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Rusische Kinder in Deutschland
Verfasst: 23 Jul 2011, 10:58
von yareq
ich habe viel gelesen. Scheinnt mir alles sehr kompliziert sein.
Ich möchte eine nette Dame aus Russland Heiraten.
Sie hat ein Kind.
Welche Unterlagen braucht das Kind um nach Deutschland kommen,
was für vorrausetzungen gibt es für Kindergeld?
Ich wohne in Ba-Wü.
Re: Rusische Kinder in Deutschland
Verfasst: 23 Jul 2011, 12:07
von Zeppelin
yareq hat geschrieben:Welche Unterlagen braucht das Kind um nach Deutschland kommen,...
Auf jeden Fall braucht es die Einwilligung des Vaters oder eine rechtskräftige Entscheidung, dass die Mutter über das alleinige Sorgerecht verfügt.
Dann ist fraglich, wo ihr heiraten wollt.
Wenn in D, müsste das Kind wohl vorerst in RUS bleiben (aber das weiß ich nicht genau). Aber es müsste wohl so ablaufen, dass für das Kind ein Visaantrag zur Familienzusammenführung gestellt werden kann, sobald die Mutter eine Aufenthaltserlaubnis für D hat. Dafür wäre dann aber erst einmal ein Visum für die Mutter zur Eheschließung in D erforderlich (siehe dazu die FAQ zum Heiraten in D).
Wenn ihr in RUS heiratet, müssten halt Visa zur Familienzusammenführung zur Dir und für das Kind zur Familienzusammenführung zur Mutter gestellt werden.
Zum Kindergeld kann ich nichts konkretes sagen. Der Anspruch müsste eigentlich entstehen, wenn die Mutter hier ihre Aufenthaltserlaubnis - und somit auch Arbeitserlaubnis - hat.
Vermutlich bekommst Du hier aber noch konkretere Antworten.
Gruß,
Z.
Re: Rusische Kinder in Deutschland
Verfasst: 26 Jul 2011, 09:34
von Zejtnot
Bitte beachtet die Problematik, dass beim Kind das sogenannte Kindeswohl abgewogen wird:
http://forum.aktuell.ru/viewtopic.php?p=88064#p88064. Es ist also nicht so, dass das Kind in jedem Fall und sofort nach Deutschland kann.
Die Zustimmung des Vaters und Deutschkenntnisse sind eigentlich Pflicht, ansonsten wird davon ausgegangen, dass das Kind in D nicht glücklich werden kann. (Dann bleibt Euch nur eine gemeinsame Ehe in Russland.)
Re: Rusische Kinder in Deutschland
Verfasst: 27 Jul 2011, 08:23
von werner
Hallo,
ausführliche Angaben gibt Dir bestimmt Dein Heimat-Standesamt. Besitzt Deine Freundin einen Eintrag im Pass wo der
Kindesvater "Alexander Alexandrowitsch" heißt ? Das ist so üblich, wenn die Mutti den Kindesvater abgelehnt hat.
Somit hat sie auch einen "Mutti-Pass", mit dem hat sie ein paar Vergünstigungen in Russland.So war es bei uns damals.
Schildere bitte ausführlich die Situation und bist Du schon auf Deinem Standesamt gewesen ? Das ist der erste analoge Weg.
Mit besten Gruß von Werner
PS: Kindergeld gibt es erst dann, wenn das Kind in Deinem Haushalt rechtmäßig lebt.Außerdem kannst Du auch rückwirkend eine andere Lohnsteuerklasse einreichen (verheiratet-ein Kind-Frau ohne Einkommen z.B.).