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Annulierung Arbeitsgenehmigung/ Arbeitsvisum
Verfasst: 27 Sep 2011, 09:36
von Jochen
Hallo zusammen,
hat jemand zufällig Informationnen, wann eine Arbeitsgenehmigung/ Arbeitsvisum annuliert werden kann? Mir geht es darum, dass eine Person im Besitz einer Arbeitsgenehmigung/ Arbeitsvisum ist, sich jedoch größten Teils außerhalb Russlands aufhält. Ich habe lediglich das hier gefunden:
Федеральный закон № 115-ФЗ от 25.07.2002 года "О правовом положении иностранных граждан в Российской Федерации"
Punkt 9 Разрешение на работу иностранному гражданину не выдается, а выданное разрешение на работу аннулируется территориальным органом федерального органа исполнительной власти, ведающего вопросами внутренних дел, в случае, если данный иностранный гражданин:
9) находится за пределами Российской Федерации более шести месяцев
Dieses Gesetz bezieht sich auf Arbeitsgenehmigung/ Arbeitsvisum im Allgemeinen. Interessant wäre für mich aber, wie die Sache bei einem Spezialistenvisum aussieht. Die russische Bürokratie ist ja sehr formalistisch (Komma fehlt, das steht da sooo nicht usw.), so könnte man auch argumentieren: da steht ja nichts vom Spezialistenvisum... Na ihr versteht schon!
Wer Infos hat, immer her damit!
Danke schon mal!
Re: Annulierung Arbeitsgenehmigung/ Arbeitsvisum
Verfasst: 28 Sep 2011, 07:06
von Zejtnot
Dieser Satz bezieht sich auf die Arbeitsgenehmigung, auf nichts anderes. Nun meine subjektive Deutung: Dabei spielt keinerlei Rolle, auf welchem Weg (Spezialistenregelung, normaler Weg) diese ausgegeben wurde. Ich lasse mich aber gern eines besseren belehren!
Re: Annulierung Arbeitsgenehmigung/ Arbeitsvisum
Verfasst: 28 Sep 2011, 09:17
von Jochen
Hallo Zejtnot,
gut, bezieht sich nur auf Arbeitsgenehmigung, auf welche auch immer. Wie ist es dann mit dem Arbeitsvisum? Müsste das nicht auch annuliert werden? Weil das eine bekommt man ja nur mit dem anderen.
Wer weiss da was?
Danke!
Re: Annulierung Arbeitsgenehmigung/ Arbeitsvisum
Verfasst: 28 Sep 2011, 11:04
von domizil
... das russische Migrationsgesetz kennt keine speziellen Visa für Spezialisten. Es gibt hier nur ein vereinfachtes Antrags- und Genehmigungsverfahren. Der Betreffende der die Absicht hat in Russland zu arbeiten beantragt als erstes ein Arbeitsvisum. Nach Erhalt kann er mit diesem nach Russland einreisen und hier den Antrag auf Erteilung einer Arbeitsgenehmigung stellen, die ihm erteilt werden KANN, da er ja ein Arbeitsvisum hat. Wenn aus irgendwelchen Gründen, z.B. Abwesenheit von mehr als 183 Tagen die Arbeitsgenehmigung annuliert wird, wird damit aber NICHT die Gültigkeit des Arbeitsvisums automatisch gelöscht. Das Arbeitsvisum bleibt weiterhin gültig weil es hier nicht zwingend notwendig ist einen Mindestzeitraum auf dem Territorium der RF zu verbringen.
Uwe Niemeier
Re: Annulierung Arbeitsgenehmigung/ Arbeitsvisum
Verfasst: 28 Sep 2011, 11:33
von Jochen
Sicher gibt es spezielle Visa für Spezialisten. Und zwar die 3jährigen. Denn die gibt es nur für Spezialisten. Alle anderen erhalten das einjährige Visum. Es gibt auch nicht DAS vereinfachte Antrags- und Genehmigungsverfahren. Das vereinfachte Antrags- und Genehmigungsverfahren wird ausschliesslich in Verbindung mit dem Status: Spezialist angewandt. Will jetzt aber keine formale Diskussion darüber führen, das ist nicht das Thema.
Habe folgendes auf der Seite des FMS gefunden: bei vorzeitiger Kündigung des Arbeitsvertrages hat der Spezialist 30Tage Zeit, sich neue Arbeit zu suchen. Danach verfallen Arbeitsgenehmigung und-visum und er muss ausreisen.
Wie verhält es sich jetzt aber bei Annulierung der Arbeitsgenehmigung? Ob das Visum auch erlischt oder nicht, ist nicht geregelt, bzw. habe ich keine Infos dazu gefunden.
Re: Annulierung Arbeitsgenehmigung/ Arbeitsvisum
Verfasst: 28 Sep 2011, 11:43
von Zejtnot
domizil hat geschrieben:Der Betreffende der die Absicht hat in Russland zu arbeiten beantragt als erstes ein Arbeitsvisum. Nach Erhalt kann er mit diesem nach Russland einreisen und hier den Antrag auf Erteilung einer Arbeitsgenehmigung stellen ...
Beim normalen Prozess ist es ja aber genau anders herum. Das Arbeitsvisum gibt es erst, wenn die Genehmigung vorliegt. (Was auch logisch ist, da der normale Beantragungsprozess nicht unter 6 Monaten realisierbar ist.)
Re: Annulierung Arbeitsgenehmigung/ Arbeitsvisum
Verfasst: 28 Sep 2011, 11:49
von Jochen
So siehts aus! Der Prozess ist auch beim Spezialistenvisum so. Wobei in der Regel der Arbeitgeber die Arbeitserlaubnis beantragt, nicht der MA. Und bei normalen Arbeitsgenehmigungen vorab beim Arbeitsamt erst einmal die Erlaubnis zur Heranziehung ausl. Arbeitskräfte! Danach gibts die Arbeitsgenehmigung.
Aber wir weichen ab!
PS: Wo ist eigentlich User Nikolaus, wenn man ihn braucht?

Re: Annulierung Arbeitsgenehmigung/ Arbeitsvisum
Verfasst: 28 Sep 2011, 11:56
von domizil
ich habe die letzte Stunde auch intensiv genutzt um nochmal im Migrationsgesetz nachzulesen und muß mich korrigieren
und der Information von Jochen anschließen. Alles völlig richtig rausgelesen, ich verstehe es auch - 30 Tage Frist, danach
Ausreise.
Ich habe auch die gleichen Zweifel wie Jochen in diesem konkreten Fall. Die Arbeitsgenehmigung wurde annuliert ... und
weiter? Auch ich habe keinen Absatz im Migrationsgesetz hierzu gefunden.
Wenn ich jedoch den Ausführungen von Zejtnot folge und unterstelle das diese richtig sind, so erhält man das Arbeitsvisum erst auf der Grundlage der Arbeitsgenehmigung. Ohne Arbeitsgenehmigung somit auch kein Arbeitsvisum. Also: 30 Tage Frist und Ausreise - leider.
Und, um an dieser Stelle ein wenig Reklame für meinen Vorschlag zum neuen Menüpunkt (Wirtschafts-Residenten) zu machen: Ein weiterer Punkt den man dort abarbeiten und übersichtlich speichern könnte.
Uwe Niemeier