Visumbeantr. mit Verpflichtungserkl. aus der dt. Botschaft!
Verfasst: 28 Sep 2004, 18:06
Liebe Leute,
Dietrich hat neulich fuer seine Frau ein Visum in Moskau beantragt und danach hier seine Erfahrungen niedergeschrieben. Ich habe heute fuer/mit meine/n Schwiegereltern ein Besuchervisum fuer 30 Tage beantragen wollen, dabei gibt es ein paar Unterschiede.
Zuerst habe ich wie gefordert per Telefon uns einen Termin bestellt. Mir wurde dabei nocheinmal die Liste der vorzulegenden Unterlagen genannt (Fotokopie vom Inlandspass (Fotoseite, Propiska und Familienstand), Reisepasskopie (Fotoseite), Reisepass, Verpflichtungserklaerung (Original und Kopie), 3 Passfotos, 2 Visaformulare (ausgefuellt), Krankenversicherung (Original und Kopie), Bearbeitungsgebuehr in RUR). Auf meine Frage, ob ich die Verpflichtungserklaerung in der Botschaft selber machen kann: Ja, natuerlich, taeglich von 9-12). Fuer dieses Gespraech kam eine Rechnung ueber 213 RUR.
Also bin ich heute dorthin, habe die Verpflichtungserklaerung ausgefuellt und gestempelt gegen 720 RUR wiederbekommen. Das Feld "Bonitaet geprueft" war durchgestrichen, da nicht geprueft, da dies Botschaften nicht duerfen. Da meine Schwiegereltern verheiratet sind, brauchte ich fuer sie nur eine Verpflichtungserklaerung ausfuellen (freiwilliger Hinweis der netten Dame).
Danach bin ich mit meinem Schwiegervater (da verheiratet reicht einer) zum Visabeantragen gegangen. Man hat die Papiere (vollstaendig nach diktierter Liste) nicht angenommen, da folgende Papiere fehlten:
- Bestaetigung seines Arbeitgebers, wo er als was arbeitet (mit Anschrift und Telefonnummer),
- eine Bonitaetspruefung, dazu wollte man erst seinen Kontoauszug mit einem Guthaben von mindestens 50 EUR, in Diskussion einigten wir uns dann auf meinen Kontoauszug, da meine Schwiegereltern als den russischen Banken vertrauende Leute natuerlich kein Konto haben.
Was mich masslos ankotzt:
- Man kann nachfragen wen man will, eine Auskunft, ueber die wirklich vorzulegenden Dokumente bekommt man erst am Visaschalter,
- was geht es die Botschaft an, ob und wenn ja, wo die russischen Verwandten deutscher Staatsangehoeriger arbeiten, wenn sie fuer weniger als einen Monat eine Besuchsreise unternehmen wollen?
- Die Namen der Gespraechspartner in der Visastelle bekommt man nicht gesagt,
- selbst beim Erhalt der Verpflichtungserklaerung bekommt man nicht den kleinsten Hinweis, dass diese im Prinzip sinnlos ist, wenn nicht noch Kontoauszuege mit Gehaltseingaengen des sich Verpflichtenden vorgelegt werden.
Im Prinzip ist es mir wurscht, ob solche Papiere gefordert werden oder nicht, es zeugt aber von ziemlicher Diplomatenarroganz, wenn man bei Nachfragen nichts gesagt bekommt, und daher nochmal antraben darf. Es hat ja auch jeder Zeit, immer wieder zu der verkehrsguenstig gelegenen Botschaft zu gehen. Als Moskauer ist das fuer uns nicht ganz so tragisch, nur glaube ich nicht, dass fuer Weitherangereiste dies anders gehandhabt wird.
Letztendlich regt mich wieder auf, dass ich als der Dumme dastehe, der es nicht versteht, vorher sich drumzukuemmern, was man denn bitteschoen fuer die Beantragung des hoheitlichen Gnadenaktes seiner Diplomatenmajestaet goettlicher Abstammung einer Besuchervisaerteilung benoetigt.
Aber wie dem auch sei, wir beugen uns den Wuenschen und haben wieder was gelernt. Und ihr hoffentlich auch.
Dietrich hat neulich fuer seine Frau ein Visum in Moskau beantragt und danach hier seine Erfahrungen niedergeschrieben. Ich habe heute fuer/mit meine/n Schwiegereltern ein Besuchervisum fuer 30 Tage beantragen wollen, dabei gibt es ein paar Unterschiede.
Zuerst habe ich wie gefordert per Telefon uns einen Termin bestellt. Mir wurde dabei nocheinmal die Liste der vorzulegenden Unterlagen genannt (Fotokopie vom Inlandspass (Fotoseite, Propiska und Familienstand), Reisepasskopie (Fotoseite), Reisepass, Verpflichtungserklaerung (Original und Kopie), 3 Passfotos, 2 Visaformulare (ausgefuellt), Krankenversicherung (Original und Kopie), Bearbeitungsgebuehr in RUR). Auf meine Frage, ob ich die Verpflichtungserklaerung in der Botschaft selber machen kann: Ja, natuerlich, taeglich von 9-12). Fuer dieses Gespraech kam eine Rechnung ueber 213 RUR.
Also bin ich heute dorthin, habe die Verpflichtungserklaerung ausgefuellt und gestempelt gegen 720 RUR wiederbekommen. Das Feld "Bonitaet geprueft" war durchgestrichen, da nicht geprueft, da dies Botschaften nicht duerfen. Da meine Schwiegereltern verheiratet sind, brauchte ich fuer sie nur eine Verpflichtungserklaerung ausfuellen (freiwilliger Hinweis der netten Dame).
Danach bin ich mit meinem Schwiegervater (da verheiratet reicht einer) zum Visabeantragen gegangen. Man hat die Papiere (vollstaendig nach diktierter Liste) nicht angenommen, da folgende Papiere fehlten:
- Bestaetigung seines Arbeitgebers, wo er als was arbeitet (mit Anschrift und Telefonnummer),
- eine Bonitaetspruefung, dazu wollte man erst seinen Kontoauszug mit einem Guthaben von mindestens 50 EUR, in Diskussion einigten wir uns dann auf meinen Kontoauszug, da meine Schwiegereltern als den russischen Banken vertrauende Leute natuerlich kein Konto haben.
Was mich masslos ankotzt:
- Man kann nachfragen wen man will, eine Auskunft, ueber die wirklich vorzulegenden Dokumente bekommt man erst am Visaschalter,
- was geht es die Botschaft an, ob und wenn ja, wo die russischen Verwandten deutscher Staatsangehoeriger arbeiten, wenn sie fuer weniger als einen Monat eine Besuchsreise unternehmen wollen?
- Die Namen der Gespraechspartner in der Visastelle bekommt man nicht gesagt,
- selbst beim Erhalt der Verpflichtungserklaerung bekommt man nicht den kleinsten Hinweis, dass diese im Prinzip sinnlos ist, wenn nicht noch Kontoauszuege mit Gehaltseingaengen des sich Verpflichtenden vorgelegt werden.
Im Prinzip ist es mir wurscht, ob solche Papiere gefordert werden oder nicht, es zeugt aber von ziemlicher Diplomatenarroganz, wenn man bei Nachfragen nichts gesagt bekommt, und daher nochmal antraben darf. Es hat ja auch jeder Zeit, immer wieder zu der verkehrsguenstig gelegenen Botschaft zu gehen. Als Moskauer ist das fuer uns nicht ganz so tragisch, nur glaube ich nicht, dass fuer Weitherangereiste dies anders gehandhabt wird.
Letztendlich regt mich wieder auf, dass ich als der Dumme dastehe, der es nicht versteht, vorher sich drumzukuemmern, was man denn bitteschoen fuer die Beantragung des hoheitlichen Gnadenaktes seiner Diplomatenmajestaet goettlicher Abstammung einer Besuchervisaerteilung benoetigt.
Aber wie dem auch sei, wir beugen uns den Wuenschen und haben wieder was gelernt. Und ihr hoffentlich auch.