ändern lassen (wegen alter Adresse).....