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Ehevisum

Verfasst: 06 Okt 2011, 16:24
von Tom
Hallo miteinander,

ich habe mit meiner russ. Verlobten hier in D die Eheschliessung beantragt, und kurz darauf dafür alle erforderlichen Dokumente, mit Übersetzung etc., als Kopie eingereicht.
Sie ist nun wieder zurück in Russland und wir wollen ein Ehevisum für sie beantragen, um in D schliesslich heiraten zu können.

Nun zwei Fragen:
1. Das Standesamt hat mir eine Art vorläufige Bestätigung gegeben ("..es wurden diverse Unterlagen vorgezeigt..."), da die Dokumente nicht im Original vorlgelegt werden können. (Verbot von Versand von personenstandsbezogenen Dokumenten aus Russland) Das OLG braucht schliesslich Originale für endgültige Bestätigung, wie ihr sicher wisst. Und die Standesbeamten zeigten mir hierfür Verständnis.
- Wird diese vorläufige Bestätigung von der dt. Botschaft anerkannt ???

2. Ich finde nirgendswo eine Auskunft darüber, ob für das Ehevisum ebenfalls eine Verpflichtungserklärung von der Ausländerbehörde (wie bei Besuchervisum) benötigt wird, oder ob es sich nur um eine formlose Versicherung für das Tragen aller Kosten handelt ???
Weiss das jemand? (Zuständig ist dt. Botschaft Nowosibirsk, und die haben mir bis jetzt auch auf mails noch nicht geantwortet, was sie eigentlich brauchen. Die Internetseite behandelt nicht den Verlobt-Fall.)

Dankedanke für kompetente Antworten! :)

Re: Ehevisum

Verfasst: 09 Okt 2011, 22:20
von lausi
Tom hat geschrieben: 2. Ich finde nirgendswo eine Auskunft darüber, ob für das Ehevisum ebenfalls eine Verpflichtungserklärung von der Ausländerbehörde (wie bei Besuchervisum) benötigt wird, oder ob es sich nur um eine formlose Versicherung für das Tragen aller Kosten handelt ???
Weiss das jemand?
Ich kenne es so, dass für die Zeit bis zur Eheschließung auch eine VE abgegeben werden muss. Bei der Eheschließung wirst Du ja dann die "große" VE unterschreiben... :blumen:
Zur anderen Frage (Kopien) würde ich auch nur versuchen, die Info vom Konsulat zu bekommen. Wenn das Kosulat Nowosibirsk nicht antwortet, schreib doch mal an die Botschaft in Moskau.
Ich bin da aber eher pessimistisch... auf der HP der Botschaft steht, dass die Bescheinigung vorliegen muss, dass alle Voraussetzungen zur Eheschließung erfüllt sind...

Re: Ehevisum

Verfasst: 10 Okt 2011, 21:41
von andreask020361
wir haben auch in dtschl geheiratet. meine frau hatte ein ganz normales Jahres Besucher visum. Wir haben im sommer unsere Unterlagen abgegeben und nach dem das standesamt die zustimmung uns zu geschickt hat mit 6 monatiger Verfallszeit sind wir in Moskau aufs konsulat und haben ehrlich unsere Situation dargelegt. daraufhin hat meine Frau ein neues Visum beantragt auch Besucher Visum wo nur noch arbeiten in dtschl verboten ist ,stand. dass eheschliesungsverbot wurde entfernt