Seite 1 von 2

Bundespersonalausweis

Verfasst: 05 Aug 2011, 15:44
von vvodkanasaftrak
Hab' vor langer Zeit etwas gehoert, dass -neu!- die deutschen GK ab xx auch Personalausweisbehoerde sein sollen, sprich man kann offenbar jetzt oder demnaechst seinen Personalausweis in Russland beabtragen. [kristall] :lala: :lala: :lala:

Hat jemand schon Details?

Re: Bundespersonalausweis

Verfasst: 05 Aug 2011, 18:31
von manuchka
Ja, Tante Gugel und das Auswärtige Amt haben Details:
Personalausweise können gegenwärtig nur von den Personalausweisbehörden im Inland ausgestellt werden. Diese sind gesetzlich verpflichtet, auch für im Ausland lebende Bürgerinnen und Bürger, die keinen Wohnsitz in Deutschland haben, Personalausweise auszustellen.
...
Ab dem 1. Januar 2013 wird das Auswärtige Amt mit den von ihm bestimmten Auslandsvertretungen die Zuständigkeit für Personalausweisangelegenheiten im Ausland übernehmen.
Quelle

"Demnächst" heißt also frühestens ab 2013, und auch dann nur, wenn die dt. Auslandsvertretungen in RUS zu den vom AA bestimmten gehören.

Re: Bundespersonalausweis

Verfasst: 06 Aug 2011, 12:41
von vvodkanasaftrak
spasibo! :idea: :idea: :idea: :D

Re: Bundespersonalausweis

Verfasst: 08 Aug 2011, 06:55
von Norbert
Du kannst den Perso aber in jedem (!) deutschen Einwohnermeldeamt beantragen, egal ob Du dort wohnst oder nicht. Wurde mir so im GK gesagt. Die genaue Rechtsvorschrift habe ich aber nicht parat, ebenso nicht, ob dies nur für Auslandsdeutsche oder für alle gelten soll.

(In der Praxis läuft dies wohl nicht stolperfrei, viele Ämter wissen das nicht.)

Re: Bundespersonalausweis

Verfasst: 08 Aug 2011, 11:29
von manuchka
Rechtliche Grundlage für die Ausstellung eines Perso ist das Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswG). Da steht zur örtlichen Zuständigkeit, also dem Ort, wo man den Perso zu beantragen hat, dies:
§ 8 Örtliche Zuständigkeit; Tätigwerden bei örtlicher Unzuständigkeit
(1) In Deutschland ist die Personalausweisbehörde zuständig, in deren Bezirk die antragstellende Person oder der Ausweisinhaber für seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen für seine Hauptwohnung, meldepflichtig ist. Hat die antragstellende Person keine Wohnung, so ist die Personalausweisbehörde zuständig, in deren Bezirk sie sich vorübergehend aufhält.
(2) Im Ausland sind die vom Auswärtigen Amt bestimmten Auslandsvertretungen zuständig, in deren Bezirk sich die antragstellende Person oder der Ausweisinhaber gewöhnlich aufhält. Der Ausweisinhaber hat den Nachweis über den gewöhnlichen Aufenthaltsort zu erbringen.
(3) Für Binnenschiffer, die keine Wohnung in Deutschland haben, ist die Personalausweisbehörde am Heimatort des Binnenschiffes, für Seeleute, die keine Wohnung in Deutschland haben, die Personalausweisbehörde am Sitz des Reeders zuständig.
(4) Der Antrag auf Ausstellung eines Ausweises muss auch von einer örtlich nicht zuständigen Personalausweisbehörde bearbeitet werden, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird. Ein Ausweis darf nur mit Ermächtigung der örtlich zuständigen Personalausweisbehörde ausgestellt werden.
Es geht also entweder nach dem Ort der gemeldeten (Haupt-)Wohung oder - wenn es keine gibt - nach dem Ort des vorübergehenden (Inland) bzw. gewöhnlichen (Ausland, aber erst ab 2013, siehe obiger Beitrag von mir) Aufenthalts.

Re: Bundespersonalausweis

Verfasst: 08 Aug 2011, 12:07
von Norbert
manuchka hat geschrieben:Es geht also entweder nach dem Ort der gemeldeten (Haupt-)Wohung oder - wenn es keine gibt - nach dem Ort des vorübergehenden (Inland) bzw. gewöhnlichen (Ausland, aber erst ab 2013, siehe obiger Beitrag von mir) Aufenthalts.
Es gibt halt noch den tollen Paragraphen ganz am Ende:
§ 35 Übergangsvorschrift
Abweichend von § 7 Abs. 2, § 8 Abs. 2, § 10 Abs. 1 Satz 4 und Abs. 2 Satz 2, § 23 Abs. 4 Satz 2 sowie § 31 Abs. 2 ist bis zum 31. Dezember 2012 für Deutsche mit Hauptwohnung im Ausland die Personalausweisbehörde nach § 7 Abs. 1 zuständig, in deren Bezirk er oder sie sich vorübergehend aufhält.
Und da es ja keine "Registrierung" für Besucher gibt, wie in Russland, ist mein vorrübergehender Aufenthaltsort jener, wo ich gerade bin. Und das kann in ganz Deutschland sein. Oder übersehe ich da etwas?

Re: Bundespersonalausweis

Verfasst: 08 Aug 2011, 13:54
von inorcist
Aus eigener Erfahrung:

Theoretisch kriegt man den Perso ohne Probleme. Praktisch sieht's anders aus.

In meinem konkreten Fall scheiterte es schlicht an der Software des Einwohneramtes. Es gab einfach nirgends eine Option, einen Perso für jemanden zu beantragen, der nicht im Ort gemeldet ist.

Ich hab damals (Juli letzten Jahres) einen halben Tag im Einwohnermeldeamt meines Heimatorts (irgendwo in BaWü) verbracht und versucht zusammen mit der Sachbearbeiterin (ehemalige Klassenkameradin) und unserem Bürgermeister (guter Freund meiner Eltern) das Problem irgendwie zu lösen.

Es ging schlicht und einfach nicht.

Die vorgeschlagene Lösung war, in ein anderes Bundesland zu fahren, wo die Software derartige Anfragen unterstützt. Das war dann aus Zeitgründen nicht möglich.

Re: Bundespersonalausweis

Verfasst: 08 Aug 2011, 14:25
von Norbert
inorcist hat geschrieben:Ich hab damals (Juli letzten Jahres) einen halben Tag im Einwohnermeldeamt meines Heimatorts (irgendwo in BaWü) verbracht und versucht zusammen mit der Sachbearbeiterin (ehemalige Klassenkameradin) und unserem Bürgermeister (guter Freund meiner Eltern) das Problem irgendwie zu lösen.
Ich habe auch von einem Fall aus BaWü gehört, wo es sehr problematisch war, aber am Ende ging. ;)

Re: Bundespersonalausweis

Verfasst: 09 Aug 2011, 14:13
von inorcist
Norbert hat geschrieben:Ich habe auch von einem Fall aus BaWü gehört, wo es sehr problematisch war, aber am Ende ging. ;)
Ja, es gab noch einen weiteren Weg. Aber dafür hätte ich erst einmal nach Bern zur deutschen Botschaft fahren müssen, um meine zürcher Wohnsitzbescheinigung beglaubigen zu lassen (oder apostillieren oder was auch immer), gleichzeitig eine Bestätigung der schweizer Fremdenpolizei einholen müssen, dass ich kein Krimineller bin, und das ganze dann mit ner Erklärung der Situation nach Stuttgart schicken.

War mir im Fall zu doof. Ausserdem war es ca. einen Monat bevor ich nach Russland umgezogen bin.

PS: Ein Kollege konnte in Konstanz problemlos einen neuen Perso bekommen, aber angeblich nur weil er zuvor nie in BaWü gemeldet war (was wiederum mit der Software zusammenhängen soll).

Re: Bundespersonalausweis

Verfasst: 09 Aug 2011, 14:20
von Norbert
inorcist hat geschrieben:Aber dafür hätte ich erst einmal nach Bern zur deutschen Botschaft fahren müssen, um meine zürcher Wohnsitzbescheinigung beglaubigen zu lassen (oder apostillieren oder was auch immer), gleichzeitig eine Bestätigung der schweizer Fremdenpolizei einholen müssen, dass ich kein Krimineller bin, und das ganze dann mit ner Erklärung der Situation nach Stuttgart schicken.
Wo steht denn diese Anforderung?