Seite 1 von 1

Welche Papiere und Beglaubigungen Für FZF

Verfasst: 26 Sep 2011, 15:00
von Boris
HalliHallo an alle :) ,
so, wir haben´s nun geschafft und sind seit dem 06.09 verheiratet :D . Die Heirat fand auf einer kleinen Dänischen Insel statt. Wir hatten zwar ein Problem mit einem Dokument, aber die Mitarbeiter des Standesamtes haben ein Auge zu gedrückt. ;)
Leider musste meine Frau am 18.09 wieder aus Deutschland ausreisen :( , das sie mit dem „falschen“ Visum eingereist war (Schengenvisum). Wir haben auch versucht eine Vorabzustimmung auf der ABH zu bekommen, aber die haben auf Stur gestellt :evil: . Jedoch versprach mit die dortige Mitarbeiterin das die Sache mit der ABH dann innerhalb eines Tages nach Erhalt der Unterlagen der Deutschen Botschaft vom Tisch wäre :) .
Meine Frau hat mittlerweile auch den Deutsch A1 Kurs begonnen, Sie hat eine Sprachschule 150 Km. von Ihrem Wohnort gefunden, bei welcher sie dann auch Anfang Dezember die Prüfung ablegen kann.

Soweit so gut, jetzt zu meiner Frage:
Welche Beglaubigungen und Apostillen braucht Sie jetzt auf Ihre Papiere. Soweit ich das begriffen habe braucht sie eine legalisierte Heiratsurkunde, und für ihren Sohn, 5 Jahre alt eine übersetzte und beglaubigte Geburtsurkunde. Desweiteren braucht sie wohl meinen Reisepass oder eine beglaubigte Kopie von diesem. Aber ist das wirklich schon alles….? Das wäre doch zu einfach denk ich mir mal, da muss es doch noch einen Haken geben.
Wäre echt hilfreich wenn mir hier jemand in dieser Angelegenheit weiterhelfen könnte… [Danke]

Danke schon mal im voraus

Der Boris

Re: Welche Papiere und Beglaubigungen Für FZF

Verfasst: 26 Sep 2011, 17:06
von manuchka
Hallo Boris,
nutz doch mal die Suchfunktion im Forum, rechts oben in der Ecke, oder les dich ein wenig durchs Unterforum für Ehe- und Partnerschaftsfragen. Das Thema haben wir wirklich schon oft gehabt.
Außerdem gibt es auch auf der Seite der Botschaft Info-Blätter für die Erteilung eines nationalen Visums:
http://www.moskau.diplo.de/contentblob/ ... sa_dld.pdf
http://www.moskau.diplo.de/contentblob/ ... ng_dld.pdf

Problematisch könnte das mit dem Kind noch werden - gibt es den Vater noch irgendwo? Dann wird nämlich das interessant:
Nachweis der alleinigen Sorge: Der Nachweis der alleinigen elterlichen Sorge (z.B. durch gerichtlichen Sorgerechtsbeschluss, Sterbeurkunde des anderen
sorgeberechtigten Elternteils) ist immer dann erforderlich, wenn der andere Elternteil des Kindes im Ausland verbleibt. Nach einer Scheidung behalten in der Russischen Föderation in der Regel beide Elternteile gemeinsam das Sorgerecht.
Bitte beachten Sie, dass ein Anspruch auf Kindernachzug lediglich bei alleiniger elterlicher Sorge besteht. Bei weiterhin bestehender gemeinsamer Sorge kommt ein Kindernachzug lediglich im Rahmen einer Ermessensentscheidung gemäß § 32 Abs. 4 AufenthG in Betracht, wobei das Vorliegen einer besonderen Härte durch die/den Antragsteller/in nachzuweisen ist.

Re: Welche Papiere und Beglaubigungen Für FZF

Verfasst: 28 Sep 2011, 07:11
von Norbert
Boris hat geschrieben:Leider musste meine Frau am 18.09 wieder aus Deutschland ausreisen :( , das sie mit dem „falschen“ Visum eingereist war (Schengenvisum). Wir haben auch versucht eine Vorabzustimmung auf der ABH zu bekommen, aber die haben auf Stur gestellt :evil: .
Nun, genau deswegen warnen die meisten hier im Forum immer vor Heirat in Dänemark - es ist halt eine sehr elegante Ausnutzung der Gesetze, und anschließend kommt es oft dazu, dass die ABHs entsprechend streng die restlichen Regelungen ausreizen. (Man sollte beachten, dass Dänemark zwar bei der Heirat extrem lax ist, aber die strengsten Nachzugsregelungen von ganz Europa hat. Schutz der Ehe wird dort sehr klein geschrieben. Dagegen ist da Deutschland eher kulant. Rosinenpicken wird aber nicht gern gesehen ...)

Egal, Du willst ja etwas ganz anderes wissen. Bei dem oben beschriebenen Fall übersiehst Du eventuell die Problematik, dass beim Kind das sogenannte Kindeswohl abgewogen wird: http://forum.aktuell.ru/viewtopic.php?p=88064#p88064. Es ist also nicht so, dass das Kind in jedem Fall und sofort nach Deutschland kann. Die Zustimmung des Vaters und Deutschkenntnisse sind eigentlich Pflicht, ansonsten wird davon ausgegangen, dass das Kind in D nicht glücklich werden kann. (Dann bleibt Euch nur eine gemeinsame Ehe in Russland.)

Re: Welche Papiere und Beglaubigungen Für FZF

Verfasst: 28 Sep 2011, 19:24
von Boris
Norbert hat geschrieben:
Boris hat geschrieben:Leider musste meine Frau am 18.09 wieder aus Deutschland ausreisen :( , das sie mit dem „falschen“ Visum eingereist war (Schengenvisum). Wir haben auch versucht eine Vorabzustimmung auf der ABH zu bekommen, aber die haben auf Stur gestellt :evil: .
Nun, genau deswegen warnen die meisten hier im Forum immer vor Heirat in Dänemark - es ist halt eine sehr elegante Ausnutzung der Gesetze, und anschließend kommt es oft dazu, dass die ABHs entsprechend streng die restlichen Regelungen ausreizen. (Man sollte beachten, dass Dänemark zwar bei der Heirat extrem lax ist, aber die strengsten Nachzugsregelungen von ganz Europa hat. Schutz der Ehe wird dort sehr klein geschrieben. Dagegen ist da Deutschland eher kulant. Rosinenpicken wird aber nicht gern gesehen ...)

Egal, Du willst ja etwas ganz anderes wissen. Bei dem oben beschriebenen Fall übersiehst Du eventuell die Problematik, dass beim Kind das sogenannte Kindeswohl abgewogen wird: http://forum.aktuell.ru/viewtopic.php?p=88064#p88064. Es ist also nicht so, dass das Kind in jedem Fall und sofort nach Deutschland kann. Die Zustimmung des Vaters und Deutschkenntnisse sind eigentlich Pflicht, ansonsten wird davon ausgegangen, dass das Kind in D nicht glücklich werden kann. (Dann bleibt Euch nur eine gemeinsame Ehe in Russland.)

Ich denke nicht das es da ein Problem geben wird, da der Vater des Kindes vor der Geburt verschwunden ist und in der Geburtsurkunde auch kein Vater eingetragen ist. Das mit der Sprache könnte vielleicht ein Problem werden, da der Kurze erst 4 Jahre alt ist... ;) Habe gestern mal auf der ABH angerufen, die meinten auch das es da keine Problem geben wird :D . Die Frage ist jetzt halt braucht meine Frau ´ne extra Bescheinigung das sie das alleinige Sorgerecht hat oder genügt der Botschaft die Geburtsurkunde das Kleinen ? Die Botschaft telefonisch zu erreichen ist ja ungefähr genauso unmöglich wie ´ne Privataudienz beim Papst zu bekommen.. [narr] Habe heute mal ne E-Mail mit meinem Anliegen abgeschickt, bin jetzt halt gespannt wie lange die mit der Antwort brauchen.

Re: Welche Papiere und Beglaubigungen Für FZF

Verfasst: 29 Sep 2011, 06:03
von Norbert
Wenn in der Geburtsurkunde kein Vater steht, dann hat sich dieses Problem zum Glück erledigt. Wenn das Kind noch über ein Jahr bis zur Schule hat, sollte auch die Sprachbarriere noch hinnehmbar sein. Glückwunsch, ganz ehrlich!

Ich denke die Abwesenheit des Vaters in der Geburtsurkunde sollte auch reichen.

Die Botschaft antwortet auf E-Mails eigentlich recht zuverlässig und ausreichend schnell.