Wohnung mieten in Russland - Tipps und Hinweise
Verfasst: 23 Okt 2011, 00:39
Einige praktische Hinweise für Russlandbesucher die eine Wohnung anmieten wollen.
1. Wenn Sie die russische Sprache nicht kennen sollten Sie einen Dolmetscher nutzen. Die Verständigung mit „Armen und Beinen“ wird entweder gleich oder später zu
Problemen mit dem Vermieter führen.
2. Wohnungen finden Sie über Internet und Zeitungen. Es gibt nur sehr wenige echte Mietangebote von Privatvermietern. Fast hinter jeder Anzeige steckt ein Makler.
3. Arbeiten Sie nur mit offiziellen Maklern zusammen (erkennbar an vollständigen Firmenangaben in den Anzeigen). Die Zusammenarbeit mit Schwarzmaklern bringt Ihnen
keinerlei Vorteile.
4. Wenn Sie selber eine Suchanzeige aufgeben sollten Sie eine zeitweilige Handy-Nummer angeben die Sie nach erfolgreicher Wohnungssuche wieder abstellen.
5. Schließen Sie mit dem Makler unbedingt einen Vermittlungsvertrag ab damit es nicht zu „finanziellen Mißverständnissen“ kommt.
6. Versuchen Sie nicht „hinter dem Rücken des Maklers“ mit dem Vermieter einen direkten Mietvertrag abzuschließen. Die Makler kennen sich alle untereinander und Sie
werden auch sehr schnell „bekannt“.
7. Der Makler ist nur Kontaktperson zwischen Ihnen und dem Vermieter. Er informiert Sie in der Regel nur sehr oberflächlich und unvollständig über die Immobilie. Ihr
Hauptgesprächspartner sollte der Vermieter sein dem Sie alle Fragen stellen und mit dem Sie die Vertragsbedingungen aushandeln.
8. Die angebotenen Mietverträge sind oftmals sehr kurz und regeln eigentlich gar nichts. Sie müssen hier selber entscheiden ob sie mit so einem Vertrag leben können. Eine
absolute Mietsicherheit (so wie in Deutschland) gibt es in Russland nicht.
9. Gesetzliche Regelungen zur Miete und Pacht von Immobilien finden Sie im Russischen Bürgerlichen Gesetzbuch, Abschnitt 34 und 35.
10. Nehmen Sie zur Wohnungsbesichtigung eine Stadtkarte mit und lassen sich die angebotenen Wohnungen vorher auf dieser Karte zeigen, damit Sie eine ungefähre
Vorstellung über die Lage haben.
11. Fragen Sie nach in der Nähe befindlichen Nahverkehrsanschlüssen (Straßenbahn, Autobus, Trolleybus, Elektritshka).
12. Erkundigen Sie sich nach der weiteren Infrastruktur (Supermarkt, Friseur, Tankstelle, Apotheke usw.)
13. Lassen Sie sich das weitere Umfeld zur möglichen neuen Wohnung zeigen und erkundigen Sie sich nach möglichen Störquellen (Hauptstraße, Straßenbahntrasse,
Eisenbahnstrecke, Starkstromleitungen, Funkmasten für Telefone, Fabriken, Bahnhöfe, Heizwerke, Geschäfte und Restaurants in der ersten Etage des Hauses).
14. Beurteilen Sie die Sauberkeit rings um das Haus und schauen Sie, wo sich die Müllcontainer befinden. Hier besteht die Gefahr von Ungeziefer. Die Müllabfuhr ist in den
Städten nicht so wie in Deutschland organisiert.
15. Welchen Eindruck macht der allgemeine Treppenaufgang? Ist eine Sicherheitstür im Hauseingang eingebaut oder hat jeder Zutritt zu diesem Haus?
16. Wer ist für die Reinigung des Treppenaufganges verantwortlich und wird diese Reinigung auch wirklich durchgeführt? Ist der Treppenaufgang beleuchtet und wer sorgt für
das Auswechseln von Lampen im Bedarfsfall?
17. Gibt es eine Klingel an der Haustür und können Sie von der Wohnung aus diese öffnen?
18. Gibt es eine Wechselsprechanlage oder können Sie mögliche Besucher von einem Fenster aus sehen oder müssen Sie jedes Mal die Haustür persönlich öffnen (abends
eine Gefahr!)?
19. Gibt es im Treppenaufgang einen zentralen Müllschlucker? Wenn ja, beurteilen Sie seinen Zustand. Diese Anlagen sind in der Regel veraltet und werden nicht gewartet
und desinfiziert und bilden einen erheblichen Hygienemangel (Ungeziefer).
20. Stellen Sie Fragen nach Ihren Nachbarn und nach den Mietern die über und unter Ihnen wohnen. Beachten Sie, dass die Lebensgewohnheiten der Russen anders sind. Man
feiert lange und laut und oft. Auch Instandsetzungsarbeiten werden bis spät in der Nacht durchgeführt.
21. In welcher Etage befindet sich Ihre Wohnung und wie ist der Zustand des Fahrstuhls? Beachten Sie, dass oftmals der Fahrstuhl nicht funktioniert und die Instandsetzung
lange dauert. Die hygienischen Zustände im Fahrstuhl entsprechend nicht immer westlichen Vorstellungen.
22. Ist die Wohnungseingangstür eine Sicherheitstür und hat diese einen „Spion“?
23. Fragen Sie, wer alles außer Ihnen noch Schlüssel für die Wohnung hat und somit auch Zugang zu dieser (auch während Ihrer Abwesenheit).
24. Informieren Sie sich über die Fenster. Sind es neue Fenster oder müssen Sie die Fenster im Winter „abkleben“?
25. Wie ist der Zustand der Heizungen. Lassen die Heizungen sich regulieren (in der Regel nicht)? Welche Bausubstanz hat das Haus (z.B. Plattenbau)? Beachten Sie, dass
alle Wohnungen die vor 1990 gebaut wurden in der Regel Plattenbauten und alle technischen Einrichtungen in einem desolaten Zustand sind (insbesondere die Leitungen
und Rohre, welche Sie nicht sehen können).
26. Wie ist die Versorgung mit Warm- und Kaltwasser gewährleistet? Bedenken Sie, dass in vielen Städten Rußlands in den späten Abendstunden bis gg. 06.00 Uhr das
Wasser generell abgestellt wird und in den Sommermonaten (Mai bis September) die Wohnungen nicht mit Warmwasser versorgt werden. Ist kein Boiler in der Wohnung
vorhanden müssen Sie ohne Warmwasser auskommen. Bedenken Sie auch, dass der Boiler für Warmwasser nur dann funktioniert, wenn überhaupt Wasserdruck anliegt.
27. Überzeugen Sie sich vom Wasserdruck. Oftmals ist auch tagsüber der Wasserdruck so gering, dass aus den Wasserleitungen nur spärlich das Wasser fließt. Dies betrifft
insbesondere Wohnungen in Hochhäusern (ab 5. Etage).
28. Erkundigen Sie sich, wie der Vermieter mit Ihnen die Nebenkosten (Strom, Wasser, Gas) abrechnen will. In vielen Wohnungen gibt es keine Zähler.
29. Treffen Sie mit dem Vermieter Vereinbarungen, welche die Regulierung von Schäden betreffen für mögliche Rohrbrüche in der von Ihnen angemieteten Wohnung und
eventuellen Forderungen der unter Ihnen wohnenden Mieter. Vereinbaren Sie ebenfalls das Prozedere wenn ein Rohrbruch in der über ihnen liegenden Wohnung passiert.
Regeln Sie die Kostenfrage.
30. Klären Sie mit dem Vermieter, wer die Einzahlung der Kosten für Wasser, Gas, Strom, Telefon, Internet vornimmt. Es gibt kein Überweisungsverfahren und der
Einzahlungsprozess ist sehr zeitaufwendig.
31. Ist ein Telefon vorhanden und wie rechnet der Vermieter mit Ihnen die Telefonkosten ab?
32. Ist ein TV-Anschluss vorhanden und können Sie damit auch Sat-Programme empfangen?
33. Treffen Sie eindeutige Vereinbarungen wer verantwortlich ist (auch finanziell) für die Reparatur und Instandsetzung von Technik, welche sich in der Wohnung befindet,
auch stationäre Technik wie Gasherd, Boiler, Heizkörper usw.
34. Überzeugen Sie sich, dass Ihr Vermieter auch wirklich Eigentümer der Mietsache ist. Fordern Sie von Ihm:
a) Staatlich registrierte Eigentumsurkunde für die Wohnung. Vergleichen Sie hier die angegebene Adresse und die persönlichen Angaben des Vermieters
b) Dokumentation BTI (technischer Gebäudepass) und vergleichen die Angaben (Adresse und Eigentümer) mit den Angaben aus der Eigentumsurkunde (dies ist nicht
zwingend notwendig, aber das Vorhandensein des Gebäudepasses gibt Ihnen zusätzliche Sicherheit es wirklich mit dem Besitzer zu tun zu haben)
c) Sind Sie vorsichtig wenn der Vermieter mit einer Vollmacht des Besitzers arbeitet. Die Vollmacht muß auf einem staatlichen Vordruck durch einen Notar ausgestellt sein.
Sie darf nicht älter als drei Jahre sein. Sie sollte im Original vorgelegt werden. Die Vollmacht muß eindeutig auf die Person ausgestellt sein die mit Ihnen den Mietvertrag
abschließen will, es muß ausdrücklich geschrieben stehen das diese Person dieses Recht hat. Es muß die ganz genaue Adresse der Wohnung aufgeführt sein. Es muß auch
aufgeführt sein das diese Person das Recht hat die Miete entgegenzunehmen – kurz: Sind Sie mehr als mißtrauisch!
35. Ist der Vermieter bereit Ihnen eine offizielle Quittung über die von Ihnen gezahlten Beiträge zu geben? Wenn er dazu nicht bereit ist, sollten Sie Zahlungen grundsätzlich
nur im Beisein von Zeugen leisten. Zahlen Sie nie an eine andere Person Miete oder sonstige vereinbarte Beträge, es sei denn, diese dritte Person kann eine notariell
beglaubigte Vollmacht des Vermieters vorweisen.
36. Vereinbaren Sie mit dem Vermieter, in welcher Valuta die Miete gezahlt wird. Schriftliche Verträge dürfen lt. russischer Gesetzgebung nur Rubel als Währung enthalten.
Verträge in denen Leistungen in anderer Währung vereinbart werden, sind ungültig (wichtig im Streitfall). Achten Sie darauf, dass festgelegt werden muss, zu welchem
Valutakurs die Miete bezahlt werden soll.
37. Oftmals wird von dem Vermieter Mietvorauszahlung für mindestens drei Monate gefordert. Üblich ist auch sechs bis sogar zwölf Monate. Bedenken Sie, dass diese
Mietvorauszahlungen Sie nicht vor vorzeitiger Kündigung schützen. Die Rückerlangung von Vorauszahlungen gestaltet sich oftmals sehr schwierig, wenn nicht gar
unmöglich.
38. Es ist durchaus üblich, vom Mieter eine Mietkaution zu fordern. Diese bewegt sich in der Regel in der Höhe einer Monatsmiete. Auch hier sollten Sie sich Quittungen
geben lassen und Vereinbarungen treffen über die Rückzahlung im Falle der Beendigung des Mietverhältnisses.
39. Wenn Sie eine Wohnung möbliert anmieten, achten Sie darauf, dass bei der Wohnungsübergabe eine Inventarliste angelegt wird. Hier sollte auch der Wert der Sachen
und deren Zustand vermerkt werden für den Fall, das der Vermieter Schadenersatzforderungen an Sie hat.
40. Haben Sie einen Ansprechpartner für den Fall, dass Sie Probleme mit der angemieteten Wohnung haben? Ist dieser Ansprechpartner für Sie rund um die Uhr erreichbar
und wie schnell werden Ihre Probleme behoben? Müssen Sie vielleicht sogar selber laufen? Spricht dieser Ansprechpartner auch Ihre Sprache oder Sie seine?
41. Benötigen Sie eine Garage oder einen Stellplatz? Wie weit ist der nächste bewachte Parkplatz von Ihrer Wohnung entfernt?
42. Mietverträge mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten müssen in Russland in der Justizabteilung registriert werden. Die meisten Vermieter sind hierzu nicht bereit.
Deshalb schließen die Vermieter nur Mietverträge mit einer Laufzeit von 11 Monaten ab. Ob Sie dann nach Ablauf der 11 Monate auch wirklich immer verlängert werden
ist fraglich.
Dies ist nur eine kurze Liste der Dinge die wir zu beachten empfehlen. Zu allen Fragen rund um die Vermietung in Russland haben wir einen „dicken Ratgeber“ erarbeitet – der käuflich NICHT zu erwerben ist. Wir sind aber jederzeit bereit „operativ“ und KOSTENLOS auf Fragen per email oder Telefon (Telefonnummer gelöscht) zu antworten.
Und nun Start frei für Ihre ersten Fragen und unsere ersten Antworten im Rahmen des Forums.
Uwe Niemeier
1. Wenn Sie die russische Sprache nicht kennen sollten Sie einen Dolmetscher nutzen. Die Verständigung mit „Armen und Beinen“ wird entweder gleich oder später zu
Problemen mit dem Vermieter führen.
2. Wohnungen finden Sie über Internet und Zeitungen. Es gibt nur sehr wenige echte Mietangebote von Privatvermietern. Fast hinter jeder Anzeige steckt ein Makler.
3. Arbeiten Sie nur mit offiziellen Maklern zusammen (erkennbar an vollständigen Firmenangaben in den Anzeigen). Die Zusammenarbeit mit Schwarzmaklern bringt Ihnen
keinerlei Vorteile.
4. Wenn Sie selber eine Suchanzeige aufgeben sollten Sie eine zeitweilige Handy-Nummer angeben die Sie nach erfolgreicher Wohnungssuche wieder abstellen.
5. Schließen Sie mit dem Makler unbedingt einen Vermittlungsvertrag ab damit es nicht zu „finanziellen Mißverständnissen“ kommt.
6. Versuchen Sie nicht „hinter dem Rücken des Maklers“ mit dem Vermieter einen direkten Mietvertrag abzuschließen. Die Makler kennen sich alle untereinander und Sie
werden auch sehr schnell „bekannt“.
7. Der Makler ist nur Kontaktperson zwischen Ihnen und dem Vermieter. Er informiert Sie in der Regel nur sehr oberflächlich und unvollständig über die Immobilie. Ihr
Hauptgesprächspartner sollte der Vermieter sein dem Sie alle Fragen stellen und mit dem Sie die Vertragsbedingungen aushandeln.
8. Die angebotenen Mietverträge sind oftmals sehr kurz und regeln eigentlich gar nichts. Sie müssen hier selber entscheiden ob sie mit so einem Vertrag leben können. Eine
absolute Mietsicherheit (so wie in Deutschland) gibt es in Russland nicht.
9. Gesetzliche Regelungen zur Miete und Pacht von Immobilien finden Sie im Russischen Bürgerlichen Gesetzbuch, Abschnitt 34 und 35.
10. Nehmen Sie zur Wohnungsbesichtigung eine Stadtkarte mit und lassen sich die angebotenen Wohnungen vorher auf dieser Karte zeigen, damit Sie eine ungefähre
Vorstellung über die Lage haben.
11. Fragen Sie nach in der Nähe befindlichen Nahverkehrsanschlüssen (Straßenbahn, Autobus, Trolleybus, Elektritshka).
12. Erkundigen Sie sich nach der weiteren Infrastruktur (Supermarkt, Friseur, Tankstelle, Apotheke usw.)
13. Lassen Sie sich das weitere Umfeld zur möglichen neuen Wohnung zeigen und erkundigen Sie sich nach möglichen Störquellen (Hauptstraße, Straßenbahntrasse,
Eisenbahnstrecke, Starkstromleitungen, Funkmasten für Telefone, Fabriken, Bahnhöfe, Heizwerke, Geschäfte und Restaurants in der ersten Etage des Hauses).
14. Beurteilen Sie die Sauberkeit rings um das Haus und schauen Sie, wo sich die Müllcontainer befinden. Hier besteht die Gefahr von Ungeziefer. Die Müllabfuhr ist in den
Städten nicht so wie in Deutschland organisiert.
15. Welchen Eindruck macht der allgemeine Treppenaufgang? Ist eine Sicherheitstür im Hauseingang eingebaut oder hat jeder Zutritt zu diesem Haus?
16. Wer ist für die Reinigung des Treppenaufganges verantwortlich und wird diese Reinigung auch wirklich durchgeführt? Ist der Treppenaufgang beleuchtet und wer sorgt für
das Auswechseln von Lampen im Bedarfsfall?
17. Gibt es eine Klingel an der Haustür und können Sie von der Wohnung aus diese öffnen?
18. Gibt es eine Wechselsprechanlage oder können Sie mögliche Besucher von einem Fenster aus sehen oder müssen Sie jedes Mal die Haustür persönlich öffnen (abends
eine Gefahr!)?
19. Gibt es im Treppenaufgang einen zentralen Müllschlucker? Wenn ja, beurteilen Sie seinen Zustand. Diese Anlagen sind in der Regel veraltet und werden nicht gewartet
und desinfiziert und bilden einen erheblichen Hygienemangel (Ungeziefer).
20. Stellen Sie Fragen nach Ihren Nachbarn und nach den Mietern die über und unter Ihnen wohnen. Beachten Sie, dass die Lebensgewohnheiten der Russen anders sind. Man
feiert lange und laut und oft. Auch Instandsetzungsarbeiten werden bis spät in der Nacht durchgeführt.
21. In welcher Etage befindet sich Ihre Wohnung und wie ist der Zustand des Fahrstuhls? Beachten Sie, dass oftmals der Fahrstuhl nicht funktioniert und die Instandsetzung
lange dauert. Die hygienischen Zustände im Fahrstuhl entsprechend nicht immer westlichen Vorstellungen.
22. Ist die Wohnungseingangstür eine Sicherheitstür und hat diese einen „Spion“?
23. Fragen Sie, wer alles außer Ihnen noch Schlüssel für die Wohnung hat und somit auch Zugang zu dieser (auch während Ihrer Abwesenheit).
24. Informieren Sie sich über die Fenster. Sind es neue Fenster oder müssen Sie die Fenster im Winter „abkleben“?
25. Wie ist der Zustand der Heizungen. Lassen die Heizungen sich regulieren (in der Regel nicht)? Welche Bausubstanz hat das Haus (z.B. Plattenbau)? Beachten Sie, dass
alle Wohnungen die vor 1990 gebaut wurden in der Regel Plattenbauten und alle technischen Einrichtungen in einem desolaten Zustand sind (insbesondere die Leitungen
und Rohre, welche Sie nicht sehen können).
26. Wie ist die Versorgung mit Warm- und Kaltwasser gewährleistet? Bedenken Sie, dass in vielen Städten Rußlands in den späten Abendstunden bis gg. 06.00 Uhr das
Wasser generell abgestellt wird und in den Sommermonaten (Mai bis September) die Wohnungen nicht mit Warmwasser versorgt werden. Ist kein Boiler in der Wohnung
vorhanden müssen Sie ohne Warmwasser auskommen. Bedenken Sie auch, dass der Boiler für Warmwasser nur dann funktioniert, wenn überhaupt Wasserdruck anliegt.
27. Überzeugen Sie sich vom Wasserdruck. Oftmals ist auch tagsüber der Wasserdruck so gering, dass aus den Wasserleitungen nur spärlich das Wasser fließt. Dies betrifft
insbesondere Wohnungen in Hochhäusern (ab 5. Etage).
28. Erkundigen Sie sich, wie der Vermieter mit Ihnen die Nebenkosten (Strom, Wasser, Gas) abrechnen will. In vielen Wohnungen gibt es keine Zähler.
29. Treffen Sie mit dem Vermieter Vereinbarungen, welche die Regulierung von Schäden betreffen für mögliche Rohrbrüche in der von Ihnen angemieteten Wohnung und
eventuellen Forderungen der unter Ihnen wohnenden Mieter. Vereinbaren Sie ebenfalls das Prozedere wenn ein Rohrbruch in der über ihnen liegenden Wohnung passiert.
Regeln Sie die Kostenfrage.
30. Klären Sie mit dem Vermieter, wer die Einzahlung der Kosten für Wasser, Gas, Strom, Telefon, Internet vornimmt. Es gibt kein Überweisungsverfahren und der
Einzahlungsprozess ist sehr zeitaufwendig.
31. Ist ein Telefon vorhanden und wie rechnet der Vermieter mit Ihnen die Telefonkosten ab?
32. Ist ein TV-Anschluss vorhanden und können Sie damit auch Sat-Programme empfangen?
33. Treffen Sie eindeutige Vereinbarungen wer verantwortlich ist (auch finanziell) für die Reparatur und Instandsetzung von Technik, welche sich in der Wohnung befindet,
auch stationäre Technik wie Gasherd, Boiler, Heizkörper usw.
34. Überzeugen Sie sich, dass Ihr Vermieter auch wirklich Eigentümer der Mietsache ist. Fordern Sie von Ihm:
a) Staatlich registrierte Eigentumsurkunde für die Wohnung. Vergleichen Sie hier die angegebene Adresse und die persönlichen Angaben des Vermieters
b) Dokumentation BTI (technischer Gebäudepass) und vergleichen die Angaben (Adresse und Eigentümer) mit den Angaben aus der Eigentumsurkunde (dies ist nicht
zwingend notwendig, aber das Vorhandensein des Gebäudepasses gibt Ihnen zusätzliche Sicherheit es wirklich mit dem Besitzer zu tun zu haben)
c) Sind Sie vorsichtig wenn der Vermieter mit einer Vollmacht des Besitzers arbeitet. Die Vollmacht muß auf einem staatlichen Vordruck durch einen Notar ausgestellt sein.
Sie darf nicht älter als drei Jahre sein. Sie sollte im Original vorgelegt werden. Die Vollmacht muß eindeutig auf die Person ausgestellt sein die mit Ihnen den Mietvertrag
abschließen will, es muß ausdrücklich geschrieben stehen das diese Person dieses Recht hat. Es muß die ganz genaue Adresse der Wohnung aufgeführt sein. Es muß auch
aufgeführt sein das diese Person das Recht hat die Miete entgegenzunehmen – kurz: Sind Sie mehr als mißtrauisch!
35. Ist der Vermieter bereit Ihnen eine offizielle Quittung über die von Ihnen gezahlten Beiträge zu geben? Wenn er dazu nicht bereit ist, sollten Sie Zahlungen grundsätzlich
nur im Beisein von Zeugen leisten. Zahlen Sie nie an eine andere Person Miete oder sonstige vereinbarte Beträge, es sei denn, diese dritte Person kann eine notariell
beglaubigte Vollmacht des Vermieters vorweisen.
36. Vereinbaren Sie mit dem Vermieter, in welcher Valuta die Miete gezahlt wird. Schriftliche Verträge dürfen lt. russischer Gesetzgebung nur Rubel als Währung enthalten.
Verträge in denen Leistungen in anderer Währung vereinbart werden, sind ungültig (wichtig im Streitfall). Achten Sie darauf, dass festgelegt werden muss, zu welchem
Valutakurs die Miete bezahlt werden soll.
37. Oftmals wird von dem Vermieter Mietvorauszahlung für mindestens drei Monate gefordert. Üblich ist auch sechs bis sogar zwölf Monate. Bedenken Sie, dass diese
Mietvorauszahlungen Sie nicht vor vorzeitiger Kündigung schützen. Die Rückerlangung von Vorauszahlungen gestaltet sich oftmals sehr schwierig, wenn nicht gar
unmöglich.
38. Es ist durchaus üblich, vom Mieter eine Mietkaution zu fordern. Diese bewegt sich in der Regel in der Höhe einer Monatsmiete. Auch hier sollten Sie sich Quittungen
geben lassen und Vereinbarungen treffen über die Rückzahlung im Falle der Beendigung des Mietverhältnisses.
39. Wenn Sie eine Wohnung möbliert anmieten, achten Sie darauf, dass bei der Wohnungsübergabe eine Inventarliste angelegt wird. Hier sollte auch der Wert der Sachen
und deren Zustand vermerkt werden für den Fall, das der Vermieter Schadenersatzforderungen an Sie hat.
40. Haben Sie einen Ansprechpartner für den Fall, dass Sie Probleme mit der angemieteten Wohnung haben? Ist dieser Ansprechpartner für Sie rund um die Uhr erreichbar
und wie schnell werden Ihre Probleme behoben? Müssen Sie vielleicht sogar selber laufen? Spricht dieser Ansprechpartner auch Ihre Sprache oder Sie seine?
41. Benötigen Sie eine Garage oder einen Stellplatz? Wie weit ist der nächste bewachte Parkplatz von Ihrer Wohnung entfernt?
42. Mietverträge mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten müssen in Russland in der Justizabteilung registriert werden. Die meisten Vermieter sind hierzu nicht bereit.
Deshalb schließen die Vermieter nur Mietverträge mit einer Laufzeit von 11 Monaten ab. Ob Sie dann nach Ablauf der 11 Monate auch wirklich immer verlängert werden
ist fraglich.
Dies ist nur eine kurze Liste der Dinge die wir zu beachten empfehlen. Zu allen Fragen rund um die Vermietung in Russland haben wir einen „dicken Ratgeber“ erarbeitet – der käuflich NICHT zu erwerben ist. Wir sind aber jederzeit bereit „operativ“ und KOSTENLOS auf Fragen per email oder Telefon (Telefonnummer gelöscht) zu antworten.
Und nun Start frei für Ihre ersten Fragen und unsere ersten Antworten im Rahmen des Forums.
Uwe Niemeier