Erfahrungen mit den Vorbereitungen zur Heirat in Rußland
Verfasst: 03 Aug 2011, 21:38
Hallo zusammen,
da ich aktuell den kompletten Prozeß bis zur Anmeldung am Standesamt durchlaufen habe, wollte ich meine Erfahrungen mal hier kurz kundtun. Vielleicht helfen sie dem einen oder anderen ja ein wenig.
Meine Freundin, wohnhaft in St.Petersburg, und ich hatten uns Ende letzten Jahres dazu entschlossen zu heiraten. Da es uns einfacher erschien, soll(te) die Hochzeit in Rußland erfolgen. Nach einigen Anläufen, auch bedingt durch Fehlaussagen der entsprechenden Behörden, hatten wir irgendwann eine Liste der Unterlagen zusammen, die hierfür benötigt werden.
Grundlage für eine Eheschließung von Ausländern (resp. Deutschen) in Rußland ist das Ehefähigkeitszeugnis, welches von deutschen Standesämtern ausgestellt wird. Offensichtlich gibt es hierfür aber keinen Leitfaden, so daß in meinem Fall beispielsweise die ersten Aussagen des Sachbearbeiters, was denn alles benötigt wird, schlichtweg falsch waren. Hier kommt es sicherlich auch darauf an, wieviel Erfahrungen das zuständige Standesamt mit solchen Fällen hat. Es kann jedenfalls nicht schaden, sich parallel auch im Internet oder hier im Forum rückzuversichern.
Letztendlich hat meine Freundin folgende Unterlagen erstellen lassen (d.h. in Rußland notariell beglaubigte Kopien, apostilliert und übersetzt):
- Inlands- und Auslandspass
- Meldebescheinigung
- Geburtsurkunde
- Geburtsurkunde der Eltern und deren Hochzeitsurkunde
- Scheidungsurkunde (da meine Freundin schon einmal verheiratet gewesen ist)
Da in meiner Gemeinde Standesamt und Meldebehörde gemeinsam im Bürgermeisteramt angesiedelt sind, war meine Meldebescheinigung relativ problemlos beizubringen. Daraufhin wurde mir dann das entsprechende Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt.
Anschließend bin ich ebenfalls zu einem Notar gegangen, der dann eine beglaubigte Kopie meines Reisepasses erstellt hat (ich habe den kompletten Reisepaß inkl. der leeren Seiten kopieren lassen, es hat sich aber gezeigt, daß nur die ersten Seiten mit den Identitätsangaben erforderlich gewesen wären). Diese und das Ehefähigkeitszeugnis wurden dann vom zuständigen Landgericht ebenfalls apostilliert. Hier gab es eine weitere Hürde. Nach Aussage des Notars würde das Landgericht nicht das Original des Ehefähigkeitszeugnisses, sondern nur eine beglaubigte Kopie desselben apostillieren. Ich habe das dann so machen lassen, aber das hat in St.Petersburg zu einigen lustigen Seiteneffekten geführt, aber dazu gleich mehr.
Die apostillierten Dokumente habe ich dann meiner Freundin zugeschickt, die diese dann hat übersetzen lassen. Zu berücksichtigen ist hierbei, daß die Dokumente nur eine begrenzte Gültigkeitsdauer haben (6 Monate), innerhalb derer man die Hochzeit beim Standesamt anmelden muß. Die Hochzeit selber kann dann irgendwann stattfinden, unterliegt also nicht mehr dieser 6-monatigen Frist.
Im Juli war ich dann in Petersburg und wir standen dann vor dem Problem, zu welchem Standesamt wir gehen sollen. In Petersburg gibt es zwei Standesämter, die Hochzeiten mit Ausländern durchführen. Wir entschieden uns, zum Standesamt am Английская Наб. zu gehen. Das Anmeldeformular hatten wir bereits vorab ausgefüllt, und meine Freundin hatte dort auch vorab bereits alle Unterlagen zweimal prüfen lassen (wobei sie allerdings auch zwei unterschiedliche Aussagen erhalten hat). Als die Dame dann die Unterlagen durchsah, hieß es bei der beglaubigten Kopie des Ehefähigkeitszeugnisses plötzlich: Was ist denn das für ein Dokument? Wir haben der Frau dann erklärt, daß es sich um eine notariell beglaubigte und apostillierte Kopie des Ehefähigkeitszeugnisses handele, das - nicht-apostillierte - Original hatte ich ebenfalls dabei.
Große Aufregung. Nein, so ginge das nicht, das hätte sie ja noch nie gesehen. Die Apostille müßte auf dem Originaldokument vorhanden sein, eine Kopie könne sie nicht akzeptieren. Meine Einwände, daß eine notariell beglaubigte Kopie denselben Urkundenstatus hätte wie das Original wurden einfach beiseite gewischt. Nachdem ich bereits kurz vor einem Blutsturz stand, sind vor vorsichtshalber wieder gegangen, bevor der Ton meinerseits unfreundlich werden konnte. Wir haben das Ganze dann erst einmal sacken lassen, und uns dann dazu entschlossen, es auch einmal bei dem zweiten Standesamt zu versuchen (das befindet sich gegenüber dem deutschen Generalkonsulat in der Ул. Фурштатская). Und siehe da, hier war es plötzlich überhaupt kein Problem, daß das Ehefähigkeitszeugnis in einer beglaubigten Kopie vorlag. Mein Reisepaß samt Visum wurde noch kopiert, dann wurden wir nach einem Terminwunsch befragt, und schon war alles geregelt.
Jetzt schauen wir also unserer Hochzeit im November entgegen, und irgendwann dann wohl auch dem bürokratischen Aufwand, die Heirat in Deutschland registrieren zu lassen.
Cheers,
ohlibaer
da ich aktuell den kompletten Prozeß bis zur Anmeldung am Standesamt durchlaufen habe, wollte ich meine Erfahrungen mal hier kurz kundtun. Vielleicht helfen sie dem einen oder anderen ja ein wenig.
Meine Freundin, wohnhaft in St.Petersburg, und ich hatten uns Ende letzten Jahres dazu entschlossen zu heiraten. Da es uns einfacher erschien, soll(te) die Hochzeit in Rußland erfolgen. Nach einigen Anläufen, auch bedingt durch Fehlaussagen der entsprechenden Behörden, hatten wir irgendwann eine Liste der Unterlagen zusammen, die hierfür benötigt werden.
Grundlage für eine Eheschließung von Ausländern (resp. Deutschen) in Rußland ist das Ehefähigkeitszeugnis, welches von deutschen Standesämtern ausgestellt wird. Offensichtlich gibt es hierfür aber keinen Leitfaden, so daß in meinem Fall beispielsweise die ersten Aussagen des Sachbearbeiters, was denn alles benötigt wird, schlichtweg falsch waren. Hier kommt es sicherlich auch darauf an, wieviel Erfahrungen das zuständige Standesamt mit solchen Fällen hat. Es kann jedenfalls nicht schaden, sich parallel auch im Internet oder hier im Forum rückzuversichern.
Letztendlich hat meine Freundin folgende Unterlagen erstellen lassen (d.h. in Rußland notariell beglaubigte Kopien, apostilliert und übersetzt):
- Inlands- und Auslandspass
- Meldebescheinigung
- Geburtsurkunde
- Geburtsurkunde der Eltern und deren Hochzeitsurkunde
- Scheidungsurkunde (da meine Freundin schon einmal verheiratet gewesen ist)
Da in meiner Gemeinde Standesamt und Meldebehörde gemeinsam im Bürgermeisteramt angesiedelt sind, war meine Meldebescheinigung relativ problemlos beizubringen. Daraufhin wurde mir dann das entsprechende Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt.
Anschließend bin ich ebenfalls zu einem Notar gegangen, der dann eine beglaubigte Kopie meines Reisepasses erstellt hat (ich habe den kompletten Reisepaß inkl. der leeren Seiten kopieren lassen, es hat sich aber gezeigt, daß nur die ersten Seiten mit den Identitätsangaben erforderlich gewesen wären). Diese und das Ehefähigkeitszeugnis wurden dann vom zuständigen Landgericht ebenfalls apostilliert. Hier gab es eine weitere Hürde. Nach Aussage des Notars würde das Landgericht nicht das Original des Ehefähigkeitszeugnisses, sondern nur eine beglaubigte Kopie desselben apostillieren. Ich habe das dann so machen lassen, aber das hat in St.Petersburg zu einigen lustigen Seiteneffekten geführt, aber dazu gleich mehr.
Die apostillierten Dokumente habe ich dann meiner Freundin zugeschickt, die diese dann hat übersetzen lassen. Zu berücksichtigen ist hierbei, daß die Dokumente nur eine begrenzte Gültigkeitsdauer haben (6 Monate), innerhalb derer man die Hochzeit beim Standesamt anmelden muß. Die Hochzeit selber kann dann irgendwann stattfinden, unterliegt also nicht mehr dieser 6-monatigen Frist.
Im Juli war ich dann in Petersburg und wir standen dann vor dem Problem, zu welchem Standesamt wir gehen sollen. In Petersburg gibt es zwei Standesämter, die Hochzeiten mit Ausländern durchführen. Wir entschieden uns, zum Standesamt am Английская Наб. zu gehen. Das Anmeldeformular hatten wir bereits vorab ausgefüllt, und meine Freundin hatte dort auch vorab bereits alle Unterlagen zweimal prüfen lassen (wobei sie allerdings auch zwei unterschiedliche Aussagen erhalten hat). Als die Dame dann die Unterlagen durchsah, hieß es bei der beglaubigten Kopie des Ehefähigkeitszeugnisses plötzlich: Was ist denn das für ein Dokument? Wir haben der Frau dann erklärt, daß es sich um eine notariell beglaubigte und apostillierte Kopie des Ehefähigkeitszeugnisses handele, das - nicht-apostillierte - Original hatte ich ebenfalls dabei.
Große Aufregung. Nein, so ginge das nicht, das hätte sie ja noch nie gesehen. Die Apostille müßte auf dem Originaldokument vorhanden sein, eine Kopie könne sie nicht akzeptieren. Meine Einwände, daß eine notariell beglaubigte Kopie denselben Urkundenstatus hätte wie das Original wurden einfach beiseite gewischt. Nachdem ich bereits kurz vor einem Blutsturz stand, sind vor vorsichtshalber wieder gegangen, bevor der Ton meinerseits unfreundlich werden konnte. Wir haben das Ganze dann erst einmal sacken lassen, und uns dann dazu entschlossen, es auch einmal bei dem zweiten Standesamt zu versuchen (das befindet sich gegenüber dem deutschen Generalkonsulat in der Ул. Фурштатская). Und siehe da, hier war es plötzlich überhaupt kein Problem, daß das Ehefähigkeitszeugnis in einer beglaubigten Kopie vorlag. Mein Reisepaß samt Visum wurde noch kopiert, dann wurden wir nach einem Terminwunsch befragt, und schon war alles geregelt.
Jetzt schauen wir also unserer Hochzeit im November entgegen, und irgendwann dann wohl auch dem bürokratischen Aufwand, die Heirat in Deutschland registrieren zu lassen.
Cheers,
ohlibaer