Hier steht alles:
http://posobie.info/law/ für 2011 in russischer Sprache, aber deine Freundin wird es ja verstehen.
Kurze Zusammenfassung für die Nichtsprachkundigen:
A: Schwangerschaft
1. Einmalzahlung (jedinovremennoe posobie)
wofür: für Frauen, die sich frühzeitig als schwanger beim Frauenarzt haben registrieren lassen (bis zur 12. Schwangerschaftswoche)
wieviel: 438,87 RUR
wer hat Anspruch: nur Arbeitnehmerinnen oder Studierende / Bedienstete
wer zahlt aus: der Arbeitgeber bzw. die Bildungseinrichtung / Dienststelle
wann: nach Vorlage der "spravka" vom Frauenarzt
2. Mutterschutzgeld (posobie po beremennosti i rodam)
wofür: für die Zeit des Mutterschutzes (70 Tage vor und 70 Tage nach dem errechneten Geburtstermin, bei schwieriger Geburt oder Mehrlingen auch länger)
wieviel: abhängig vom Durchschnittsgehalt der letzten 2 Jahre vor dem Monat, in dem der Mutterschutz beginnt. Formel: Gesamteinkommen (welches für Sozialabgaben herangezogen wird) der letzten 2 Jahre geteilt durch 730 Kalendertage und das wieder multipliziert mit der Anzahl der Tage des Mutterschutzes (also in der Regel 140). Obergrenze für die Berechnung ist ein Jahreseinkommen von 415.000 RUR (Monatsgehalt ca. 34.600 RUR) - wer mehr verdient, bekommt trotzdem nicht mehr. Rechenbeispiel für Monatsverdienst 30.000 RUR: (720.000 RUR / 730)*140=138.082 RUR für den gesamten Zeitraum von ca. 4,5 Monaten, macht auch ca. 30.000 pro Monat. Man kann aber auf Wunsch auch das alte Berechnungsmethode wählen, da wird nur ein Jahr herangezogen, und Krankheitszeiten u.ä. werden da rausgerechnet.
wer hat Anspruch: Arbeitnehmerin unter Vorlage des Krankenscheins für den Mutterschutz (den stellt der Frauenarzt aus, wenn es soweit ist) / arbeitslose Frauen bekommen nur 412 RUR pro Monat
wer zahlt aus: Arbeitgeber / wenn arbeitslos, der Sozialversicherungsfonds
wann: nach Vorlage des Krankenscheins
B: Nach der Geburt
1. Einmalzahlung bei Geburt (jedinovremennoe posobie pri rozhdenii rebjonka)
wofür: Geburt eines Kindes
wieviel: 11.703,13 RUR (wird jedes Jahr indexiert, wenn also das Kind erst 2012 geboren wird, gibt es sicher wieder mehr)
wer hat Anspruch:
wer zahlt aus:wenn einer der beiden Elternteile arbeitet - der Arbeitgeber (egal wessen, aber natürlich wird nur einmal ausgezahlt), sonst die lokale Behörde für soziale Sicherheit (im Volksmund "SoBez" genannt)
wann: nach Vorlage der Unterlagen: Geburtsurkunde, "spravka" aus dem Standesamt, "spravka" vom Arbeitgeber des anderen Elternteils, dass dort keine Zahlung erfolgt ist (oder vom Arbeitsamt, wenn der andere Elternteil nicht arbeitet)
2. Mutterkapital
wofür: Geburt des 2. oder weiteren Kindes (nach 1.1.2007)
wieviel: einmalig 365.000 RUR (wird auch jedes Jahr mehr), davon kann man 12.000 auszahlen lassen, der Rest ist zweckgebunden und wird nicht ausgezahlt
wer hat Anspruch: Mütter mit russischer Staatsangehörigkeit - ich krieg also z.B. keins, obwohl meine Kinder auch Staatsangehörige der RF sind
wer zahlt aus: vom Rentenversicherungsfonds bekommt man das Zertifikat nach Vorlage von x Dokumenten
wann: keine genaue Angabe
weitere lokale Auszahlungen - für Moskau (in anderen Regionen können ähnliche Regelungen gelten, die Info gibt es in der lokalen Behörde für soziale Sicherheit):
3. einmalige Ausgleichszahlung (jedinovremennaja kompensazionnaja vyplata
wofür: Geburt eines Kindes
wieviel: 1. Kind: 5.500 RUR, 2. und weitere Kinder: 14.500 RUR
wer hat Anspruch: Eltern mit Wohnsitz in Moskau (ein Elternteil reicht, aber das Kind muss an dessen Wohnsitz in Moskau gemeldet sein
wer zahlt aus: die lokale Behörde für soziale Sicherheit (im Volksmund "SoBez" genannt) - mein Mann hat damals das Geld nicht in bar bekommen, sondern auf ihn ist bei der Bank Moskaus ein Konto eröffnet worden, er hat dann die Kontokarte bekommen, und da war das Geld drauf.
wann: nach Vorlage der Unterlagen (müssen innerhalb von max. 6 Monaten nach der Geburt eingereicht werden): Geburtsurkunde, "spravka" aus dem Standesamt, "spravka" von der Wohnungsverwaltung darüber, dass das Kind am Wohnsitz des Moskauer Elternteils gemeldet ist
4. zusätzliche Einmaligzahlung für junge Familien (dopolnitelnoe jedinovremennoe posobie pri rozhdenii rebjonka molodim semjam
wofür: Geburt eines Kindes
wieviel:Wert des in Moskau zur Zeit der Geburt des Kindes gesetzlich festgelegten Existenzminimus - für das 1. Kind multipliziert mit 5, für das 2. Kind multipliziert mit 7, für jedes weitere Kind multipliziert mit 10
wer hat Anspruch: Eltern, die bei jünger als 30 sind
wer zahlt aus: die lokale Behörde für soziale Sicherheit (im Volksmund "SoBez" genannt)
wann: nach Vorlage der Unterlagen: Geburtsurkunde, "spravka" aus dem Standesamt, "spravka" von der Wohnungsverwaltung darüber, dass das Kind am Wohnsitz des Moskauer Elternteils gemeldet ist
Zum monatlichen Elterngeld:
http://www.fss.ru/docs/11106/Ezhemesiatchnoe.doc - viel und kompliziert, nur kurz die Beträge:
Für ein Kind mindestens 2.060,41 RUR, maximal 8.241,64 RUR - für den Elternteil, der also tatsächlich mit dem Kind zu Hause sitzt und kein EInkommen erzielen kann.
Was den Lebensmittelpunkt betrifft, würde ich mal vorsichtig behaupten, dass der in Russland liegen sollte, wenn man diese Leistungen beziehen möchte:
A.1. - die spraka kann man ja sofort vorlegen, wenn man sie hat, danach umziehen kein Problem.
A.2. - Mutterschutzgeld - dafür muss man zumindest bis zum Beginn des Mutterschutzes in RUS leben, weil man ja den nach russischen Normen ausgestellten Krankenschein vorlegen muss
B.1. - da braucht man die "spravka" vom Standesamt, und die kriegt man, wenn man die Geburt bei einem russischen Standesamt registriert, sprich, dann sollte das Kind auch in Russland geboren sein. Ob man bei Vorlage einer ausländischen Geburtsurkunde auch nachträglich so eine "spravka" bekommen kann, weiß ich nicht.
B.2. - ist für euch nicht aktuell, erst ab 2 Kind
B.3. - siehe B.1., zusätzlich muss ein Elternteil in Moskau registriert sein und das Kind in der Wohnung anmelden - das sollte auch mit ausländischer Geburtsurkunde gehen, aber wird schon kompliziert
B.4. - hängt ab von eurem Alter, ansonsten siehe B.3.
Elterngeld - sollte man wohl beantragen, solange man in RUS wohnt, aber wenn das einmal zugesprochen wurde, kann man wohl auch umziehen, aber die Zahlungen werden sicher nur auf ein russisches Konto angewiesen.
Hilft das erst mal weiter? :-P