Seite 1 von 2

Scheidung in Moscow probleme

Verfasst: 04 Aug 2011, 06:48
von guuuude
Hallo,

also ich will mal kurz meinen Fall schildern und hoffe das ihr mir helfen koennt

Wir haben in Moscow geheiratet und die Ehe in Deutschland annerkennen lassen damit sie nach D kommen kann.

Im April 2010 habe ich Deutschland verlassen und bin nach UAE. Die Frau hat ende 2010 die Wohnung leergeraeumt und ist zurueck nach Moscow.

Vorher hat sie noch meine Unterschrift fuer verschiedene Behoerden gefaellscht um noch an Geld (wohngeld) zu kommen da sie noch den Integrations Kurs gemacht hat. Jetzt vor 2 monaten hatten wir kontakt damit die scheidung erledigt werden kann. Nur hat sie null interesse daran in MOscow irgendwas zu mache, verletzter stolz was auch immer.

Nun zu meiner Frage:

Was kann ich von UAE aus machen um die Scheidung schnellst moeglich zu erledigen ?? Die Russische Botschaft ist nicht wirklich hilfreich und nach Moscow zu gehen geht bei mir Zeiltich nicht, ausserdem kann ich obwohl ich 2 Jahre da gelebt habe kein Russisch ;-)
Was gibt es fuer moeglichkeiten das alles so zu erledigen das es in deutschland legal ist ??

Danke im voraus

Re: Scheidung in Moscow probleme

Verfasst: 04 Aug 2011, 07:23
von Sibirier
Ich glaube, einmal wirst Du nicht darum herum kommen um nach Moskau zu fliegen und zwar einen Anwalt zu beauftragen und ihm eine Vollmacht zu geben.

Das einfachste wäre eigentlich, -wenn Deine Frau einverstanden ist- mit ihr zum russischen Standesamt zu gehen und gemeinsam die Scheidung zu beantragen (sofern keine gemeinsamen Kinder vorhanden sind!).

Anschließend musst Du die Scheidung in DE anerkennen lassen (ich gehe davon aus, dass Du die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.....).

Re: Scheidung in Moscow probleme

Verfasst: 04 Aug 2011, 07:30
von guuuude
Hallo,

ja ich bin Deutscher und es gibt zum Glueck keine Kinder!

Ich wuerde es wirklich gerne vermeiden wieder nach Moscow zu fliegen. Gibt es evtl. irgendeine Firma oder organization die da helfen koennte?

Die exFrau wird nicht einwilligen bzw. mit mir irgendwo hingehen. Niemals, ich wuesste auch nicht wie ich reagieren wuerde nach all dem Mist!

Dank Dir erstmal!!

Re: Scheidung in Moscow probleme

Verfasst: 04 Aug 2011, 07:40
von Sibirier
Also, dann kann ich Dir nur empfehlen, eine internationale Rechtsanwaltskanzlei aufzusuchen.....aber, bei den Honoraren kannst Du dann mehrfach fliegen....

Aber ich weiß nicht, ob eine Vollmacht in UAE ausgestellt (selbstverständlich vor einem Notar, dessen Unterschrift dann noch apostilliert werden müsste) in der RF ausreicht. 100%-ig kann ich auch nicht sagen, ob Du überhaupt nicht vor dem Richter erscheinen brauchst (gehe ich aber von aus, wenn ein Anwalt mit einer Vollmacht dort hingeht)....

Also, wie ich schon schrieb, flieg einen Tag nach Moskau, stell eine Vollmacht aus und beauftrage einen Anwalt (einen Tag wirst Du doch irgendwie abzweigen, morgens hin, abends wieder zurück....).

Re: Scheidung in Moscow probleme

Verfasst: 04 Aug 2011, 11:59
von manuchka
guuude bitte lies mal hier meine Ausführungen zur Scheidung in Russland (auch in Abwesenheit oder wenn der andere Ehepartner nicht einverstanden ist).

Würdet ihr in der EU leben (oder einer von euch), gäbe es da Vorschriften für die internationale Zuständigkeit - müssen wir hier nicht diskutieren, ist ja nicht relevant. Wie die Vorschriften in UAE in Bezug auf im Ausland geschlossene Ehen aussehen, weiß ich nicht. Du könntest aber auch in DE die Scheidung einreichen. Seit 2009 gilt für Familiensachen (auch Scheidung) die Zuständigkeit nach dem FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit).
§ 98 Ehesachen; Verbund von Scheidungs- und Folgesachen
(1) Die deutschen Gerichte sind für Ehesachen zuständig, wenn
1.ein Ehegatte Deutscher ist oder bei der Eheschließung war;
2.beide Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben;
3.ein Ehegatte Staatenloser mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland ist;
4.ein Ehegatte seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat, es sei denn, dass die zu fällende Entscheidung offensichtlich nach dem Recht keines der Staaten anerkannt würde, denen einer der Ehegatten angehört.
(2) Die Zuständigkeit der deutschen Gerichte nach Absatz 1 erstreckt sich im Fall des Verbunds von Scheidungs- und Folgesachen auf die Folgesachen.
(Die Punkte 1-4 im Absatz (1) sind jeweils durch ein "oder", nicht durch ein "und" miteinander verbunden.)
§ 122 Örtliche Zuständigkeit
Ausschließlich zuständig ist in dieser Rangfolge:
1.das Gericht, in dessen Bezirk einer der Ehegatten mit allen gemeinschaftlichen minderjährigen Kindern seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat;
2.das Gericht, in dessen Bezirk einer der Ehegatten mit einem Teil der gemeinschaftlichen minderjährigen Kinder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern bei dem anderen Ehegatten keine gemeinschaftlichen minderjährigen Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben;
3.das Gericht, in dessen Bezirk die Ehegatten ihren gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt zuletzt gehabt haben, wenn einer der Ehegatten bei Eintritt der Rechtshängigkeit im Bezirk dieses Gerichts seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat;
4.das Gericht, in dessen Bezirk der Antragsgegner seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat;
5.das Gericht, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat;
6.das Amtsgericht Schöneberg in Berlin.
Da keiner von euch seinen gewöhnlichen Aufenthalt in DE hat, läuft es wohl bei einer Scheidung in DE auf die Zuständigkeit des Amtsgerichts Schöneberg raus.

Es sind dann alle dt. Prozessvoraussetzungen einzuhalten - Anwaltszwang usw. Das int. Privatrecht entscheidet, welches materielle Recht (es ist nicht das Vermögensrecht gemeint, sondern das "inhaltliche", denn das Prozessrecht regelt nur die "äußere Form" des Verfahrens) anwendbar ist - das könnte bei euch theoretisch auch das russische Recht sein, aber da euer letzter gemeinsamer gewöhnlicher Aufenthalt in DE war und du außerdem Deutscher bist, ist es wahrscheinlich, dass auch da das dt. Recht Anwendung findet.

Wenn du dich für eine Scheidung in DE entscheidest, brauchst du also auf jedem Fall einen Anwalt, deshalb ist es sicher besser, du googelst mal nach einem, der sich mit internationalen Scheidungssachen auskennt (der muss auch keine Fachkenntnisse im russ. Recht haben), und setzt dich direkt mit ihm in Verbindung, wie das alles laufen muss. Das braucht übrigens auch keine große internationale Anwaltskanzlei zu sein! (Die machen sowieso seltenst Familienrecht.)Theoretisch könnte das fast jeder Anwalt sein (weil die Zulassung nur für Amtsgerichte notwendig ist), praktisch macht es vielleicht Sinn, wenn es ein Berliner Anwalt ist, der hat dann nämlich keine zusätzlichen Reisekosten zum Gericht, und du wohnst ja sowieso nicht in DE. Ganz ohne deine (und womöglich ihre) Anwesenheit wird es vermutlich nicht laufen, wobei sie auch von einem Richter im Verfahren der Amtshilfe gehört werden kann, wenn die Anreise nicht zumutbar ist. Wie es läuft, wenn sie sich ganz sperrt, kann ich nicht sagen. Am besten, mal unverbindlich einen Anwalt kontaktieren.

Re: Scheidung in Moscow probleme

Verfasst: 04 Aug 2011, 12:11
von Norbert
Manuchka, eine Frage:
manuchka hat geschrieben:(Die Punkte 1-4 im Absatz (1) sind jeweils durch ein "oder", nicht durch ein "und" miteinander verbunden.)
Woran erkennt man das? (Ist einfach eine allgemeine Frage.)

Re: Scheidung in Moscow probleme

Verfasst: 04 Aug 2011, 12:12
von manuchka
Norbert - am Inhalt (die Punkte wiedersprechen sich z.T., wenn man sie kumulativ sieht und nicht alternativ) und am ";" - aber weil es für den nicht fachkundigen Leser nicht offensichtlich ist, hab ich es dazugeschrieben.

Re: Scheidung in Moscow probleme

Verfasst: 04 Aug 2011, 12:48
von Sibirier
@Manu: Könnte nicht die Scheidung auch in Moskau erfolgen und nur die Anerkennung dann in Schöneberg? So wie bei mir? Sie wohnt ja jetzt wieder in Moskau....

Naja, ich habe ihm die Kontaktdaten eine Advokation in Russland gegeben, die mich vertreten hat, bei der Vermögensaufteilung....

Ist das neu in DE, dass Anwaltszwang ist? Ich hatte weder bei der Scheidung in DE einen Anwalt, noch bei der Anerkennung der Moskauer Scheidung in Berlin einen Anwalt... :roll:

Re: Scheidung in Moscow probleme

Verfasst: 04 Aug 2011, 13:44
von manuchka
sibirier, natürlich kann er sich in Moskau scheiden lassen - der allererste Verweis in meinem Beitrag war deshalb der auf das russische Prozedere. Aber das will er ja nicht, deswegen alternativ die Möglichkeit der Scheidung in DE.
Ist das neu in DE, dass Anwaltszwang ist? Ich hatte weder bei der Scheidung in DE einen Anwalt, noch bei der Anerkennung der Moskauer Scheidung in Berlin einen Anwalt...
Du hast dich doch in RU scheiden lassen - oder? (Sonst hättest du ja keine Anerkennung in DE gebraucht...) In RU braucht man keinen Anwalt. Und für die Anerkennung in DE auch nicht, weil die Scheidung selbst zu dem Zeitpunkt ja schon erledigt war, und die Anerkennung ist kein Scheidungsverfahren. Aber in DE ist bei Scheidungen Anwaltszwang. Neu ist das nicht.

Re: Scheidung in Moscow probleme

Verfasst: 04 Aug 2011, 13:49
von guuuude
Wow!!!!!!!! Super vielen vielen dank fuer die echt sehr hilfreichen antworten!!!!!!
Siberer fuer deine pm
Mamuchka fuer deine super lange und aufschlussreiche antwort!!!

Heute morgen war es noch der unueberwindbare moint everest und jetzt sieht das doch alles viel besser aus!!
Wie gesagt vielen dank!!!!!!