Ehevisum
Verfasst: 06 Okt 2011, 16:24
Hallo miteinander,
ich habe mit meiner russ. Verlobten hier in D die Eheschliessung beantragt, und kurz darauf dafür alle erforderlichen Dokumente, mit Übersetzung etc., als Kopie eingereicht.
Sie ist nun wieder zurück in Russland und wir wollen ein Ehevisum für sie beantragen, um in D schliesslich heiraten zu können.
Nun zwei Fragen:
1. Das Standesamt hat mir eine Art vorläufige Bestätigung gegeben ("..es wurden diverse Unterlagen vorgezeigt..."), da die Dokumente nicht im Original vorlgelegt werden können. (Verbot von Versand von personenstandsbezogenen Dokumenten aus Russland) Das OLG braucht schliesslich Originale für endgültige Bestätigung, wie ihr sicher wisst. Und die Standesbeamten zeigten mir hierfür Verständnis.
- Wird diese vorläufige Bestätigung von der dt. Botschaft anerkannt
2. Ich finde nirgendswo eine Auskunft darüber, ob für das Ehevisum ebenfalls eine Verpflichtungserklärung von der Ausländerbehörde (wie bei Besuchervisum) benötigt wird, oder ob es sich nur um eine formlose Versicherung für das Tragen aller Kosten handelt
Weiss das jemand? (Zuständig ist dt. Botschaft Nowosibirsk, und die haben mir bis jetzt auch auf mails noch nicht geantwortet, was sie eigentlich brauchen. Die Internetseite behandelt nicht den Verlobt-Fall.)
Dankedanke für kompetente Antworten!
ich habe mit meiner russ. Verlobten hier in D die Eheschliessung beantragt, und kurz darauf dafür alle erforderlichen Dokumente, mit Übersetzung etc., als Kopie eingereicht.
Sie ist nun wieder zurück in Russland und wir wollen ein Ehevisum für sie beantragen, um in D schliesslich heiraten zu können.
Nun zwei Fragen:
1. Das Standesamt hat mir eine Art vorläufige Bestätigung gegeben ("..es wurden diverse Unterlagen vorgezeigt..."), da die Dokumente nicht im Original vorlgelegt werden können. (Verbot von Versand von personenstandsbezogenen Dokumenten aus Russland) Das OLG braucht schliesslich Originale für endgültige Bestätigung, wie ihr sicher wisst. Und die Standesbeamten zeigten mir hierfür Verständnis.
- Wird diese vorläufige Bestätigung von der dt. Botschaft anerkannt
2. Ich finde nirgendswo eine Auskunft darüber, ob für das Ehevisum ebenfalls eine Verpflichtungserklärung von der Ausländerbehörde (wie bei Besuchervisum) benötigt wird, oder ob es sich nur um eine formlose Versicherung für das Tragen aller Kosten handelt
Weiss das jemand? (Zuständig ist dt. Botschaft Nowosibirsk, und die haben mir bis jetzt auch auf mails noch nicht geantwortet, was sie eigentlich brauchen. Die Internetseite behandelt nicht den Verlobt-Fall.)
Dankedanke für kompetente Antworten!